EU Customs & Trade News EU Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
EU: Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
EU aktualisiert die Liste für verstärkte Einfuhrkontrollen.
11.06.2026
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 enthält Vorschriften über die vorübergehenden verstärkten amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr sowie besondere Bedingungen für die Einfuhr bestimmter Lebens- und Futtermittel in die Europäische Union. Die Anhänge dieser Verordnung werden regelmäßig aktualisiert.
Anhang I enthält die Liste der Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, die verstärkten amtlichen Kontrollen am benannten Eingangsort unterliegen.
Anhang II enthält Lebens- und Futtermittel aus bestimmten Drittländern, deren Eingang besonderen Bedingungen unterliegt. Grund hierfür ist das Risiko einer Kontamination durch Mykotoxine (einschließlich Aflatoxinen), Pestizidrückstände, einer mikrobiellen Kontamination oder einer Kontamination durch Sudanfarbstoffe und Pflanzentoxine.
Änderungen in Anhang I
Folgende Erzeugnisse werden neu in die Liste aufgenommen:
- Erdnüsse und aus Erdnüssen gewonnene Erzeugnisse aus Argentinien
Folgende Erzeugnisse werden in die Liste in Anhang I aufgenommen und im Gegenzug aus Anhang II gestrichen:
- Zimt und Zimtblüten aus Indien
Folgende Erzeugnisse werden aus der Liste gestrichen:
- Paprika der Gattung Capsicum (Gemüsepaprika oder andere Sorten) aus Indien
Änderungen der Kontrolldichte
Für folgende Erzeugnisse werden die Häufigkeit von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen verändert:
- Auberginen (Solanum aethiopicum) aus Burkina Faso
- Zuckerapfel/Süßsack (Annona squamosa) aus Ägypten
- Kreuzkümmelfrüchten aus Indien
- Spargelbohnen (Vigna unguiculata ssp. sesquipedalis, Vigna unguiculata ssp. unguiculata) aus Sri Lanka
- Tahini und Halva aus Sesamsamen aus Syrien
- Xanthan aus China
- Muskatnuss (Myristica fragrans) aus Indonesien
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1206; ABl. L vom 10. Juni 2026.