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Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

Update - US-Zusatzzölle gelten nicht kumulativ

Zölle, die auf derselben gesetzlichen Grundlage beruhen, dürfen nicht kumulativ angewendet werden. CBP veröffentlicht Leitfaden mit konkreten Hinweisen.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

In den vergangenen Monaten haben die USA eine Reihe von Executive Orders (E.O.) und Proklamationen erlassen, um neue tarifäre Maßnahmen (Zölle) einzuführen oder bestehende anzupassen.

Obwohl jede dieser Maßnahmen einem eigenen politischen Zweck dient, haben die USA beschlossen, dass Zölle, die auf derselben gesetzlichen Grundlage beruhen, nicht kumulativ angewendet werden sollen. Eine solche „Stapelung“ würde zu einem Zollsatz führen, der über das hinausgeht, was zur Umsetzung der angestrebten politischen Ziele erforderlich ist.

Die zusätzlichen Zölle gelten nicht kumulativ

Mit der E.O. vom 29. April 2025 wird Folgendes festgelegt:

  • KFZ und KFZ-Teile: Für KFZ und KFZ-Teile, die den Zöllen gemäß Proklamation 10908 vom 26. März 2025 unterliegen, fallen keine zusätzlichen Zölle gemäß der E.O. gegenüber Kanada (E.O. 14193 und in den jeweils geänderten Fassungen) und Mexiko (E.O. 14194 und in den jeweils geänderten Fassungen) sowie gemäß der Proklamationen für Stahl (Proklamation 9705 vom 8. März 2018 und in den jeweils geänderten Fassungen) und Aluminium (Proklamation 9704 vom 8. März 2018 und in den jeweils geänderten Fassungen) an.
     
  • Waren mit Ursprung Kanada und Mexiko: Waren, die bereits den Zöllen gemäß der E.O. gegenüber Kanada (E.O. 14193 und in den jeweils geänderten Fassungen) oder der E.O. gegenüber Mexiko (E.O. 14194 und in den jeweils geänderten Fassungen) unterliegen, unterliegen nicht zusätzlich den Stahl- und Aluminiumzöllen.
     
  • Stahl und Aluminium: Stahlartikel, die gemäß der Proklamationen für Stahl (Proklamation 9705 vom 8. März 2018 und in den jeweils geänderten Fassungen) zollpflichtig sind, können zusätzlich den Aluminiumzöllen der entsprechenden Proklamation 9704 unterliegen, sofern alle Bedingungen für deren Anwendung erfüllt sind. Dies gilt auch für Aluminiumartikel.

Anwendung der Zusatzzölle gemäß Prioritätenregelung

Die U.S. Customs and Border Protection legt in ihrem aktuellen Leitfaden fest, welcher Zollsatz Anwendung findet, sofern ein Artikel mehreren Maßnahmen bzw. Zusatzzollsätzen unterliegt. Folgendes Schema ist bei der Ermittlung der Zusatzzölle zu berücksichtigen:

  1. Fallen Zölle gemäß Proklamation 10908 (Zölle auf Autos und Autoteile) an? 
    1. Wenn ja, dann unterliegt der Artikel nicht den Zöllen von IEEPA Kanada, IEEPA Mexiko, 232 Aluminium oder 232 Stahl
    2. Wenn nein, fahren Sie mit Schritt Nr. 2 fort
  2. Fallen Zölle gemäß E.O. 14193 (Zölle auf Waren aus Kanada) oder E.O. 14194 (Zölle auf Waren aus Mexiko) an?
    1. Wenn ja, dann unterliegt der Artikel nicht den Zöllen 232 Aluminium oder 232 Stahl
    2. Wenn nein, fahren Sie mit Schritt Nr. 3 fort
  3. Fallen Zölle gemäß Proklamation 9705 und/oder Proklamation 9704 (Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte) an?

Andere Zölle finden zusätzlich Anwendung

Falls ein importierter Artikel sowohl einem der oben aufgeführten Zusatzzölle gemäß Abschnitt 2 dieser E.O. unterliegt als auch weiteren Zöllen aufgrund von anderen Maßnahmen, die nicht in Abschnitt 2 dieser Anordnung aufgeführt sind, werden alle diese Zölle kumulativ erhoben. Das bedeutet, dass Zusatzzölle aus Abschnitt 2 dieser E.O. zusätzlich zu anderen anwendbaren Zöllen auf den Artikel aufgeschlagen wird. Dazu gehören unter anderem die in Spalte 1 des Harmonisierten Zolltarifs der USA (HTSUS) festgelegten Zölle, Zölle gemäß Sec. 301 des Trade Act von 1974, Zölle gemäß E. O. 14195 vom 1. Februar 2025 sowie Antidumping- und Ausgleichszölle.

Korrekte Codierung in der Zollanmeldung

Bei der Zollanmeldung müssen die entsprechenden Klassifizierungen gemäß Kapitel 99 des US-Zolltarifs angegeben werden, um sowohl die fälligen Zusatzabgaben als auch gegebenenfalls die USMCA-Ausnahme korrekt zu erfassen.

Der Leitfaden der CBP führt folgende Beispiele an:

  • Stahl aus Kanada, der nicht im Rahmen vom USMCA abgewickelt wird: 9903.01.10 (25 Prozent) (IEEPA Kanada)
  • Stahl aus Kanada, der im Rahmen vom USMCA abgewickelt wird: 9903.81.87 (25 Prozent/232 Stahl) und 9903.01.14 (IEEPA Kanada - USMCA Ausnahme)

Erstattungen sind möglich

Diese E.O. gilt rückwirkend für alle Einfuhren von Waren, die den in Abschnitt 2 dieser E.O. genannten anwendbaren Zöllen unterliegen und die am oder nach dem 4. März 2025 eingeführt wurden. Etwaige Erstattungen werden von der U.S. Customs and Border Protection (CBP) bearbeitet. Weitere Informationen enthält der Leitfaden der CBP vom 15. Mai 2025.

Quellen und weitere Informationen: 

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