EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antisubvention - Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
22.01.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Im November 2025 leitete die EU-Kommission ein Antisubventionsverfahren ein. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren von Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in China ab 23. Januar 2026 an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antisubventionsuntersuchung sind. Dabei handelt es sich um neue Luftreifen aus Kautschuk von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen), Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger, mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 4011 10 00 und 4011 20 10.
So sieht der weitere Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 13 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht spätestens neun Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wird auf Antrag der Coalition against Unfair Tyre Imports im Namen des Wirtschaftszweigs der Union eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/130 der Kommission vom 21. Januar 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren neuer Luftreifen aus Kautschuk von der für Personenkraftwagen, Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 22. Januar 2026;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren neuer Luftreifen aus Kautschuk von der für Personenkraftwagen, Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 6. November 2025.