EU Customs & Trade News EU Exportkontrolle

EU-Konsultation zur Dual-Use-Verordnung

Die Konsultation ist Teil der Evaluation der Verordnung.

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 regelt die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Art. 26 Abs. 4 sieht eine Evaluation der Verordnung vor.

Teil dieser Evaluation ist eine Stakeholder-Konsultation. Unternehmen, Verbände, Kammern sowie Forschungseinrichtungen können bis 11. September 2026 ihr Feedback über die Webseite der EU-Kommission einreichen. 

Zudem gibt es eine öffentliche Konsultation, die sich an weitere Stakeholder richtet. Die Beantwortung ist bis 15. Oktober 2026 über die Webseite der EU-Kommission möglich.