Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

Update - US-Zölle auf Waren aus Kanada

Die Zusatzzölle gemäß Section 338 auf kanadische Produkte sind zum 22. August 2026 in Kraft getreten.

Dr. Melanie Jordan

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Zölle gemäß Section 338 Tariff Act of 1930

Die USA haben bestimmte kanadische Produkte mit Wirkung zum 22. August 2026 mit weiteren Zöllen belegt. Die US-Regierung hatte die Maßnahmen am 20. Juli 2026 unter Bezugnahme auf Section 338 of the Tariff Act of 1930 angekündigt. Zunächst positiv verlaufende Handelsgespräche führten letztlich nicht zum Erfolg. 

Section 338 befähigt den US-Präsidenten, handelspolitische Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn der US-Handel durch diskriminierende Maßnahmen anderer Staaten benachteiligt wird. Die US-Regierung nennt Benachteiligungen durch beispielsweise Kontingente für Käse aus den USA sowie Zölle auf US-Autos. Die detaillierten Begründungen können Sie den unten aufgeführten Quellen entnehmen.

Betroffene Waren

In den Anhängen gelistete Waren, die am oder nach dem 22. August 2026 um 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen den zusätzlichen Einfuhrzöllen in Höhe von 50 Prozent (HTSUS-Position 9903.05.01). 

Betroffen sind verschiedene Produkte, wie etwa:

Dabei werden jedoch nur die Waren mit zusätzlichen Zöllen in Höhe von 50 Prozent belegt, die in den entsprechenden Anhängen gelistet sind. Entscheidend ist die produktspezifische Zolltarifnummer (HTSUS-Code). Bei der Zollanmeldung ist die entsprechende HTSUS-Klassifizierung anzugeben.

Änderungen des Chapter 99 HTSUSBetreffend Produkte mit kanadischem Ursprung
HTSUS-PositionBeschreibungZollsatz "General"
9903.03.12Bestimmte Produkte mit kanadischem Ursprung; wie in US Note 51 (1) (b) beschrieben.Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 50%
9903.03.13Bestimmte Produkte mit kanadischem Ursprung; wie in US Note 51 (2) (b) beschrieben.Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 50%
9903.03.14Bestimmte Produkte mit kanadischem Ursprung; wie in US Note 51 (3) (b) beschrieben.Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 50%
9903.03.15Bestimmte Produkte mit kanadischem Ursprung, die bereits den Section 232-Zöllen unterliegen.Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 0%
9903.03.16Zivile Luftfahrzeuge sowie -teile, die der General Note 6 HTSUS unterliegen.Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 0%
Die konkret betroffenen Zolltarifnummern können Sie der Section 338-Canada HTS List entnehmen (siehe Quelle)Quelle: https://content.govdelivery.com/attachments/USDHSCBP/2026/08/21/file_attachments/3754630/Section%20338%20Canada%20HTS%20LIST%20Final.pdf

Die Zusatzzölle gemäß der neuen HTSUS-Positionen werden zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben (The duty provided in the applicable subheading + 50%).

Ausnahmen

Die Zusatzzölle gelten nicht für Erzeugnisse, die bereits Section 232-Zusatzzöllen unterliegen (Stahl, Aluminium, Kupfer, Kfz und Kfz-Teile, Lkw und Lkw-Teile, Holz und Holzprodukte, Halbleiter sowie patentierte Arzneimittel). Für diese Waren gelten weiterhin die sektoralen 232-Zölle. Bei der Zollanmeldung ist die HTSUS-Klassifizierung 9903.03.15 entsprechend anzugeben.

Ferner gelten die Zusatzzölle nicht für zivile Luftfahrzeuge, sofern sie unter das WTO Agreement on Trade in Civil Aircraft fallen. Bei der Zollanmeldung ist die HTSUS-Klassifizierung 9903.03.16 entsprechend anzugeben.

Eine weitere Ausnahme gilt etwa für Energie, Kali, Fisch und kritische Mineralien.

Wichtig: Die Proklamationen sehen keine USMCA-Ausnahme vor. Demnach finden die Zusatzzölle auch auf Produkte Anwendung, die sich eigentlich für eine Präferenzbehandlung nach dem USMCA qualifizieren. Dies stellt eine Änderung gegenüber früheren Maßnahmen für kanadische Waren dar.

