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Zollmeldung China Exportkontrolle

China erweitert Lizenzpflicht für Stahlexporte

Sämtliche Rohwaren dürfen nur noch mit Lizenz exportiert werden.

Von Klaus Möbius | Bonn

Ab dem 1. Januar 2026 unterliegen weitere Stahlwaren der Export-Lizenzpflicht. Alle Waren des HS-Kapitels 72 sind dann betroffen. Bislang war das nur für Ferrolegierungen der HS-Position 7202 der Fall. Auch Stahlwaren der HS-Positionen 7301 bis 7307 dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Lizenz aus China exportiert werden. Die Exportlizenzen müssen von den in China ansässigen Exporteuren bei den örtlichen Niederlassungen des MOFCOM beantragt werden.

Der genaue Warenkreis ergibt sich aus einer veröffentlichten Liste des chinesischen Wirtschaftsministeriums MOFCOM. Die Liste enthält die Warenbezeichnungen auf Chinesisch und die chinesischen Zolltarifnummern. Zolltarifnummern werden bis zur sechsten Stelle weltweit einheitlich verwendet (HS-Unterposition). Ab der siebten Stelle gibt es nationale Unterschiede. Man kann sich mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes behelfen. Es kann im Internet kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden. Eine gedruckte Ausgabe oder eine CD-ROM stehen ebenfalls zur Verfügung (kostenpflichtig). 

Quelle: Veröffentlichung des MOFCOM vom 9. Dezember 2025 (nur Chinesisch)

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