EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Betonstahlmatten mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Die Untersuchung betrifft auch Einfuhren aus der Türkei.
11.09.2026
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Im Juni 2026 leitete die EU-Kommission ein Antidumpingverfahren ein, das Betonstahlmatten mit Ursprung in China und der Türkei betrifft. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren ab 12. September 2026 an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Gitter und Geflechte, aus nicht geripptem Draht, an den Kreuzungsstellen verschweißt; nicht plattiert oder verzinkt oder anderweitig beschichtet; auch in Rollen; auch galvanisiert mit Ursprung in China und der Türkei. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7314 20 90, 7314 31 00 und 7314 39 00.
So sieht der Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wurde auf Antrag des Verbands der Europäischen Betonstahlmattenhersteller im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/2022 der Kommission vom 10. September 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Betonstahlmatten mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Türkei, um die Erhebung von Antidumpingzöllen auf die zollamtlich erfassten Einfuhren zu ermöglichen; ABl. L vom 11. September 2026;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhr von Betonstahlmatten mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Türkei; ABl. C vom 3. Juni 2026.