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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

EU setzt APS+-Präferenz für Ethanol aus Pakistan aus

Die Aussetzung gilt für zwei Jahre. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU setzt die APS+-Präferenzen für Einfuhren von Ethanol mit Ursprung in Pakistan für einen Zeitraum von zwei Jahren aus. Damit gelten ab 21. Juni 2025 die regulären Drittlandszollsätze.

Betroffen ist Ethanol, das unter den folgende KN-Codes eingereiht wird:

  • ex 2207 10 (Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol. oder mehr, unvergällt, hergestellt aus den in Anhang I des AEUV aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnissen) 
  • ex 2207 20 (Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt, hergestellt aus den in Anhang I des AEUV aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnissen)

Ausgenommen ist Kraftstoff-Ethanol, das in die folgenden TARIC-Codes eingereiht wird: 

  • 2207 10 00 11 (aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellter Ethylalkohol (siehe Anhang I AEUV), ausgenommen Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von mehr als 0,3 % (m/m) gemessen nach der Norm DIN EN15376) 
  • 2207 20 00 11 (aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellter Ethylalkohol (siehe Anhang I AEUV), ausgenommen Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von mehr als 0,3 % (m/m) gemessen nach der Norm DIN EN15376).

Einfuhren, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits auf dem Weg in die EU befinden, wird weiterhin die Präferenzbehandlung gewährt, sofern der Bestimmungsort der Waren nicht geändert werden kann.

Zum Hintergrund

Das APS-System ist ein handelspolitisches Instrument der Europäischen Union (EU). Es gewährt Entwicklungsländern Zollpräferenzen bei der Wareneinfuhr in die EU. Unter bestimmten Umständen kann die EU die Zollpräferenzen jedoch aussetzen. Auf Antrag Frankreichs, Deutschlands, Spaniens, Italiens, Ungarns und Polens leitete die EU-Kommission eine Untersuchung ein. Ziel dieser Untersuchung war es herauszufinden, ob Einfuhren von Ethanol mit den KN-Codes 2207 10 und 2207 20 eine ernste Störung des Unionsmarktes für Ethanol verursachen. 

Quelle: 
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1206 der Kommission vom 19. Juni 2025 über die Aussetzung der APS+-Zollpräferenzen für Einfuhren von Ethanol mit Ursprung in Pakistan; ABl. L vom 20. Juni 2025.

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