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Special | Ghana | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Ghana unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 5 LkSG)

Kurzbeschreibung: Maßgeblich ist das Recht des Beschäftigtenortes. Verstöße gegen das national anwendbare Arbeitsschutzrecht sind verboten, wenn dadurch die Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren entstehen. Dies kann durch ungenügende Sicherheitsstandards, Fehlen geeigneter Schutzmaßnahmen und ungenügende Ausbildung und Unterweisung verursacht werden.

Gesetzliche Grundlagen

Ghana ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO), hat aber die hier relevanten Kernübereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (ILO-Übereinkommen Nr. 155) und über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (ILO-Übereinkommen Nr. 187) nicht ratifiziert (Stand: Juli 2023). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Laut ghanaischer Verfassung hat jeder Mensch das Recht, unter menschenwürdigen, sicheren und gesundheitlich angemessenen Bedingungen zu arbeiten. Die Verfassung wird unter anderem durch den Labour Act, 2003 ergänzt. Darin ist geregelt, dass es die Pflicht des Arbeitgebers ist, diese menschenwürdigen, sicheren und gesundheitlich angemessenen Bedingungen herzustellen. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Anlagen und Arbeitssysteme so bereitzustellen, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellen und beim Umgang mit Gegenständen und Stoffen für die Sicherheit der Arbeitnehmer zu sorgen. Arbeitgeber müssen darüber hinaus ihre Arbeitnehmer ausreichend informieren und anweisen sowie ihnen persönliche Schutzausrüstung und Brandbekämpfungsvorrichtungen zur Verfügung stellen. Auch sind sauberes Trinkwasser sowie Toiletten und Waschgelegenheiten getrennt nach Geschlecht bereitzustellen.

Arbeitgeber sind darüber hinaus verpflichtet, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die sich am Arbeitsplatz ereignen, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach dem Ereignis der zuständigen Behörde zu melden. Arbeitnehmer wiederum sind verpflichtet, die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen einzuhalten.

Gemäß dem Labour Act, 2003 können zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen auch Aufsichtsmaßnahmen getroffen werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann die Arbeitsbedingungen und den Arbeitsschutz überprüfen, den Arbeitgebern technische Informationen und Ratschläge zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen geben und Verstöße dem Arbeitsministerium oder der National Labour Commission melden. Bei Verstößen sind Geld- sowie Haftstrafen vorgesehen.

Obwohl der Labour Act, 2003 einen gesetzlichen Rahmen für den Arbeitsschutz bietet, sind die Regelungen allgemein formuliert und es fehlen Konkretisierungen und Definitionen. Ein Entwurf für ein umfassendes Gesetz zum Arbeitsschutz gibt es zwar bereits seit 1989, es wurde aber bis heute nicht verabschiedet.

Einige Sektoren haben daher sektorspezifische Arbeitsschutzregelungen erlassen. So sehen beispielsweise die Minerals and Mining (Health, Safety and Technical) Regulations, 2012 konkrete Arbeitsschutzregelungen für den Bergbausektor vor. Danach sind Unternehmen unter anderem verpflichtet, für ausreichend gute Luftzufuhr bei Arbeiten unter Tage oder für einen sicheren Transport von Sprengstoff zu sorgen.

Für Fabrik- und Bürogebäude sowie Ladengeschäfte gilt der Factories, Offices and Shops Act, 1970. Auch darin sind konkrete Regelungen zum Arbeitsschutz vorgesehen. So sind Betreiber (occupier) von Fabriken, Bürogebäuden und Ladengeschäften unter anderem verpflichtet, gefährliche Vorkommnisse und Arbeitsunfälle der zuständigen Behörde zu melden, für geeignete Waschgelegenheiten, sauberes Trinkwasser, angemessene Luftzirkulation und Lichtanlagen zu sorgen sowie Überfüllungen von Räumlichkeiten zu vermeiden. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Große Unternehmen in sämtlichen Branchen sowie im öffentlichen Sektor halten grundsätzlich die Vorgaben zum Arbeitsschutz ein und entsprechen internationalen Standards. Hier finden auch Inspektionen durch die zuständigen Behörden statt.

Großer Nachholbedarf beim Arbeitsschutz besteht jedoch im informellen und teilweise auch im formellen Sektor. Dort ist Arbeitsschutz und das Überprüfen von Arbeitsplatzbelastungen noch unterentwickelt. Hier fehlt es grundsätzlich an Schutzausrüstungen und Ausbildung beim Bedienen von Werkzeugen und Maschinen. So verfügen Bauarbeiter selten über Sicherheitsschuhe und Helme, Baustellen sind unzureichend geschützt und Gerüste oft nicht angemessen abgesichert. Arbeiten mit dem Presslufthammer werden teilweise mit völlig ungeeignetem Schuhwerk wie zum Beispiel Flipflops durchgeführt, Schweißarbeiten ohne Schutzbrille etc. In der Landwirtschaft besteht beim Spritzen mit Pestiziden und Düngemitteln ebenfalls häufig ungenügender Schutz. Diese Arbeiten verrichten neben Erwachsenen auch Kinder. Gleiches gilt für den Bergbau, vor allem für den informellen Bergbau beziehungsweise den small-scale-mining-Bergbau. Hier treten schlimmste Formen von Kinderarbeit auf. Kinder verrichten Arbeiten, für die Erwachsene zu groß sind: Krabbeln in Stollen und Schächten, was lebensbedrohlich ist. Zum Teil kommt es ohne Schutzvorrichtungen zum direkten Kontakt mit giftigem Quecksilber, das beim Schürfen von Gold eingesetzt wird. Ebenfalls sehr gefährlich sind Arbeiten, die Kinder in der Fischerei verrichten. Ohne Schutzausrüstung tauchen sie im Voltasee nach Netzen und halten sich stundenlang im Wasser auf (siehe auch Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit).

Präventions- und Abhilfemaßnahmen 

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana bietet für lokale Zulieferer in bestimmten Branchen Schulungen zum neuen Gesetz an. Informationen zu den Angeboten der Delegation zum LkSG sind unter dem Supply Chain Due Diligence Project verfügbar.

Der Vision Zero Fund ist eine Multi-Stakeholder-Plattform, die gemeinsam mit Experten Trainings für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in verschiedenen Lieferketten anbietet. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung des Arbeitsschutzes können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingesehen werden.

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