Zollbericht USA Exportkontrolle
Update - Die US-Sanktionen im Überblick
Ein neues Sanktionsgesetz erweitert bisher bestehende Sanktionen.
23.09.2026
Sanktionsgesetz gegen Russland und Iran
Das Sanktionsgesetz Lindsey O. Graham Sanctioning Russia and Iran Act of 2026 (H.R. 5334) wurde am 18. September 2026 vom US-Präsidenten unterzeichnet. Das Gesetz autorisiert oder erweitert gesetzliche Sanktionen, Zölle und Verbote gegen Russland. Zudem verlängert es den Iran Sanctions Act of 1996 bis 2031. Damit werden die bestehenden Sanktionen nicht ersetzt, sondern gewisse Teile der bisherigen Sanktionspolitik kodifiziert und erweitert.
Sanktionen im Überblick
Was den Inhalt der Sanktionen angeht, so ist zwischen güterbezogenen Sanktionen und Sanktionen gegenüber gelisteten Personen und Unternehmen sowie Investitions- und Dienstleistungsbeschränkungen zu unterscheiden.
Güterbezogene Sanktionen
Unmittelbar nach der Anerkennung der Donezker Volksrepublik (DNR) und der Lugansker Volksrepublik (LNR) durch Russland haben die USA am 21. Februar 2022 die Executive Order (E.O.) 14065 erlassen. Mit der E.O. 14065 wurden gewisse Neuinvestitionen, Importe und Exporte sowie weitere Transaktionen mit den erfassten Gebieten untersagt.
Am 24. Februar hat das Bureau of Industry and Security (BIS) neue güterbezogene Exportkontrollen für Russland und Belarus erlassen. § 746.8 EAR enthält umfassende US-Exportkontrollbeschränkungen sowie Genehmigungspflichten für Exporte, Wiederausfuhren und Transfers innerhalb Russlands und Belarus. In der Regel dürfen Güter, die den Export Administration Regulations (EAR) unterliegen und einer Export Control Classification Number (ECCN) der Commerce Control List (CCL) zugeordnet sind, nur mit Genehmigung nach bzw. innerhalb Russlands oder Belarus ausgeführt, wiederausgeführt oder verbracht werden.
Gemäß 734.9 (f) EAR können bestimmte Güter einem Exportverbot nach Russland unterliegen, wenn sie von einem Unternehmen außerhalb den USA hergestellt wurden. Es handelt sich dabei unter anderem um Waren, die auf US-Technologien der ECCN-Kategorien 3-9 basieren. In solchen Fällen kann eine Lizenzpflicht greifen.
Schließlich besteht ein Exportverbot bestimmter für den Erdöl- und Erdgassektor in Russland relevanter Güter. Für zahlreiche Industrieprodukte hat das BIS weitere Genehmigungspflichten eingeführt. In seinen Erläuterungen vom 9. Mai 2022 führt das BIS die Produkte im Einzelnen gemäß der entsprechenden Klassifizierung auf und erläutert das Verhältnis zu bereits bestehenden Genehmigungspflichten. In diesem Kontext ist unter anderem Supplement No. 4 to Part 746 von Relevanz.
Mit E.O. 14066 vom 8. März 2022 haben die USA ein Importverbot im Energiesektor verhängt. Es umfasst Rohöl, Petroleum, Petroleumbrennstoffe und -öle einschließlich Destillationsprodukte, sowie Flüssigerdgas, Kohle und Kohleprodukte mit Ursprung in Russland.
Mit E.O. 14068 vom 11. März 2022 haben die USA weitere Im- und Exportverbote festgelegt. Dies betrifft unter anderem die Einfuhr von Fisch, alkoholischen Getränken und nichtindustriellen Diamanten mit Ursprung in Russland sowie alle anderen Erzeugnisse mit Ursprung in Russland, die in Absprache mit dem Außenminister und dem Handelsminister festgelegt werden können. Ein Importverbot besteht auch gemäß der auf der Grundlage der E.O.14068 ergangenen Entscheidung des OFAC für russisches Gold.
Mit General License 134 vom 12. März 2026 (General License 134C) hatte das Office For Foreign Assets Control (OFAC) eine zeitlich begrenzte Übergangslösung für bestimmte bereits verladene russische Erdölprodukte geschaffen. Diese Regelung ist zum 17. Juni 2026 ausgelaufen.
