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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Vanillin mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Von Stefanie Eich | Bonn

Diese Waren sind betroffen 

Gegenstand der Untersuchung ist Vanillin mit der Summenformel C8H8O3 oder C9H10O3 mit einem Reinheitsgrad von mehr als 95 GHT. Die Untersuchung umfasst synthetisches Vanillin, natürliches Vanillin, biosynthetisches Vanillin (Biovanillin) und Ethylvanillin. Die Registrierungsnummer des Chemical Abstracts Service (CAS-Nummer) für synthetisches Vanillin, natürliches Vanillin und biosynthetisches Vanillin (Biovanillin) lautet 121-33-5. Die CAS-Nummer für Ethylvanillin lautet 121-32-4.

Ausgenommen sind Mischungen verschiedener Aromachemikalien, die Vanillin in Konzentrationen von weniger als 95 GHT enthalten. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 2912 41 00 für synthetisches Vanillin, natürliches Vanillin und biosynthetisches Vanillin sowie ex 2912 42 00 für Ethylvanillin (TARIC-Codes 2912410010 und 2912420010).  

Der Antrag wurde von Syensqo eingereicht, dem größten Unionshersteller von Vanillin. 

So sieht der Zeitplan aus

Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (24. Mai 2024) bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung).

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Quelle: 
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Vanillin mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 24. Mai 2024 (C/2024/3322).

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