EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Silicium mit Ursprung in China, Taiwan und Südkorea
Die Europäische Kommission leitet eine Interimsuntersuchung ein. Die Antidumpingmaßnahmen wurden 2022 verlängert.
01.09.2026
Im August 2022 verlängerte die EU-Kommission mit Durchführungsverordnung (EU) 2022/1394 die Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren von Silicium mit Ursprung in China. Nun gibt sie die Einleitung einer Interimsuntersuchung bekannt. Die Antidumpingzollsätze können sich nach Abschluss der Untersuchung ändern.
Einleitung einer Interimsuntersuchung
Die Untersuchung betrifft die Ware, die den Antidumpingmaßnahmen unterliegt. Der Antrag wurde von Euroalliages im Namen des Wirtschaftszweigs der EU für Silicium gestellt. Laut Antragsteller seien massive Überkapazitäten in China entstanden, die zu einem dauerhaften und erheblichen Abwärtsdruck auf die Ausfuhrpreise geführt hätten. Dies führe trotz der geltenden Antidumpingmaßnahmen zu einem schädigenden Preisniveau. Die Antidumpingzölle seien nicht mehr ausreichend, um das Dumping unwirksam zu machen. Vor diesem Hintergrund leitet die EU-Kommission die Interimsuntersuchung ein.
So sieht der Zeitplan aus
Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in der Bekanntmachung veröffentlichten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9). Die Kommission hat höchstens 15 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen.
Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung einer Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Silicium mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 1. September 2026.
Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre
Nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung verlängerte die EU-Kommission die Antidumpingmaßnahmen mit Wirkung vom 13. August 2022. Die Maßnahmen bestehen bereits seit 1990.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Silicium mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 2804 69 00.
Antidumpingzoll
Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Europäischen Union, unverzollt, beträgt 16,8 Prozent.
Für den chinesischen Ausführer Datong Jinneng Industrial Silicon Co., Pingwang Industry Garden, Datong, Shanxi gilt ein unternehmensspezifischer Zollsatz in Höhe von 16,3 Prozent.
Ausweitung auf Einfuhren aus Südkorea und Taiwan
Der Antidumpingzoll wird auf Einfuhren aus Südkorea sowie Taiwan ausgeweitet. Es gilt der Antidumpingzollsatz für alle übrigen Unternehmen.
Quelle:
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/1394; ABl. L 211 vom 12. August 2022, S. 86.
- Bekanntmachung; ABl. C 258 vom 2. Juli 2021, S. 8.
- Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 331 vom 7. Oktober 2020, S. 13.