Einfuhr gemäß Bestimmungen des Kapitel 98

Waren können weiterhin nach den Bestimmungen des Kapitel 98 HTSUS eingeführt werden und die dort geltenden Begünstigungen in Anspruch nehmen. Für die Unterpositionen 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60 gelten die Zusatzzölle für den Wert der durchgeführten Reparaturen, Änderungen oder Bearbeitungen, wie in der entsprechenden Unterposition im HTSUS beschrieben. Für Position 9802.00.80 gelten die Zusatzzölle für den Wert der im Ausland montierten Ware. Demnach ist nicht der gesamte Warenwert zollpflichtig, sondern nur der ausländische Mehrwert.

Waren in Freizonen (FTZ)

Jede unter diese drei Proklamationen fallende Waren, die nicht unter den "domestic status“ gemäß 19 CFR 146.43 fallen, und am oder nach dem Datum des Inkrafttretens der Zusatzzölle in eine US-Freihandelszone aufgenommen werden, müssen als "privileged foreign status“ gemäß 19 CFR 146.41 zugelassen werden. Nach Entnahme der Ware aus der FTZ und Überlassung in den freien Warenverkehr fallen die entsprechenden (Zusatz-)zölle an.

Drawback

Eine Rückerstattung der zusätzlichen Zölle durch das sogenannte Drawback ist vorgesehen.

Dokumentationspflichten

Die CBP informiert darüber, dass in der Zollanmeldung neben der allgemeinen Zolltarifnummer (Kapitel 1 bis 97) weitere Angaben verpflichtend anzugeben sind - dabei ist folgende Reihenfolge zu berücksichtigen:

  • Kapitel 98 (falls zutreffend)
  • Kapitel 99 (falls zutreffend): die entsprechend anzuwendenden HTSUS-Positionen können dem aktuellen CBP-Leitfaden entnommen werden
  • Weitere Handelsmaßnahmen (falls zutreffend)
    • HTSUS-Positionen aus Kapitel 99 für Section 301-Zölle
    • HTSUS-Positionen aus Kapitel 99 für Section 122-Zölle
    • HTSUS-Positionen aus Kapitel 99 für Section 232-Zölle
    • HTSUS-Positionen aus Kapitel 99 für Section 201-Zölle
    • HTSUS-Positionen aus Kapitel 99 für Section 201-Quoten
  • Weitere HTSUS-Positionen aus Kapitel 99 für zum Beispiel Ersatzzölle
  • Sonstige Quotenvereinbarungen aus Kapitel 99
  • Zolltarifnummer (Kapitel 1-97)

Der Zollwert ist unter der Zolltarifnummer der eingeführten Ware (Kapitel 1 bis 97) anzugeben, sofern keine abweichenden Regelungen nach Kapitel 98 gelten.

Zölle gemäß Section 301 Trade Act of 1974

Für Waren mit Ursprung Kanada gelten ebenfalls Zusatzzölle in Höhe von 10 Prozent gemäß Section 301 Trade Act 1974. Diese Zölle gelten zusätzlich zum MFN-Zollsatz sowie zu allen bestehenden Antidumpingzöllen, Gebühren und Abgaben. Bei der Zollanmeldung ist die HTSUS-Klassifizierung 9903.05.29 entsprechend anzugeben. Weitere Informationen zu den Zusatzzöllen gemäß Section 301 finden Sie in unserem Beitrag USA führen neue Zölle nach Section 301 ein.

Zölle gemäß IEEPA und Section 122 Trade Act sind außer Kraft

Kanadische Waren werden bereits seit einiger Zeit mit Zusatzzöllen belegt.

Bis einschließlich 23. Februar 2026 galten zusätzliche Wertzölle von 35 Prozent. Diese Maßnahme wurde auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) gestützt. Mit der Feststellung des Supreme Courts, dass diese Zölle nicht rechtmäßig verhängt worden waren und damit außer Kraft traten, wurden zum 24. Februar 2026 vorübergehend Zölle auf Grundlage von Sec. 122 des Trade Act of 1974 in Höhe von 10 Prozent eingeführt. Diese galten bis zum 24. Juli 2026.

Quellen und weitere Informationen:

Leitfäden (CBP):

Rechtsakte:

Fact Sheets: