EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
Kombinierte Nomenklatur: Filtereinsatz für Skimmerkörbe
Neue Einreihungsentscheidung.
06.08.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
"Einwegartikel von etwa 28 cm Länge und 12 cm Breite, hergestellt aus einem schlauchförmigen, eng gewirkten Spinnstoff aus Chemiefasern. Die Ware ist an einem Ende mit einer Naht verschlossen. Am anderen Ende verfügt sie über eine Öffnung mit einer hochelastischen gesäumten Kante von etwa 3 cm Breite. Bei der Einfuhr wird die Ware als Vorfilter gestellt, d. h. als eine Art Filtereinsatz für Skimmerkörbe (Körbe aus Kunststoff mit einer netzähnlichen Struktur, die in die Abflussöffnungen eines Schwimmbeckens eingesetzt werden, um Blätter und Schmutz aufzufangen, bevor das Wasser in die Filteranlage geleitet wird)."
Die Ware ist als "andere Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu Kapitel 59“ unter dem folgenden KN-Code einzureihen: 5911 90 99.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1556 (ABl. L vom 6. August 2025) enthält eine beispielhafte Abbildung der Ware.