Rechtsbericht EU Arbeitnehmerentsendung
Entsendungen sollen digitaler werden
Künftig soll eine „e-Declaration“ Entsendemeldungen deutlich vereinfachen. Allerdings dürften sich voraussichtlich nicht alle Mitgliedstaaten an dem neuen System beteiligen.
26.06.2026
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Politischer Hintergrund: Vertiefung des Binnenmarktes
Am 23. Juni 2026 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung über eine Verordnung zur Einführung einer digitalen öffentlichen Schnittstelle für Entsendemeldungen. Diese Schnittstelle soll mit dem „Internal Market Information System“ (IMI) verbunden werden.
Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und zugleich den nationalen Behörden die Kontrolle der Vorgaben aus der Entsenderichtlinie zu erleichtern.
Die geplante Verordnung ist Teil der „One Europe, One Market“-Roadmap, auf die sich Parlament, Rat und Kommission am 24. April 2026 geeinigt hatten. Die Roadmap bündelt verschiedene Gesetzgebungsvorhaben, mit denen weiterhin bestehende Hürden im Binnenmarkt beseitigt oder zumindest abgemildert werden sollen.
Organisatorisch knüpft der Vorschlag an das Binnenmarkt-Informationssystem IMI an, das durch die Verordnung (EU) 1024/2012 errichtet wurde. Grundlage ist der Kommissionsvorschlag vom 13. November 2024 (COM(2024) 531). Inhaltlich steht der Vorschlag im Zusammenhang mit der Entsenderichtlinie 96/71/EG und der Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU, die eine angemessene Entlohnung sowie einen wirksamen Arbeitsschutz sicherstellen sollen.
Ziel des Vorschlags: ein einheitliches Formular für Entsendungen
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den oben genannten Verordnungsentwurf der Kommission vom 13. November 2024. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich Details noch ändern; an den grundlegenden Erwägungen und Zielsetzungen dürfte sich jedoch nichts Wesentliches mehr tun.
Artikel 1 Absatz 1 des Entwurfs verpflichtet die Kommission, eine mehrsprachige digitale Schnittstelle einzurichten. Die Anforderungen an Nutzbarkeit und Funktionalität sind in Artikel 2 geregelt, insbesondere:
- Kontoerstellung für Unternehmen,
- Einreichung von Entsendemeldungen über die digitale Schnittstelle,
- Verfügbarkeit der übermittelten Informationen im IMI.
Nach Artikel 1 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 des Entwurfs soll ein einheitliches, mehrsprachiges Standardformular für Entsendemeldungen eingeführt werden. Entscheidet sich ein Mitgliedstaat für die Nutzung dieses Verfahrens, ersetzt die über die Schnittstelle abgegebene Meldung die nach nationalem Recht erforderliche Entsendemeldung. Teilnehmende Mitgliedstaaten dürfen entsendenden Unternehmen dann keine zusätzlichen Meldepflichten auferlegen (Artikel 3 Absatz 3).
Der Inhalt der einheitlichen Meldung ist in Artikel 4 Absatz 1 abschließend festgelegt. Abgefragt werden dürfen nur Informationen zu folgenden Bereichen:
- entsendender Dienstleister,
- entsandte Arbeitnehmerin oder entsandter Arbeitnehmer,
- Entsendung als solche,
- Kontaktperson,
- Dienstleistungsempfänger.
Teilnahme der Mitgliedstaaten und rechtliche Grundlage
Mitgliedstaaten, die dem neuen System beitreten möchten, müssen dies der Kommission mit einer Frist von sechs Monaten anzeigen. Gleiches gilt für einen späteren Austritt. Die Kommission veröffentlicht eine Liste der teilnehmenden Staaten (Artikel 3 des Entwurfs).
Die Verordnung stützt sich auf Artikel 114 AEUV, weil sie die Funktionsweise des Binnenmarktes unterstützen soll. Zwar verpflichtet der Entwurf die Mitgliedstaaten nicht zur Teilnahme. Nach Auffassung der Kommission steht dies der Heranziehung von Artikel 114 AEUV jedoch nicht entgegen, weil die Teilnahme der Mitgliedstaaten zu einer Angleichung der Verfahren führen soll.
Die Verordnung muss noch von Rat und Parlament formell beschlossen werden. Dies dürfte zeitnah geschehen. Danach wird sie im Amtsblatt veröffentlicht und tritt drei Monate später in Kraft (Artikel 10 des Entwurfs). Danach müssen die teilnehmenden Mitgliedstaaten noch mit sechsmonatiger Frist ihre Teilnahme erklären. Bislang haben neun Mitgliedstaaten ihre Absicht zur Teilnahme bekräftigt. Es ist natürlich möglich und wünschenswert, dass diese Zahl noch steigt.
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