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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping –  Sperrholz aus Okoumé mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren von Sperrholz aus Okoumé mit Ursprung in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die zuletzt 2017 verlängert wurden. Nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung verlängert die Europäische Kommission diese Maßnahmen erneut. 

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Die Europäische Kommission führt den endgültigen Antidumpingzoll mit Wirkung vom 15. Juni 2023 ein. Die Antidumpingzollsätze ändern sich nicht.

Betroffene Ware

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Sperrholz aus Okoumé, definiert als Sperrholz ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, mit mindestens einer äußeren Lage aus Okoumé, ohne Dauerbeschichtung aus einem anderen Material, mit Ursprung in China. 

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 4412 31 10 (TARIC-Code 4412 31 10 10).

Antidumpingzölle

Antidumpingzölle auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Unternehmen

Zollsatz (in Prozent)

TARIC-Zusatzcode

Nantong Zongyi Plywood Co. Ltd Xingdong Town, Tongzhou City, Provinz Jiangsu, Volksrepublik China

9,6

A526

Zhejiang Deren Bamboo-Wood Technologies Co. Ltd Linhai Economic Development Zone, Zhejiang, Volksrepublik China

23,5

A527

Zhonglin Enterprise (Dangshan) Co. Ltd Xue Lou Miao Pu, Dangshan County, Provinz Anhui 235323, Volksrepublik China

6,5 

A528

Jiaxing Jinlin Lumber Co. Ltd North of Ganyao Town, Jiashan, Provinz Zhejiang, Volksrepublik China

17 

A529

Alle übrigen Unternehmen

66,7 

A999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2023/1159

Anwendung unternehmensspezifischer Zollsätze

Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:

"Der/Die Unterzeichnete versichert, dass das auf dieser Rechnung aufgeführte und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkaufte [Mengenangabe] Sperrholz aus Okoumé von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurde und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für "alle übrigen Unternehmen“ geltende Zollsatz in Höhe von 66,7 Prozent Anwendung.

Quelle: 
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1159; ABl. L 153 vom 14. Juni 2023, S. 3.

Vorherige Verfahrensschritte

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Die Europäische Kommission hatte im Juli 2021 das bevorstehende Außerkrafttreten zum 7. April 2022 angekündigt.

Der europäische Verband für Holzwerkstoffplatten (European Panel Federation) reichte einen Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung ein. Daraufhin leitete die Kommission eine solche Überprüfung ein

Quellen: 

  • Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens; ABl. C 150 vom 5. April 2022, S. 16. 
  • Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens; ABl. C 277 vom 12. Juli 2021, S. 2.

Vorherige Antidumpingmaßnahmen

Die Antidumpingzölle bestehen bereits seit 2004 und wurden seitdem zweimal verlängert. Zuletzt führte die EU-Kommission mit Wirkung vom 7. April 2017 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Sperrholz aus Okoumé ein.

Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2017/648; ABl. L 92 vom 6. April 2017, S. 48.

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