EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Garne aus Polyamiden mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
04.08.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Diese Waren sind betroffen
Gegenstand der Untersuchung sind endlose Garne aus synthetischen Filamenten aus aliphatischen Polyamiden, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetischer Monofile von weniger als 67 dtex. Die Ware umfasst alle Varianten von Garnen aus Nylon oder anderen aliphatischen Polyamiden, ob texturiert mit einem Titer der einfachen Garne von 50 tex oder weniger oder nicht texturiert, ungezwirnt, doppelt, gezwirnt (oder Varianten davon), gedreht oder ungedreht.
Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: 5402 31 00, 5402 45 00, 5402 51 00 und 5402 61 00.
Ausgenommen sind hochfeste Garne aus Polyamiden (KN-Codes 5402 19 00).
So sieht der Zeitplan aus
Stellungnahmen interessierter Parteien sind innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung).
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Die EU-Kommission beabsichtigt, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren anzuordnen. Hierzu folgt eine separate Verordnung. Die Kommission hat Ende September 2024 beschlossen, bei allen laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren die betroffenen Einfuhren zollamtlich zu erfassen, um gegebenenfalls Antidumpingzölle rückwirkend erheben zu können.
Das Verfahren wird auf Antrag des Ad-hoc-Bündnis der europäischen Hersteller von Garnen aus Polyamiden eingereicht.
Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Garnen aus Polyamiden mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 29. Juli 2025.