EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Betonstahlmatten mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. Die Untersuchung betrifft auch Einfuhren aus der Türkei. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Diese Waren sind betroffen

Gegenstand der Untersuchung sind Gitter und Geflechte, aus nicht geripptem Draht, an den Kreuzungsstellen verschweißt; nicht plattiert oder verzinkt oder anderweitig beschichtet; auch in Rollen; auch galvanisiert Ursprung in China und der Türkei. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7314 20 90, 7314 31 00 und 7314 39 00. 

So sieht der Zeitplan aus

Stellungnahmen interessierter Parteien sind innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung). Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Die EU-Kommission beabsichtigt, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren anzuordnen. Hierzu folgt eine separate Verordnung. Die Kommission hat Ende September 2024 beschlossen, bei allen laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren die betroffenen  Einfuhren zollamtlich zu erfassen, um gegebenenfalls Antidumpingzölle rückwirkend erheben zu können. 

Das Verfahren wurde auf Antrag des Verbands der Europäischen Betonstahlmattenhersteller im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingeleitet. 

Quelle: 
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhr von Betonstahlmatten mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Türkei; ABl. C vom 3. Juni 2026.