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Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

Update - US-Zusatzzölle gelten nicht kumulativ

Zölle, die auf derselben gesetzlichen Grundlage beruhen, dürfen nicht per se kumulativ angewendet werden. CBP veröffentlicht kontinuierlich konkrete Hinweise.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

In den vergangenen Monaten haben die USA eine Reihe von Executive Orders (E.O.) und Proklamationen erlassen, um neue tarifäre Maßnahmen (Zölle) einzuführen oder bestehende anzupassen.

Obwohl jede dieser Maßnahmen einem eigenen politischen Zweck dient, haben die USA beschlossen, dass Zölle, die auf derselben gesetzlichen Grundlage beruhen, nicht kumulativ angewendet werden sollen. Eine solche „Stapelung“ würde zu einem Zollsatz führen, der über das hinausgeht, was zur Umsetzung der angestrebten politischen Ziele erforderlich ist.

Anwendung der Zusatzzölle gemäß Prioritätenregelung

Die U.S. Customs and Border Protection legt fest, welcher Zollsatz Anwendung findet, sofern ein Artikel mehreren Maßnahmen bzw. Zusatzzollsätzen unterliegt. Folgende Hinweise sind bei der Ermittlung der Zusatzzölle zu berücksichtigen:

  • Fallen Zölle gemäß Proklamation 10908 (Autos und Autoteile) an?
    • Wenn ja, dann unterliegt der Artikel nicht den folgenden Zöllen: IEEPA Kanada, IEEPA Mexiko, 232 Aluminium, 232 Stahl, 232 Kupfer, IEEPA-"Reciprocal", IEEPA-Brasilien, IEEPA-Indien und 232-Holz
    • KFZ und KFZ-Teile, die im Rahmen des USMCA abgewickelt werden können, unterliegen nicht den 232-Zöllen auf Autos und Autoteile und auch nicht den IEEPA Kanada oder IEPPA Mexiko Zöllen
  • Fallen Zölle gemäß E.O. 14193 (Kanada) oder E.O. 14194 (Mexiko) an?
    • Wenn ja, dann unterliegt der Artikel nicht den Zöllen 232 Aluminium oder 232 Stahl
  • Fallen Zölle gemäß Proklamation 9705 und/oder Proklamation 9704 (Stahl- und Aluminiumprodukte) an?
    • Wenn ja, dann unterliegt der Artikel nicht den folgenden Zöllen: IEEPA Kanada, IEEPA Mexiko, IEEPA-"Reciprocal", IEEPA-Brasilien und IEEPA-Indien.
    • Wenn ja, ist zwischen Stahl-/Aluminium-Anteil und Nicht-Stahl-/Aluminium-Anteil zu unterscheiden. Seit dem 4. Juni 2025 unterliegt der Nicht-Stahl/Aluminium-Anteil eines Artikels den reziproken Zöllen gemäß HTSUS 9903.01.25. Der Stahl-/Aluminiumanteil, der den Stahlzöllen gemäß Sec. 232 unterliegt, unterliegt nicht den reziproken Zöllen gemäß HTS 9903.01.33.
    • Aluminiumerzeugnisse und deren Derivate aus Russland sowie Importe solcher Aluminiumprodukte aus jedem Land, das Aluminium in Russland schmelzt oder gießt, unterliegen einem Zusatzzollsatz von 200 Prozent
  • Fallen Zölle gemäß Proklamation 10962 (Kupfer) an?
    • Wenn ja, dann unterliegt der Artikel nicht den folgenden Zöllen: IEEPA-"Reciprocal", IEEPA-Brasilien und IEEPA-Indien.
  • Fallen Zölle gemäß Proklamation 10976 (Holz) an?
    • Wenn ja, dann unterliegt der Artikel nicht den folgenden Zöllen: IEEPA-Kanada, IEEPA-Mexiko, IEEPA-Brasilien, IEEPA-Indien, IEEPA-"Reciprocal".
  • Fallen Zölle gemäß Proklamation 10984 (Lkw, Lkw-Teile und Busse) an?
    • Wenn ja, dann unterliegt der Artikel nicht den folgenden Zöllen: IEEPA Kanada, IEEPA Mexiko, IEEPA-"Reciprocal", IEEPA-Brasilien, IEEPA-Indien, 232 Aluminium, 232 Stahl, 232 Kupfer, 232-Pkw und 232-Holz.
  • Fallen reziproke Zölle an?
    • Ausnahmen beachten
    • Länderspezifische Sätze beachten

Andere Zölle finden zusätzlich Anwendung

Falls ein importierter Artikel sowohl einem Zusatzzoll als auch weiteren Zöllen aufgrund von anderen Maßnahmen unterliegt, werden alle diese Zölle kumulativ erhoben. Dazu gehören unter anderem die in Spalte 1 des Harmonisierten Zolltarifs der USA (HTSUS) festgelegten Zölle (MFN-Zoll/Drittlandszoll), Zölle gemäß Sec. 301 des Trade Act von 1974, Zölle gemäß E. O. 14195 vom 1. Februar 2025 sowie Antidumping- und Ausgleichszölle. Ausnahmen sind möglich - zum Beispiel beinhaltet der reziproke Zollsatz für EU-Ursprungsware bereits den MFN-Zoll.

Korrekte Codierung in der Zollanmeldung

Bei der Zollanmeldung müssen die entsprechenden Klassifizierungen gemäß Kapitel 99 des US-Zolltarifs angegeben werden, um sowohl die fälligen Zusatzabgaben als auch gegebenenfalls die USMCA-Ausnahme korrekt zu erfassen.

Die CBP führt folgende Beispiele an:

  • Stahl aus Kanada, der nicht im Rahmen vom USMCA abgewickelt wird: 9903.01.10 (25 Prozent) (IEEPA Kanada)
  • Stahl aus Kanada, der im Rahmen vom USMCA abgewickelt wird: 9903.81.87 (25 Prozent/232 Stahl) und 9903.01.14 (IEEPA Kanada - USMCA Ausnahme)

Quellen und weitere Informationen: 

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