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Zollbericht EU Einfuhrabgaben

Konsultation zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Die Europäische Kommission führt Konsultationen zur Umsetzung durch. Unternehmen und Verbände können bis zum 25. September 2025 Feedback einreichen. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Aktuell führt die EU-Kommission drei Konsultationen zur Umsetzung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus durch. Unternehmen und Verbände können bis zum 25. September 2025 an den Konsultationen teilnehmen und Feedback einreichen. Es geht dabei um folgende Aspekte

  • Im Drittland gezahlter CO2-Preis
    Die Konsultation betrifft die Frage, nach welchen Regeln im Drittland gezahlte CO2-Preise berücksichtigt werden und sich auf die Zahl der einzureichenden CBAM-Zertifikate auswirken.
     
  • Berücksichtigung kostenloser ETS-Zertifikate
    Die Zahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate wird schrittweise erhöht. Der Vorschlag enthält Details zur Umsetzung, inwiefern bei der Abgabe der CBAM-Zertifikate die kostenlosen ETS-Zuteilungen berücksichtigt und wie die CBAM-Benchmarks festgelegt werden. 
     
  • Methode für die Umsetzungsphase ab 1. Januar 2026
    Die Initiative betrifft die Methode für die Bestimmung der Emissionen für die CBAM-Umsetzungsphase ab 2026. 
     

Zum Hintergrund

Am 1. Oktober 2023 ist die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechnismus (CBAM) in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt gelten für Unternehmen zunächst quartalsweise Berichtspflichten. Ab 2026 beginnt die Umsetzungsphase. Die EU-Kommission hat Vereinfachungen für die Umsetzungsphase vorgeschlagen, die in Kraft treten können, sobald das Europäische Parlament und der Rat zugestimmt haben. 

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