EU Customs & Trade News EU Exportkontrolle
EU/Tunesien – Restriktive Maßnahmen
Verlängerung der Sanktionen.
30.01.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien werden bis zum 31. Januar 2025 verlängert.
Die Sanktionen wurden mit dem Beschluss 2011/72/GASP eingeführt und umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten bestimmter Personen.
Quelle:
Beschluss (GASP) 2024/421 des Rates vom 29. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien; ABl. L vom 30. Januar 2024.