Zollbericht GCC Internationale Handelsabkommen
GCC schließt Freihandelsabkommen mit Vereinigtem Königreich ab
Das Vereinigte Königreich hat als erstes G7‑Land ein Freihandelsabkommen mit dem Golfkooperationsrat (GCC) abgeschlossen.
29.05.2026
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Das Vereinigte Königreich und der GCC haben am 20. Mai 2026 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Das Abkommen muss noch unterzeichnet werden und anschließend die Ratifizierungsverfahren durchlaufen, bevor es in Kraft treten kann.
Zollabbau
Im Warenhandel sieht das Abkommen einen umfassenden Zollabbau vor: Der GCC liberalisiert 90 Prozent seiner Tariflinien innerhalb von zehn Jahren, während Zölle auf rund 93 Prozent der britischen Exporte abgeschafft werden. Ein Großteil der Liberalisierung erfolgt mit Inkrafttreten des Abkommens. Für einzelne Waren gelten Übergangsfristen von fünf bis zehn Jahren. Während dieser Fristen dürfen bestehende Zölle nicht erhöht werden.
Der Zollabbau umfasst mehrere Schlüsselbranchen, darunter:
- Industriegüter, zum Beispiel Maschinen, Elektronik und Luftfahrtteile, mit sofortigem Zollabbau
- Automobilsektor: Für 90 Prozent der derzeitigen Autoexporte in den GCC, einschließlich Hybridfahrzeugen, entfallen die Zölle mit Inkrafttreten vollständig. Für Elektrofahrzeuge und Batterien erfolgt der Zollabbau schrittweise und wird innerhalb von zehn Jahren vollständig umgesetzt.
- Life Sciences und Medizintechnik
- Konsumgüter, zum Beispiel Kosmetik, Parfüm und persönliche Pflegeprodukte
- Agrar- und Lebensmittel: Zollsenkungen ab Inkrafttreten für viele Produkte, zum Beispiel Käse, Schokolade und Fisch
Für Tariflinien, die erst fünf oder zehn Jahre nach Inkrafttreten liberalisiert werden, dürfen die GCC-Zölle bis zu ihrer vollständigen Abschaffung nicht erhöht werden.
Der GCC ist eine Zollunion der Mitgliedstaaten Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien und der Vereinigten Arabischen Emirate mit einem gemeinsamen Außenzoll von fünf Prozent für die meisten Güter. Dieser Zollsatz soll grundsätzlich einheitlich gelten. Einige Mitgliedstaaten erheben jedoch für bestimmte Waren höhere Zölle.
Ursprungsregeln
Die Ursprungsregeln knüpfen den Präferenzzugang an klare Kriterien: Waren müssen entweder vollständig im Vereinigten Königreich oder im GCC gewonnen oder ausreichend be‑ bzw. verarbeitet sein. Zugleich ermöglichen die Regeln die Nutzung internationaler Lieferketten, sofern die Ursprungsanforderungen erfüllt sind; nur tatsächlich präferenzberechtigte Waren profitieren von Zollvorteilen. Zudem werden vereinfachte Nachweisverfahren einschließlich Selbstzertifizierung durch Exporteure eingeführt.
Quellen:
- GOV UK: UK-Gulf Cooperation Council (GCC) trade deal: conclusion summary
- Qatar News Agency: GCC, UK Sign Joint Statement Concluding FTA Negotiations