Zollmeldung China Antidumping, Antisubvention
Antidumpingverfahren gegenüber Schweinefleisch aus der EU
In dem Verfahren hat China eine vorläufige Entscheidung getroffen.
09.09.2025
Von Klaus Möbius | Bonn
Schweinefleisch aus der EU unterliegt bei der Einfuhr in China künftig Antidumpingzöllen. Ab dem 10. September 2025 muss bei der Einfuhr von Schweinefleisch mit Ursprung in der EU -zusätzlich zu den üblichen Eingangsabgaben - eine Sicherheit in Höhe der vorläufig festgesetzten Antidumpingzölle hinterlegt werden. Für Unternehmen, die bei der Antidumpinguntersuchung kooperiert haben, beträgt der Antidumpingzollsatz zwischen 20 und 32,7 Prozent. Details ergeben sich aus Anlage 2 der Veröffentlichung des chinesischen Wirtschaftsministeriums MOFCOM vom 5. September 2025. Für alle anderen Unternehmen beträgt der Satz 62,4 Prozent. Dies gilt bis zur Veröffentlichung einer endgültigen Entscheidung.
Quelle: Veröffentlichung des chinesischen Wirtschaftsministeriums MOFCOM vom 5. September 2025 (nur Chinesisch)