EU/Bosnien und Herzegowina – Restriktive Maßnahmen
Verlängerung des Sanktionsrahmens bis 31. März 2026.
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Verlängerung des Sanktionsrahmens bis 31. März 2026.
Burkina Faso erteilt bis auf Weiteres keine Ausfuhrgenehmigungen mehr für Gold und andere wertvolle Rohstoffe aus handwerklicher und teilmechanisierter Produktion.
Die Schweiz setzt auch das 13. Sanktionspaket der EU um. Die restriktiven Maßnahmen umfassen Güter- sowie Finanzsanktionen.
Die Europäische Kommission hat den Formulierungsvorschlag als Hilfestellung für Unternehmen vorgelegt.
Am 23. Februar 2022 traten erste Sanktionen der EU gegenüber Russland im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Kraft. Seitdem wurden sie sukzessive erweitert und verschärft.
Das vorübergehende Exportverbot gilt bis Mitte Juli 2024. Es soll die Ernährungssicherheit der ivorischen Bevölkerung gewährleisten.
Verlängerung der Sanktionen.
Die EU beschließt einen Rechtsrahmen für Sanktionen gegenüber Guatemala.
Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, bedürfen bei der Ein- und Ausfuhr einer besonderen Genehmigung.
Verlängerung der Maßnahmen