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EU/Tunesien – Restriktive Maßnahmen  

Verlängerung der Sanktionen.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien werden bis zum 31. Januar 2025 verlängert.

Die Sanktionen wurden mit dem Beschluss 2011/72/GASP eingeführt und umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten bestimmter Personen.

Quelle:

Beschluss (GASP) 2024/421 des Rates vom 29. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien; ABl. L vom 30. Januar 2024. 

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