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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Silicium mit Ursprung in China, Taiwan und Südkorea

Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.

Von Stefanie Eich | Bonn

Im Juli 2021 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Nun führt die Kommission mit Wirkung vom 13. August 2022 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren von Silicium mit Ursprung in China ein. 

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Silicium mit Ursprung in China.

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 2804 69 00. 

Antidumpingzoll

Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Europäischen Union, unverzollt, beträgt 16,8 Prozent.

Für den chinesischen Ausführer Datong Jinneng Industrial Silicon Co., Pingwang Industry Garden, Datong, Shanxi gilt ein unternehmensspezifischer Zollsatz in Höhe von 16,3 Prozent. 

Ausweitung auf Einfuhren aus Südkorea und Taiwan

Der Antidumpingzoll wird auf Einfuhren aus Südkorea sowie Taiwan ausgeweitet. Es gilt der Antidumpingzollsatz für alle übrigen Unternehmen.

Quelle: 
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1394; ABl. L 211 vom 12. August 2022, S. 86.

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Die Europäische Kommission leitete im Juli 2021 eine Auslaufüberprüfung ein: 

Bekanntmachung; ABl. C 258 vom 2. Juli 2021, S. 8.  

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Die Europäische Kommission hatte im Oktober 2020 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme zum 6. Juli 202 bekannt gegeben:

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 331 vom 7. Oktober 2020, S. 13.

Vorherige Maßnahmen

Die Maßnahmen bestehen bereits seit 1990 Die EU-Kommission verlängerte die Antidumpingzölle zuvor 2016 nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung: 

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1077; ABl. L 179 vom 5. Juli 2016, S. 1.

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