EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien
Die EU-Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
04.11.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Im März 2025 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 5. November 2025.
Diese Waren sind betroffen
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von sechs mm oder weniger, mit beiden äußeren Lagen aus Nadelholz, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet mit Ursprung in Brasilien.
Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: 4412 39 00.
Unternehmen | Vorläufiger Antidumpingzoll (in Prozent) | TARIC-Zusatzcode |
|---|---|---|
Indústria de Compensados Sudati Ltda. Conply Indústria de Compensados Ltda. Indústria de Compensados Guararapes Ltda. | 5,4 | 89XQ |
Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen | 5,4 | Siehe Anhang |
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in dem betroffenen Land | 5,4 | 8999 |
Für den brasilianischen ausführenden Hersteller Nereu Rodrigues & Cia Ltda gelten keine Antidumpingzölle.
Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls notwendig.
Anwendung unternehmensspezifischer Zollsätze
Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Menge in der verwendeten Einheit] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in dem betroffenen Land hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Bis zur Vorlage dieser Rechnung findet der für alle übrigen Einfuhren geltende Zollsatz Anwendung.
So sieht der weitere Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen; in diesem Fall bis Mitte Mai 2026. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern.
Seit Mai 2025 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus und wird mit Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt gegeben.
Das Verfahren wird auf Antrag von Softwood Plywood Consortium eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/2219 der Kommission vom 3. November 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung in der Föderativen Republik Brasilien; ABl. L vom 4. November 2025;
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/922 der Kommission vom 20. Mai 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien; ABl. L vom 21. Mai 2025;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien; ABl. C vom 6. März 2025.