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Branche kompakt | Griechenland | Medizintechnik

Rahmenbedingungen

Bürokratie, Zwangsrabatte und Zahlungsverzug führen zu Verzerrungen auf dem griechischen Medizintechnikmarkt. Beim Import und Vertrieb gelten die EU-Vorschriften.

Von Michaela Balis | Athen

Rund 80 Prozent der Hauptabnehmer von Medizintechnikprodukten sind öffentliche und private Kliniken. Davon entfallen rund 70 Prozent auf öffentliche Krankenhäuser. Die übrigen 20 Prozent der Medizintechnikprodukte nimmt die Nationale Organisation für Gesundheitsdienstleistungen (EOPYY) in Anspruch, zum Beispiel über Verkäufe in Apotheken.

Bürokratie und Zahlungsverzug gehören zum Alltag

Branchenvertreter klagen über das öffentliche Beschaffungssystem für Medizintechnik, das trotz Reformen extrem bürokratisch bleibt. Die Lieferanten werden fast ausschließlich anhand ihres finanziellen Angebots ohne die Berücksichtigung technischer Standards ausgewählt. Das hat oft eine schlechtere Qualität und letztendlich höhere Kosten zur Folge. Anbieter bestehen bei den Ausschreibungsverfahren immer mehr auf die Einführung von Qualitätskriterien. 

Die Anschaffungen in den öffentlichen Krankenhäusern finden zum größten Teil über die Nationale Zentrale Behörde für die Gesundheitsbeschaffungen statt (EKAPY). Die gemeinsamen Beschaffungen aller Krankenhäuser führen zu Verzögerungen und Engpässen und begünstigen Oligopole oder Monopole auf dem griechischen Markt, wenige Firmen bieten die gewünschten Mengen zu den niedrigsten Preisen. Immer noch gibt es jedoch vereinzelte Ausschreibungen pro Krankenhaus. Private Krankenhäuser verlangen bei Anschaffungen Angebote von mehreren Anbietern. 

Zu den Problemen, mit denen die Medizintechnik- und Pharmalieferanten in Griechenland zu kämpfen haben, zählen immer mehr die verspäteten Zahlungen seitens der öffentlichen Krankenhäuser. Seit dem Ende der griechischen Wirtschaftskrise und der strengen Kontrolle seitens der Kreditgeber im Jahr 2018 steigen die Schulden der Krankenhäuser wieder enorm: Im September 2023 lagen sie bei 1,4 Milliarden Euro, etwa 370 Prozent über dem Niveau von Dezember 2018, informiert SEIV. 

Um nicht kurzfristig eine langwierige bürokratische Aufstockung des Budgets zu beantragen, verlangen die Krankenhäuser von den Medizintechniklieferanten die Produkte ohne Vorkasse oder Rechnung zu liefern. Zu einem späteren Zeitpunkt - zwischen sechs Monaten und einem Jahr - begleichen die Krankenhäuser die Rechnungen nach einer Genehmigung der Ausgaben und Anschaffungen.

Auch die Aufnahme neuer und moderner medizintechnischer Produkte stellt ein weiteres Problem dar, zumal sie häufig nicht rechtzeitig oder gar nicht in den Listen mit den Produkten der EOPYY aufgenommen werden.

Rabatte und Rückzahlungen belasten Medizintechnikimporteure

Große Probleme im Medizintechnikmarkt bestehen weiterhin aufgrund der nachträglichen Rabatte und Rückzahlungen im Rahmen der "Clawback-Klausel" (Gesetz 4447/2016, Artikel 34), die 2017 eingeführt wurde. Diese regelt, dass Importeure und Anbieter der Nationalen Organisation für Gesundheitsleistungen (EOPYY), also auch Medizintechniklieferanten oder private Dienstleister, für die Differenz aufkommen müssen, wenn das staatliche Budget für medizintechnische Produkte aufgrund der höheren Nachfrage überschritten wird. In einigen Fällen steigt das Clawback auf 70 Prozent des Umsatzes. Besonders betroffen davon sind Importeure, da diese Rückzahlungen an den Staat für Umsätze vornehmen, die über den Fachhandel und Apotheken getätigt wurden, also zu höheren Preisen als die, mit den die Importeure entlohnt werden.

EU-Standards gelten auch in Griechenland

Der Absatz von medizintechnischen Produkten erfolgt in Griechenland in der Regel über Handelsvertreter. Kontakte vermittelt unter anderem die Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer (AHK Griechenland). Der griechische Verband der Medizintechniklieferanten (SEIV) unterstützt die Unternehmen der Branche und kann ebenfalls bei Informationen oder Kontaktanbahnung weiterhelfen. Gute Chancen zur Kontaktanbahnung gibt es auf der deutschen Medizintechnikmesse Medica in Düsseldorf, informiert SEIV.

Informationen über Ausschreibungen können bei der Nationalen Zentralen Behörde für die Gesundheitsbeschaffungen (EKAPY) abgerufen werden.

Zuständig für den Verkehr von medizintechnischen Produkten ist die Nationale Organisation für Pharmazeutika (EOF).

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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