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Kombinierte Nomenklatur - Änderung der Erläuterungen

Die Änderungen betreffen nicht elektrische Leuchten, Beleuchtungskörper und Leuchtstäbe sowie Teigwaren.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur werden an mehreren Stellen geändert:

  • Die Erläuterungen zu KN-Code 9405 50 00 „Nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper“ erhält eine neue Fassung.
  • Die Erläuterungen zu 1902 betreffen Teigwaren. Hier wird für die Unterpositionen 1902 20 10 bis 1902 20 99 "Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)" ein neuer Absatz eingefügt. 
  • Die Erläuterungen zu 9505 90 00 "andere" betreffen Leuchtstäbe. Hier wird eine neue Erläuterung eingefügt. 

Details finden Sie in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union im ABl. C vom 19. sowie 25. Juni 2025: 

 

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