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EU/Tunesien – Restriktive Maßnahmen
Verlängerung der Sanktionen.
30.01.2024
Die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien werden bis zum 31. Januar 2025 verlängert.
Die Sanktionen wurden mit dem Beschluss 2011/72/GASP eingeführt und umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten bestimmter Personen.
Quelle:
Beschluss (GASP) 2024/421 des Rates vom 29. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien; ABl. L vom 30. Januar 2024.