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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Rasenmähroboter mit Ursprung in China

Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Im November 2025 leitete die EU-Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren von Rasenmährobotern mit Ursprung in China ab 24. Januar 2026 an.

Diese Waren sind betroffen

Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Mähroboter mit Elektromotor, die ohne direkte menschliche Steuerung Gras schneiden können (Rasenmäher), auch mit der für ihren Betrieb erforderlichen Sekundärausrüstung (eine Ladestation und in den meisten Fällen Hilfsmaterialien oder -ausrüstung, die für die korrekte Navigation des Rasenmähroboters erforderlich sind, z. B. ein Begrenzungskabel oder eine kabellose Alternative), mit Ursprung in China. 

Die Ware wird in den folgenden KN-Code eingereiht: (ex) 8433 11 10 (TARIC-Code 8433 11 10 10). 

So sieht der weitere Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Das Verfahren wird auf Antrag von Husqvarna Manufacturing CZ s.r.o. im Namen des Wirtschaftszweigs der Union feingeleitet.

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/142 der Kommission vom 22. Januar 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Rasenmährobotern mit Ursprung in der Volksrepublik China, um die Erhebung von Antidumpingzöllen auf die zollamtlich erfassten Einfuhren zu ermöglichen; ABl. L vom 23. Januar 2026;
  • Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Rasenmährobotern mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 19. November 2025. 
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