Branche kompakt | Griechenland | Ernährungswirtschaft
Rahmenbedingungen
Deutsche Produkte können ohne Beschränkungen nach Griechenland exportiert werden. Wie auch für griechische Erzeugnisse gelten für sie die einheitlichen Regelungen der EU.
18.05.2026
In Griechenland gelten die in der Europäischen Union üblichen Bestimmungen. Dazu zählen die Lebensmittelinformations‑Verordnung für Kennzeichnungen, die EU‑Verpackungsverordnung sowie sämtliche veterinärrechtlichen Regelungen. Deutsche Lebensmittel und Getränke können ohne weitere Registrierung oder Zertifizierung eingeführt werden.
An den Grenzübergängen sind die Behörden der kommunalen Selbstverwaltung sowie des Ministeriums für Agrarwirtschaft und Lebensmittel für die Importkontrollen zuständig. Sie führen stichprobenartige Prüfungen durch.
Die Behörde für die Lebensmittelkontrolle (Hellenic Food Authority; EFET) untersteht dem Ministerium für Agrarwirtschaft und Lebensmittel. Sie legt unter anderem die Qualitätsstandards für Lebensmittel fest, die in Griechenland vertrieben werden dürfen, sowie für die Produktionssysteme. EFET übernimmt und koordiniert zudem die Kontrolle von Im- und Exporten sowie von Produktionsverfahren.
Deutsche Unternehmen können mit griechischen Gesellschaften fusionieren, diese übernehmen oder sich als strategische Investoren beteiligen. Eine Zusammenarbeit mit etablierten lokalen Unternehmen oder Kapitalfonds kann diesen Weg erleichtern.
Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU sind die Regelungen des Umsatzsteuer-Kontrollverfahrens für den EU-Binnenmarkt zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.