Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

Update: Supreme‑Court kippt IEEPA‑Zölle

US-Handelsgericht verpflichtet die US-Zollbehörde, Einfuhren ohne Berücksichtigung der IEEPA‑Zölle zu liquidieren/neu abzuwickeln. Rückerstattungen sollen bald über CAPE erfolgen.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court of the United States, SCOTUS) hat eine Entscheidung zur Frage getroffen, ob der Präsident den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) als Rechtsgrundlage für die Verhängung von Zöllen nutzen darf.

Der Präsident beansprucht die weitreichende Befugnis, Zölle einseitig und ohne Begrenzung hinsichtlich Höhe, Dauer oder Anwendungsbereich festsetzen zu können. Angesichts dieser Reichweite bedürfe es hierfür jedoch einer eindeutigen gesetzlichen Ermächtigung durch den Kongress. Diese finde sich im IEEPA nicht. Vor diesem Hintergrund stellt der Supreme Court fest, dass der IEEPA den Präsidenten nicht zur Verhängung von Zöllen ermächtige. Infolgedessen werden die in den vergangenen Monaten auf IEEPA‑Grundlage erhobenen Zölle außer Kraft gesetzt, während der Präsident zugleich alternative Zölle auf Grundlage von Section 122 des Trade Act erlässt.

Beendigung der Anwendung der IEEPA-Zusatzzölle

Mit der Executive Order 14389 werden die Zölle gegenüber Kanada, Mexiko, China, Brasilien, Venezuela, Indien sowie die reziproken Zölle, die allesamt auf Grundlage des IEEPA erhoben wurden, aufgehoben. Für Waren, die ab dem 24. Februar 2026 um 00:00 Uhr Eastern Time zum freien Verkehr angemeldet oder aus einem Zolllager in den freien Verkehr überführt werden, werden keine IEEPA-Zölle mehr erhoben. Folgende Executive Orders (in der jeweils aktuellen Fassung) sind betroffen:

Die Executive Order stellt klar, dass trotz der Aufhebung der IEEPA‑Zölle bestimmte Maßnahmen weiterhin gelten, insbesondere die fortgesetzte Aussetzung der De‑minimis‑Ausnahme, die Einführung temporärer Zölle auf Grundlage von Sec. 122 des Trade Act sowie die bestehenden Maßnahmen gemäß Sec. 232 Trade Expansion Act von 1962 und Sec. 301 des Trade Act von 1974.

Auswirkungen auf bilaterale "Deals"

Die USA haben mit zahlreichen Staaten, darunter der EU, bilaterale Vereinbarungen geschlossen. Die im Rahmen dieser Abkommen festgelegten Zölle werden nicht mehr angewendet, soweit sie auf IEEPA beruhen. Stattdessen gilt für diese Länder aktuell ein zusätzlicher Zollsatz von 10 Prozent auf Grundlage von Section 122 des Trade Act von 1974. Zölle nach Section 232 des Trade Expansion Act bleiben hiervon unberührt und finden weiterhin Anwendung, etwa auf Stahl, Aluminium und Kraftfahrzeuge.

Rückerstattung der IEEPA-Zölle

Der US Supreme Court hat keine Entscheidung zur Rückerstattung von auf IEEPA gestützten Zöllen sowie zur zollrechtlichen Abwicklung bereits erhobener oder laufender IEEPA‑Fälle getroffen. Diese Umsetzungsfrage hat nun das United States Court of International Trade (CIT) aufgegriffen und mit einer Order gegenüber U.S. Customs and Border Protection (CBP) geregelt. Die Order kann angefochten werden.

CIT verpflichtet CBP, alle noch nicht liquidierten Einfuhren, die IEEPA‑Zöllen unterlagen, ohne Berücksichtigung dieser Zölle zu liquidieren. Alle bereits liquidierten Einfuhren, bei denen die Liquidation aber noch nicht abgeschlossen ist, sind ohne Berücksichtigung der IEEPA‑Zölle neu zu liquidieren (reliquidate). Zur Behandlung bereits bestandskräftig liquidierter Einfuhren stellte das CIT am 27. März klar, dass auch diese ohne Berücksichtigung der IEEPA‑Zölle erneut abzuwickeln sind.

CBP teilte dem Gericht am 6. März 2026 mit, dass die sofortige Rückerstattung technisch und organisatorisch derzeit nicht möglich sei und schlug stattdessen den Aufbau eines neuen Erstattungssystems vor, mit dem Auszahlungen frühestens in etwa 45 Tagen (Ende April 2026) beginnen könnten (Erklärung des Executive Director, Trade Programs Directorate, CBP). 

Rückerstattung von IEEPA-Zöllen über CAPE

CBP ist derzeit mit der Integration einer neuen Funktionalität (CAPE - Consolidated Administration and Processing of Entries) im Zollsystem Automated Commercial Environment (ACE) zur Berechnung und Auszahlung ordnungsgemäßer Erstattungen zusätzlicher Zölle, die auf Grundlage des IEEPA erhoben wurden, befasst. 

CAPE ist als vierstufiger Prozess aufgebaut: 

  1. Über ein webbasiertes Claim Portal stellen Importeure oder Zollagenten Erstattungsanträge per CSV‑Upload im ACE‑Portal.
  2. Anschließend werden im Rahmen des Mass Processing die IEEPA‑Zölle automatisiert entfernt und die Abgaben neu berechnet.
  3. Es folgt die Prüfung sowie die (Neu‑)Festsetzung der Zölle (Review and Liquidation/Reliquidation).
  4. Im letzten Schritt werden die Erstattungen konsolidiert und elektronisch ausgezahlt (Refund).

CAPE wird phasenweise ausgerollt. In der ersten Phase sollen ausschließlich nicht liquidierte Einfuhren sowie Einfuhren, bei denen die 90‑tägige freiwillige Reliquidationsfrist nach 19 U.S.C. § 1501 noch nicht abgelaufen ist, verarbeitet werden. In der ersten Phase sollen auch Einfuhren mit den Status "Suspended“, "Extended“ oder "Under Review“ sowie Lager‑ und Lagerentnahmen akzeptiert werden. Endgültig liquidierte Einfuhren sollen dagegen in einer späteren Phase verarbeitet werden. 

CBP geht davon aus, dass die Bearbeitung ab Annahme einer CAPE‑Erklärung bis zu 45 Tage dauern kann.

Wichtig: IEEPA‑Zölle werden nicht automatisch erstattet. Importeure oder ihre bevollmächtigten Zollagenten müssen aktiv einen Antrag über das CAPE Claim Portal stellen.

Weitere Informationen und Ausführung seitens CBP können Sie der aktuellen Declaration vom 31. März entnehmen.

Allgemeine Rückerstattungsoptionen

Es gibt folgende allgemeine Rückerstattungsoptionen:

  • Noch nicht liquidierte Einträge: Post Summary Correction (PSC)
    Bis spätestens 15 Tage vor der Liquidation (endgültige Berechnung/Feststellung der Einfuhrabgaben; Liquidation erfolgt i.d.R. innerhalb von 314 Tagen nach Einfuhr (früher möglich)).
     
  • Bereits liquidierte Einträge: Protest
    Innerhalb von 180 Tagen nach Liquidation durch Importeur, Broker oder Anwalt.

Weitere Informationen:

Urteile/Anordnungen:

Executive Orders:

CBP Leitfäden:

Fact Sheets: