EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Garne aus Polyamiden mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
06.10.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren von Garnen aus Polyamiden mit Ursprung in China ab 7. Oktober 2025 an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um endlose Garne aus synthetischen Filamenten aus aliphatischen Polyamiden, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetischer Monofile von weniger als 67 dtex. Die Ware umfasst alle Varianten von Garnen aus Nylon oder anderen aliphatischen Polyamiden, ob texturiert mit einem Titer der einfachen Garne von 50 tex oder weniger oder nicht texturiert, ungezwirnt, doppelt, gezwirnt (oder Varianten davon), gedreht oder ungedreht.
Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: 5402 31 00, 5402 45 00, 5402 51 00 und 5402 61 00.
Ausgenommen sind hochfeste Garne aus Polyamiden (KN-Codes 5402 19 00).
So sieht der weitere Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen; in diesem Fall bis Ende September 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wird auf Antrag des Ad-hoc-Bündnis der europäischen Hersteller von Garnen aus Polyamiden eingereicht.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1984 der Kommission vom 3. Oktober 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Garnen aus Polyamiden mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 6. Oktober 2025;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Garnen aus Polyamiden mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 29. Juli 2025.