EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien
Die EU-Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
15.04.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU-Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt. Diese gelten mit Wirkung vom 16. April 2026. Die EU-Kommission hatte das Verfahren im März 2025 eingeleitet und im November 2025 zunächst vorläufige Antidumpingmaßnahmen eingeführt.
Die Antidumpingmaßnahmen gelten fünf Jahre
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von sechs mm oder weniger, mit beiden äußeren Lagen aus Nadelholz, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet mit Ursprung in Brasilien.
Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: 4412 39 00.
Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, beträgt 5,4 Prozent.
Für den brasilianischen ausführenden Hersteller Nereu Rodrigues & Cia Ltda gelten keine Antidumpingzölle.
Vereinnahmung der Sicherheitsleistungen, aber keine rückwirkende Erhebung
Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, war eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls notwendig. Diese wird vereinnahmt.
Seit Mai 2025 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle unter bestimmten Umständen auch rückwirkend erhoben werden. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Es gibt somit keine rückwirkende Erhebung der Antidumpingzölle.
Das Verfahren wurde auf Antrag von Softwood Plywood Consortium eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/822 der Kommission vom 14. April 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung in der Föderativen Republik Brasilien; ABl. L vom 15. April 2026;
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/2219 der Kommission vom 3. November 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung in der Föderativen Republik Brasilien; ABl. L vom 4. November 2025;
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/922 der Kommission vom 20. Mai 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien; ABl. L vom 21. Mai 2025;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien; ABl. C vom 6. März 2025.