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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien

Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit März 2025.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien ab 22. Mai 2025 an. 

Diese Waren sind betroffen

Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von sechs mm oder weniger, mit beiden äußeren Lagen aus Nadelholz, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet mit Ursprung in Brasilien.

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: 4412.39.00. 

So sieht der Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen; in diesem Fall bis Mitte Mai 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Das Verfahren wird auf Antrag von Softwood Plywood Consortium eingeleitet.

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/922 der Kommission vom 20. Mai 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien; ABl. L vom 21. Mai 2025; 
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien; ABl. C vom 6. März 2025.
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