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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Vanillin mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU-Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen mit Wirkung vom 13. Juni 2025 bekannt. 

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Vanillin mit der Summenformel C8H8O3 oder C9H10O3 mit einem Reinheitsgrad von mehr als 95 GHT, einschließlich synthetisches Vanillin, natürliches Vanillin, biosynthetisches Vanillin (Biovanillin) und Ethylvanillin, mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 2912 41 00 für synthetisches Vanillin, natürliches Vanillin und biosynthetisches Vanillin sowie ex 2912 42 00 für Ethylvanillin (TARIC-Codes 2912 41 00 10 und 2912 42 00 10). 

Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Europäischen Union, unverzollt, beträgt 131,1 Prozent.

Ausgenommen sind Mischungen verschiedener Aromachemikalien, die Vanillin in Konzentrationen von weniger als 95 GHT enthalten. 

Keine rückwirkende Erhebung der Antidumpingzölle

Seit Oktober 2025 wurden Einfuhren zollamtlich erfasst. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es grundsätzlich möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Da diese Bedingungen nicht erfüllt sind, werden die Antidumpingzölle nicht rückwirkend erhoben. 

Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens wurde von Syensqo eingereicht, dem größten Unionshersteller von Vanillin. 

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1151 der Kommission vom 11. Juni 2025 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Vanillin mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 12. Juni 2025;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2716 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Vanillin mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 25. Oktober 2024; 
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Vanillin mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 24. Mai 2024 (C/2024/3322).
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