Bezüglich des Exports ist die Ausfuhr und Wiederausfuhr aus den USA oder durch eine US-Person (egal, wo sie sich befindet) von Luxusgütern und anderen Gegenständen, die vom Handelsminister in Absprache mit dem Außenminister und dem Finanzminister festgelegt werden können, an eine Person in Russland untersagt.
Ebenso untersagt ist die unmittelbare oder mittelbare Ausfuhr, Wiederausfuhr, der Verkauf oder die Lieferung von auf US-Dollar lautenden Banknoten aus den USA oder durch eine US-Person (unabhängig von ihrem Standort) an die russische Regierung oder an eine in Russland ansässige Person.
Zu beachten ist auch, dass jede Genehmigung, Finanzierung, Erleichterung oder Garantie einer Transaktion einer ausländischen Person durch eine US-Person (unabhängig von ihrem Standort) verboten ist, wenn die Transaktion dieser ausländischen Person gemäß dem vorab Gesagten verboten wäre, wenn sie von einer US-Person oder innerhalb der Vereinigten Staaten durchgeführt würde.
Sanktionen bezüglich gelisteter Personen und Unternehmen
Neben den güterbezogenen Sanktionen haben die USA auf der SDN-Liste (Special Designated Nationals) zahlreiche russische Personen, Organisationen und Unternehmen aufgeführt.
Alle Beteiligungen und Vermögenswerte, die sich in den USA oder unter der Kontrolle von US-Personen befinden und deren Inhaber auf der SDN-Liste geführt werden, sind gesperrt und dem OFAC zu melden. Betroffen sind mittelbar auch alle Unternehmen, die zu 50 Prozent oder mehr in der Inhaberschaft der gelisteten Unternehmen stehen, wobei die Anteile mehrerer gelisteter Unternehmen zusammengerechnet werden. Darüber hinaus sind alle Transaktionen von US-Personen oder Transaktionen innerhalb der USA, die Eigentum oder Beteiligung an Eigentum von gesperrten Personen betreffen, untersagt. Erleichterungen im Bereich des geistigen Eigentums sieht hier die General Licence 31 des Finanzministeriums vom 5. Mai 2022 vor. Auch wenn der Inhaber von Patent-, Marken- oder Urheberrechten zu gelisteten Personen gehört, sind in der Licence im Einzelnen benannte Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums zulässig. Seit dem 22. Oktober 2025 befinden sich auf der Liste auch die beiden Ölkonzerne Rosneft und Lukoil sowie zahlreiche Tochtergesellschaften. Für eng begrenzte Sachverhalte bestehen General Licenses.
Das Verbot, bezüglich auf der Grundlage von E.O. 14024 gelisteter Personen oder Unternehmen (beziehungsweise E.O.14038 und 13405 für belarussische Unternehmen und Personen) finanzielle, technologische oder materielle Unterstützung zu leisten oder Warenlieferungen oder Dienstleistungen zu erbringen, erstreckt sich auch auf Nicht-US-Personen.
Bezüglich der auf der sogenannten CAPTA- Liste (Correspondent Account or Payable Through-Account Sanctions) geführten Banken ist es US-Finanzinstitutionen untersagt, für oder im Namen von auf der CAPTA-Liste gelisteten Unternehmen Korrespondenz- oder Durchlaufkonten zu eröffnen oder zu führen sowie Transaktionen, an der gelistete Banken beteiligt sind, abzuwickeln.
Sofern Unternehmen von Handelsbeschränkungen bezüglich eines bestimmten Wirtschaftssektors betroffen sind, werden diese in der SSI-Liste (Sectoral Sanctions Identifications) aufgeführt.
Die Listen sind auf der Homepage des OFAC abrufbar.
Weiterführende Informationen:
Neuinvestitionsverbot und Dienstleistungsverbot
Per E.O. 14071 vom 6. April 2022 sind Neuinvestitionen in Russland durch US-Personen verboten, wo immer sie sich auch befinden.
Ebenfalls verboten sind hiernach gemäß "Determination" des OFAC vom 8. Mai 2022 Buchhaltungs-, Treuhand- und Beratungsdienste in Russland im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen oder deren Management. Die Verbote wurden seit 2022 mehrfach erweitert, sodass derzeit auch folgende Dienstleistungen untersagt sind: Quantum-Computing-Dienstleistungen, Architektur- und Ingenieurdienstleistungen, IT-Consulting- und IT-Design-Dienstleistungen sowie bestimmte IT-Support- und Cloud-Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem russischen Erdölsektor.