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Schutzmaßnahmen gegenüber Erzeugnissen aus Silicium-Elektrostahl

Die EU leitet eine Schutzmaßnahmenuntersuchung ein. Betroffen sind Einfuhren bestimmter kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU-Kommission leitet die Schutzmaßnahmenuntersuchung auf Antrag mehrerer Mitgliedstaaten ein. Die Einfuhren der zu untersuchenden Ware haben sich stark erhöht. Gründe hierfür sind der Ausbau von Produktionskapazitäten in Drittländern, weltweite Überkapazitäten sowie handelspolitische Maßnahmen außerhalb der EU, die zu einem eingeschränktem Marktzugang führen. Die Untersuchung betrifft die Frage, ob EU-Hersteller gleichartiger und unmittelbar konkurrierender Ware durch erhöhte Einfuhrmengen ein ernsthafter Schaden entsteht oder zu entstehen droht. 

Diese Waren sind betroffen

Gegenstand der Untersuchung sind 

  • bestimmte kornorientierte flachgewalzte Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl (KN-Codes 7225 11 00 und 7226 11 00)
  • Stahl-Elektrobleche und -kerne, auch geschichtet oder gewickelt für Transformatoren und Selbstinduktionsspulen (KN-Code 8504 90 13)

Flachgewalzte Erzeugnisse werden als Kernmaterial in Leistungs- und Verteilungstransformatoren verwendet.

So läuft das Verfahren ab

Interessierte Parteien sind dazu aufgefordert, sich an der Untersuchung zu beteiligen. Hierzu zählen Hersteller, Herstellerverbände, Einführer und Verwender der betroffenen Ware. 

Die Bekanntmachung der EU-Kommission enthält Fristen und die Kontaktdaten der EU-Kommission.

Die  EU-Kommission hat neun Monate Zeit, um das Verfahren abzuschließen. Unter besonderen Umständen ist eine Verlängerung des Verfahrenszeitraums um zwei Monate möglich. 

Kurz erklärt - Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen dienen dem Schutz inländischer Interessen und setzen voraus, dass ein ernsthafter Schaden beim inländischen Wirtschaftszweig entsteht bzw. zu entstehen droht. Sie sind grundsätzlich WTO-konform.

Quelle: 
Bekanntmachung der Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl; ABl. C vom 27. März 2026.