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Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

Update - US-Zusatzzölle gelten nicht kumulativ

Zölle, die auf derselben gesetzlichen Grundlage beruhen, dürfen nicht per se kumulativ angewendet werden. CBP veröffentlicht Leitfaden mit konkreten Hinweisen.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

In den vergangenen Monaten haben die USA eine Reihe von Executive Orders (E.O.) und Proklamationen erlassen, um neue tarifäre Maßnahmen (Zölle) einzuführen oder bestehende anzupassen.

Obwohl jede dieser Maßnahmen einem eigenen politischen Zweck dient, haben die USA beschlossen, dass Zölle, die auf derselben gesetzlichen Grundlage beruhen, nicht kumulativ angewendet werden sollen. Eine solche „Stapelung“ würde zu einem Zollsatz führen, der über das hinausgeht, was zur Umsetzung der angestrebten politischen Ziele erforderlich ist.

Anwendung der Zusatzzölle gemäß Prioritätenregelung

Die U.S. Customs and Border Protection legt fest, welcher Zollsatz Anwendung findet, sofern ein Artikel mehreren Maßnahmen bzw. Zusatzzollsätzen unterliegt. Folgendes Schema ist bei der Ermittlung der Zusatzzölle zu berücksichtigen:

  1. Fallen Zölle gemäß Proklamation 10908 (Zölle auf Autos und Autoteile) an?
    1. Wenn ja, dann unterliegt der Artikel nicht den folgenden Zöllen: IEEPA Kanada, IEEPA Mexiko, 232 Aluminium, 232 Stahl, 232 Kupfer, IEEPA-"Reciprocal", IEEPA-Brasilien und "IEEPA-russisches Öl"
    2. Wenn nein, fahren Sie mit Schritt Nr. 2 fort
  2. Fallen Zölle gemäß E.O. 14193 (Zölle auf Waren aus Kanada) oder E.O. 14194 (Zölle auf Waren aus Mexiko) an?
    1. Wenn ja, dann unterliegt der Artikel nicht den Zöllen 232 Aluminium oder 232 Stahl
    2. Wenn nein, fahren Sie mit Schritt Nr. 3 fort
  3. Fallen Zölle gemäß Proklamation 9705 und/oder Proklamation 9704 (Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte) an?
    1. Wenn ja, dann unterliegt der Artikel nicht den folgenden Zöllen: IEEPA Kanada, IEEPA Mexiko, IEEPA-"Reciprocal", IEEPA-Brasilien und "IEEPA-russisches Öl"
    2. Wenn ja, ist zwischen Stahl-/Aluminium-Anteil und Nicht-Stahl-/Aluminium-Anteil zu unterscheiden. Seit dem 4. Juni 2025 unterliegt der Nicht-Stahl/Aluminium-Anteil eines Artikels den reziproken Zöllen gemäß HTSUS 9903.01.25. Der Stahl-/Aluminiumanteil, der den Stahlzöllen gemäß Sec. 232 unterliegt, unterliegt nicht den reziproken Zöllen gemäß HTS 9903.01.33.
    3. Wenn nein, fahren Sie mit Schritt Nr. 4 fort
  4. Fallen Zölle gemäß Proklamation 10962  (Zölle auf Kupfer) an?
    1. Wenn ja, dann unterliegt der Artikel nicht den folgenden Zöllen: IEEPA-"Reciprocal", IEEPA-Brasilien und "IEEPA-russisches Öl"
    2. Wenn nein, fahren Sie mit Schritt Nr. 5 fort
  5. Fallen reziproke Zölle an?

Die CBP gibt in einer aktualisierten Guidance folgende Hinweise:

  • KFZ und KFZ-Teile, die im Rahmen des USMCA abgewickelt werden können, unterliegen nicht den 232-Zöllen auf Autos und Autoteile und auch nicht den IEEPA Kanada oder IEPPA Mexiko Zöllen
  • Waren, die sich für eine bevorzugte Zollbehandlung im Rahmen des USMCA qualifizieren, unterliegen nicht den IEEPA Kanada oder IEEPA Mexiko Zöllen
  • Aluminiumerzeugnisse und deren Derivate aus Russland sowie Importe solcher Aluminiumprodukte aus jedem Land, das Aluminium in Russland schmelzt oder gießt, unterliegen einem Zusatzzollsatz von 200 Prozent

Andere Zölle finden zusätzlich Anwendung

Falls ein importierter Artikel sowohl einem der oben aufgeführten Zusatzzölle gemäß Abschnitt 2 dieser E.O. unterliegt als auch weiteren Zöllen aufgrund von anderen Maßnahmen, die nicht in Abschnitt 2 dieser Anordnung aufgeführt sind, werden alle diese Zölle kumulativ erhoben. Das bedeutet, dass Zusatzzölle aus Abschnitt 2 dieser E.O. zusätzlich zu anderen anwendbaren Zöllen auf den Artikel aufgeschlagen wird. Dazu gehören unter anderem die in Spalte 1 des Harmonisierten Zolltarifs der USA (HTSUS) festgelegten Zölle, Zölle gemäß Sec. 301 des Trade Act von 1974, Zölle gemäß E. O. 14195 vom 1. Februar 2025 sowie Antidumping- und Ausgleichszölle.

Korrekte Codierung in der Zollanmeldung

Bei der Zollanmeldung müssen die entsprechenden Klassifizierungen gemäß Kapitel 99 des US-Zolltarifs angegeben werden, um sowohl die fälligen Zusatzabgaben als auch gegebenenfalls die USMCA-Ausnahme korrekt zu erfassen.

Der Leitfaden der CBP führt folgende Beispiele an:

  • Stahl aus Kanada, der nicht im Rahmen vom USMCA abgewickelt wird: 9903.01.10 (25 Prozent) (IEEPA Kanada)
  • Stahl aus Kanada, der im Rahmen vom USMCA abgewickelt wird: 9903.81.87 (25 Prozent/232 Stahl) und 9903.01.14 (IEEPA Kanada - USMCA Ausnahme)

Erstattungen sind möglich

Diese E.O. gilt rückwirkend für alle Einfuhren von Waren, die den in Abschnitt 2 dieser E.O. genannten anwendbaren Zöllen unterliegen und die am oder nach dem 4. März 2025 eingeführt wurden. Etwaige Erstattungen werden von der U.S. Customs and Border Protection (CBP) bearbeitet. Weitere Informationen enthält der Leitfaden der CBP vom 15. Mai 2025.

Quellen und weitere Informationen: 

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