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Recht kompakt | Frankreich | UN-Kaufrecht

Frankreich: UN-Kaufrecht

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist für Frankreich am 1. Januar 1988 und für Deutschland am 1. Januar 1991 in Kraft getreten.

Von Nadine Bauer, Katrin Grünewald, Dr. Achim Kampf | Bonn

Dies bedeutet, dass sowohl bei einem Verkauf von Deutschland nach Frankreich als auch von Frankreich nach Deutschland das UN-Kaufrecht anwendbar ist, sofern die Vertragsparteien es nicht ausdrücklich ausschließen. Die Frage, ob es sinnvoll ist, das UN-Kaufrecht auszuschließen, beurteilt sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall und ist nicht pauschal zu beantworten. 

Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht bietet eine von der GTAI unter Mitarbeit von RA Prof. Piltz erstellte Publikation mit dem Titel UN-Kaufrecht in Deutschland aus dem Jahr 2017.

Des Weiteren gibt das GTAI-Webinar 40 Jahre UN-Kaufrecht aus April 2020 eine Einführung in das UN-Kaufrecht und nimmt Bezug auf aktuelle Rechtsprechung. 

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