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Antisubvention - Biodiesel mit Ursprung in Indonesien

Die EU-Kommission gibt die Verlängerung der Antisubventionsmaßnahmen bekannt. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Indonesien gelten Antisubventionsmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/2092 eingeführt wurden. Im Dezember 2024 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Nun gibt sie die Verlängerung der Maßnahmen bekannt. 

Die Maßnahmen gelten erneut für fünf Jahre

Die Ausgleichszölle gelten für Einfuhren von durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnene Fettsäuremonoalkylester und/oder paraffinische Gasöle nichtfossilen Ursprungs, in Reinform oder als Mischung. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 1516 20 98 (TARIC-Codes 1516 20 98 21, 1516 20 98 29 und 1516 20 98 33), ex 1518 00 91 (TARIC-Codes 1518 00 91 21, 1518 00 91 29 und 1518 00 91 33), ex 1518 00 95 (TARIC-Codes 1518 00 95 21 und 1518 00 95 33), ex 1518 00 99 (TARIC-Codes 1518 00 99 21, 1518 00 99 29 und 1518 00 99 33), ex 2710 19 11 (TARIC-Code 2710 19 11 10), ex 2710 19 15 (TARIC-Code 2710 19 15 10), ex 2710 19 21 (TARIC-Code 2710 19 21 10), ex 2710 19 25 (TARIC-Code 2710 19 25 10), ex 2710 19 29 (TARIC-Code 2710 19 29 10), ex 2710 19 42 (TARIC-Codes 2710 19 42 21 und 2710 19 42 29), ex 2710 19 44 (TARIC-Codes 2710 19 44 21, 2710 19 44 29 und 2710 19 44 33), ex 2710 19 46 (TARIC-Codes 2710 19 46 21, 2710 19 46 29 und 2710 19 46 33), ex 2710 19 47 (TARIC-Codes 2710 19 47 21, 2710 19 47 29 und 2710 19 47 33), 2710 20 11, 2710 20 16, ex 3824 99 92 (TARIC-Codes 3824 99 92 10, 3824 99 92 14 und 3824 99 92 17), 3826 00 10 und ex 3826 00 90 (TARIC-Codes 3826 00 90 11, 3826 00 90 19 und 3826 00 90 33). 

Endgültige Ausgleichszollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Unternehmen

Endgültiger Ausgleichszoll in Prozent

TARIC-Zusatzcode

PT Ciliandra Perkasa8,0B786
PT Intibenua Perkasatama und PT Musim Mas (Musim Mas Group)16,3B787
PT Pelita Agung Agrindustri und PT Permata Hijau Palm Oleo (Permata Group)18,0B788
PT Wilmar Nabati Indonesia und PT Wilmar Bioenergi Indonesia (Wilmar Group)15,7B789
Alle übrigen Unternehmen18,0C999
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2026/479

Anwendung firmenspezifischer Zollsätze

Die Anwendung der unternehmensspezifischen Ausgleichszollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe in Tonnen] Biodiesel von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in Indonesien hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Bis zur Vorlage einer solchen Handelsrechnung findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.

Der Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung wurde vom Europäischen Biodieselverband (European Biodiesel Board) im Namen des betroffenen Wirtschaftszweigs gestellt. 

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/479 der Kommission vom 3. März 2026 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Indonesien im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L vom 4. März 2026;
  • Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Indonesien; ABl. C vom 6. Dezember 2024;
  • Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen; ABl. C vom 11. März 2024.

Die Maßnahmen gelten seit 2019

Die Europäische Kommission leitete im Dezember 2018 ein Antisubventionsverfahren ein. Daraufhin führte sie mit Wirkung vom 14. August 2019 einen vorläufigen Ausgleichszoll auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Indonesien ein. Seit 10. Dezember 2019 galt ein endgültiger Ausgleichszoll. 

Seit August 2023 führte die Europäische Kommission eine Umgehungsuntersuchung durch: Es bestand der Verdacht, dass vom Ausgleichszoll betroffene Waren mit Ursprung in Indonesien über China sowie das Vereinigte Königreich versandt und somit die Maßnahmen umgangen werden. Diese Untersuchung wurde eingestellt.

Quellen: 

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