Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

Update: Supreme‑Court kippt IEEPA‑Zölle

US-Zollbehörde CBP startet am 20. April 2026 mit der ersten Phase der IEEPA-Rückerstattungen über das neue Tool CAPE. Ausführliche Leitfäden stehen zur Verfügung.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court of the United States, SCOTUS) hat eine Entscheidung zur Frage getroffen, ob der Präsident den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) als Rechtsgrundlage für die Verhängung von Zöllen nutzen darf.

Der Präsident beansprucht die weitreichende Befugnis, Zölle einseitig und ohne Begrenzung hinsichtlich Höhe, Dauer oder Anwendungsbereich festsetzen zu können. Angesichts dieser Reichweite bedürfe es hierfür jedoch einer eindeutigen gesetzlichen Ermächtigung durch den Kongress. Diese finde sich im IEEPA nicht. Vor diesem Hintergrund stellt der Supreme Court fest, dass der IEEPA den Präsidenten nicht zur Verhängung von Zöllen ermächtige. Infolgedessen werden die in den vergangenen Monaten auf IEEPA‑Grundlage erhobenen Zölle außer Kraft gesetzt, während der Präsident zugleich alternative Zölle auf Grundlage von Section 122 des Trade Act erlässt.

Beendigung der Anwendung der IEEPA-Zusatzzölle

Mit der Executive Order 14389 werden die Zölle gegenüber Kanada, Mexiko, China, Brasilien, Venezuela, Indien sowie die reziproken Zölle, die allesamt auf Grundlage des IEEPA erhoben wurden, aufgehoben. Für Waren, die ab dem 24. Februar 2026 um 00:00 Uhr Eastern Time zum freien Verkehr angemeldet oder aus einem Zolllager in den freien Verkehr überführt werden, werden keine IEEPA-Zölle mehr erhoben. Folgende Executive Orders (in der jeweils aktuellen Fassung) sind betroffen:

Die Executive Order stellt klar, dass trotz der Aufhebung der IEEPA‑Zölle bestimmte Maßnahmen weiterhin gelten, insbesondere die fortgesetzte Aussetzung der De‑minimis‑Ausnahme, die Einführung temporärer Zölle auf Grundlage von Sec. 122 des Trade Act sowie die bestehenden Maßnahmen gemäß Sec. 232 Trade Expansion Act von 1962 und Sec. 301 des Trade Act von 1974.

Auswirkungen auf bilaterale "Deals"

Die USA haben mit zahlreichen Staaten, darunter der EU, bilaterale Vereinbarungen geschlossen. Die im Rahmen dieser Abkommen festgelegten Zölle werden nicht mehr angewendet, soweit sie auf IEEPA beruhen. Stattdessen gilt für diese Länder aktuell ein zusätzlicher Zollsatz von 10 Prozent auf Grundlage von Section 122 des Trade Act von 1974. Zölle nach Section 232 des Trade Expansion Act bleiben hiervon unberührt und finden weiterhin Anwendung, etwa auf Stahl, Aluminium und Kraftfahrzeuge.

Rückerstattung der IEEPA-Zölle

Der US Supreme Court hat keine Entscheidung zur Rückerstattung von auf IEEPA gestützten Zöllen sowie zur zollrechtlichen Abwicklung bereits erhobener oder laufender IEEPA‑Fälle getroffen. Diese Umsetzungsfrage hat nun das United States Court of International Trade (CIT) aufgegriffen und mit einer Order gegenüber U.S. Customs and Border Protection (CBP) geregelt. Die Order kann angefochten werden.

CIT verpflichtet CBP, alle noch nicht liquidierten Einfuhren, die IEEPA‑Zöllen unterlagen, ohne Berücksichtigung dieser Zölle zu liquidieren. Alle bereits liquidierten Einfuhren, bei denen die Liquidation aber noch nicht abgeschlossen ist, sind ohne Berücksichtigung der IEEPA‑Zölle neu zu liquidieren (reliquidate). Zur Behandlung bereits bestandskräftig liquidierter Einfuhren stellte das CIT am 27.  März klar, dass auch diese ohne Berücksichtigung der IEEPA‑Zölle erneut abzuwickeln sind.

Rückerstattung von IEEPA-Zöllen über CAPE

CBP ist derzeit mit der Integration einer neuen Funktionalität (CAPE - Consolidated Administration and Processing of Entries) im Zollsystem Automated Commercial Environment (ACE) zur Berechnung und Auszahlung ordnungsgemäßer Erstattungen zusätzlicher Zölle, die auf Grundlage des IEEPA erhoben wurden, befasst. 

CAPE wird phasenweise ausgerollt. In der ersten Phase, die am 20. April 2026 starten soll, werden ausschließlich nicht liquidierte Einfuhren sowie bestimmte bereits abgefertigte (liquidated) Einfuhren, deren Abfertigungsdatum bis zu 80 Tage zurückliegt, bearbeitet.

CAPE ist als vierstufiger Prozess aufgebaut: 

  1. Über ein webbasiertes Claim Portal stellen Importeure oder Zollagenten Erstattungsanträge per CSV‑Upload im ACE‑Portal.
  2. Anschließend werden im Rahmen des Mass Processing die IEEPA‑Zölle automatisiert entfernt und die Abgaben neu berechnet. Die Erstattung entspricht der Differenz zwischen gezahlten und neu berechneten Zöllen, Steuern und Gebühren. Auf den Erstattungsbetrag werden Zinsen gemäß 19 CFR 24.36 berechnet.
  3. Es folgt die Prüfung sowie die (Neu‑)Festsetzung der Zölle (Review and Liquidation/Reliquidation).
  4. Im letzten Schritt werden die Erstattungen konsolidiert und elektronisch ausgezahlt (Refund).

Wichtig: IEEPA‑Zölle werden nicht automatisch erstattet. Importeure (Importer of Record/IOR) oder ihre bevollmächtigten Zollagenten müssen aktiv einen Antrag über das CAPE Claim Portal stellen. Zudem sind ein aktives ACE‑Portal‑Konto sowie hinterlegte Bankdaten für die elektronische Rückerstattung (seit 6. Februar 2026 nur noch elektronisch) erforderlich.

Informationen zum ACE‑Portal und zur ACH‑Rückerstattung

Die CBP hat eine Infoseite zusammengestellt, die regelmäßig aktualisiert wird. Dort finden Sie FAQs, Leitfäden, Schulungsvideos sowie weitere Informationen zum Thema IEEPA-Rückerstattungen.

Allgemeine Rückerstattungsoptionen

Es gibt folgende allgemeine Rückerstattungsoptionen:

  • Noch nicht liquidierte Einträge: Post Summary Correction (PSC)
    Bis spätestens 15 Tage vor der Liquidation (endgültige Berechnung/Feststellung der Einfuhrabgaben; Liquidation erfolgt i.d.R. innerhalb von 314 Tagen nach Einfuhr (früher möglich)).
    Hinweis: IEEPA‑Erstattungen können nicht per PSC beantragt werden.
     
  • Bereits liquidierte Einträge: Protest
    Innerhalb von 180 Tagen nach Liquidation durch Importeur, Broker oder Anwalt.
    Hinweis: Wurde ein Protest nur für eine IEEPA‑Erstattung eingereicht und ist die 80‑Tage‑Frist seit der Liquidation noch nicht abgelaufen, kann der Importeur den Protest zurückziehen und die Entry Summary über eine CAPE‑Erklärung einreichen.

Weitere Informationen:

Urteile/Anordnungen:

Executive Orders:

CBP Leitfäden:

Fact Sheets: