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Zollbericht Ecuador Registrierung von Importeuren, Zollagenten
Importeure müssen verschiedene Registrierungen vorweisen.
19.12.2022
Von Susanne Scholl | Bonn
Unternehmen, die Waren nach Ecuador importieren wollen, müssen sich zunächst im Steuerregister "Registro Único de Contribuyente" (RUC) des "„Servicio de Rentas Internas" (SRI) registrieren. Außerdem müssen Importeure sich für das elektronische System ECUAPASS als "Operador de Comercio Exterior" (OCE) registrieren. Dazu benötigen sie ein digitales Zertifikat für die elektronische Signatur. Das Registrierungsverfahren stellt die ecuadorianische Zollbehörde ausführlich dar. Die Registrierung ist kostenfrei.
Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung, für die Zollabfertigung einen Zollagenten einzuschalten, die ecuadorianische Zollbehörde Servicio Nacional de Aduana de Ecuador (SENAE) hält dies jedoch für erforderlich und rät Importeuren eindringlich, sich für die Abfertigung von Waren durch einen Zollagenten (Agente de Aduana) beraten und betreuen zu lassen. Die SENAE hat daher eine Liste der von der ecuadorianischen Zollverwaltung zugelassenen Zollagenten veröffentlicht.
Rechte und Pflichten von Zollagenten sind in den Art. 227 des "Codigo Orgánico de la Producción, Comercio e Inversiones" - COPCI) und in den Art. 256, 257 und 258 der Durchführungsbestimmungen des CPOCI (Reglamento) geregelt.
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