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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Biodiesel mit Ursprung in Argentinien/Indonesien

Die Europäische Kommission gibt die rückwirkende Aufhebung der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Für die Antidumpingzölle ist eine Rückerstattung möglich.

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien und Indonesien galten seit 2013 Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1194/2013, geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2017/1578, eingeführt wurden. 

Diese Verordnungen werden rückwirkend mit Wirkung vom 27. November 2013 aufgehoben. Die bereits gezahlten Antidumpingzölle werden nach den geltenden Zollvorschriften erstattet oder erlassen.

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Durchführungsverordnung für ungültig erklärt hat. 

Quelle: 

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2072 der Kommission vom 27. September 2023 zur Aufhebung der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1194/2013 des Rates eingeführten Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien und Indonesien; ABl. L 239 vom 29. September 2023, S. 23. 

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