Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

Update - US-Zölle auf Waren aus Kanada

Auf Grundlage des Section 338 Tariff Act of 1930 werden ab dem 19. August 2026 bestimmte kanadische Produkte mit Zusatzzöllen von 50 Prozent belegt.

Dr. Melanie Jordan

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Zölle gemäß Section 338 Tariff Act of 1930

Mit Wirkung zum 19. August 2026 werden bestimmte kanadische Produkte mit weiteren Zöllen belegt. Die US-Regierung kündigte die Maßnahmen am 20. Juli 2026 unter Bezugnahme auf Section 338 of the Tariff Act of 1930 an. Section 338 befähigt den US-Präsidenten, handelspolitische Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn der US-Handel durch diskriminierende Maßnahmen anderer Staaten benachteiligt wird. Die US-Regierung nennt Benachteiligungen durch beispielsweise Quoten für Käse aus den USA sowie Zölle auf US-Autos. Die detaillierten Begründungen können Sie den unten aufgeführten Quellen entnehmen.

Betroffene Waren

In den Anhängen gelistete Waren, die am oder nach dem 19. August 2026 um 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen den zusätzlichen Einfuhrzöllen in Höhe von 50 Prozent (HTSUS-Position 9903.05.01). 

Betroffen sind verschiedene Produkte, wie etwa:

Dabei werden jedoch nur die Waren mit zusätzlichen Zöllen in Höhe von 50 Prozent belegt, die in den entsprechenden Anhängen gelistet sind. Entscheidend ist die produktspezifische Zolltarifnummer (HTSUS-Code). Bei der Zollanmeldung ist die entsprechende HTSUS-Klassifizierung anzugeben.

Die Zusatzzölle gemäß der neuen HTSUS-Positionen werden zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben (The duty provided in the applicable subheading + 50%).

Ausnahme

Die Zusatzzölle gelten nicht für Erzeugnisse, die bereits Section 232-Zusatzzöllen unterliegen (Stahl, Aluminium, Kupfer, Kfz und Kfz-Teile, Lkw und Lkw-Teile, Holz und Holzprodukte, Halbleiter sowie patentierte Arzneimittel). Für diese Waren gelten weiterhin die sektoralen 232-Zölle. Bei der Zollanmeldung ist die HTSUS-Klassifizierung 9903.03.15 entsprechend anzugeben.

Ferner gelten die Zusatzzölle nicht für zivile Luftfahrzeuge, sofern sie unter das WTO Agreement on Trade in Civil Aircraft fallen. Bei der Zollanmeldung ist die HTSUS-Klassifizierung 9903.03.16 entsprechend anzugeben.

Eine weitere Ausnahme gilt etwa für Energie, Kali, Fisch und kritische Mineralien.

Wichtig: Die Proklamationen sehen keine USMCA-Ausnahme vor. Demnach finden die Zusatzzölle auch auf Produkte Anwendung, die sich eigentlich für eine Präferenzbehandlung nach dem USMCA qualifizieren. Dies stellt eine Änderung gegenüber früheren Maßnahmen für kanadische Waren dar.

Waren in Freizonen (FTZ)

Jede unter diese drei Proklamationen fallende Waren, die nicht unter den "domestic status“ gemäß 19 CFR 146.43 fallen, und am oder nach dem Datum des Inkrafttretens der Zusatzzölle in eine US-Freihandelszone aufgenommen werden, müssen als "privileged foreign status“ gemäß 19 CFR 146.41 zugelassen werden. Nach Entnahme der Ware aus der FTZ und Überlassung in den freien Warenverkehr fallen die entsprechenden (Zusatz-)zölle an.

Zölle gemäß Section 301 Trade Act of 1974

Für Waren mit Ursprung Kanada gelten ebenfalls Zusatzzölle in Höhe von 10 Prozent gemäß Section 301 Trade Act 1974. Diese Zölle gelten zusätzlich zum MFN-Zollsatz sowie zu allen bestehenden Antidumpingzöllen, Gebühren und Abgaben. Bei der Zollanmeldung ist die HTSUS-Klassifizierung 9903.05.29 entsprechend anzugeben. Weitere Informationen zu den Zusatzzöllen gemäß Section 301 finden Sie in unserem Beitrag USA führen neue Zölle nach Section 301 ein.

Zölle gemäß IEEPA und Section 122 Trade Act sind außer Kraft

Kanadische Waren werden bereits seit einiger Zeit mit Zusatzzöllen belegt.

Bis einschließlich 23. Februar 2026 galten zusätzliche Wertzölle von 35 Prozent. Diese Maßnahme wurde auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) gestützt. Mit der Feststellung des Supreme Courts, dass diese Zölle nicht rechtmäßig verhängt worden waren und damit außer Kraft traten, wurden zum 24. Februar 2026 vorübergehend Zölle auf Grundlage von Sec. 122 des Trade Act of 1974 in Höhe von 10 Prozent eingeführt. Diese galten bis zum 24. Juli 2026.

Quellen und weitere Informationen:

Leitfäden (CBP):

Rechtsakte:

Fact Sheets: