Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Branche kompakt | Argentinien | Ernährungswirtschaft

Rahmenbedingungen

Zu Beginn 2025 hat die Regierung Milei die Lebensmitteleinfuhr erheblich vereinfacht. Für EU-Neuimporte entfallen kostenintensive Genehmigungsverfahren.

Von Stefanie Schmitt | Santiago de Chile

Die Regierung Milei drückt besonders kräftig aufs Reformtempo. Wichtigste, speziell die Ernährungswirtschaft betreffende jüngste Änderung ist die Modifikation des argentinischen Lebensmittelkodex (Código Alimentario Argentino/CAA; Dekret 35/2025). Mit Wirkung vom 21. Januar 2025 wurden Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln markant erleichtert. 

Angesichts ständig wechselnder Rahmenbedingungen ist kreatives Denken erforderlich. Man muss alle möglichen Szenarien berücksichtigen und immer einen Plan B oder C haben.

Carla Martín Bonito Präsidentin des Verbands der Lebensmittelindustrien Copal auf der Ingenieurwoche in Buenos Aires 2024

Neue Regelung vereinfacht Import aus Ländern mit hohen Gesundheitsstandards

Von der Neuregelung profitieren Produkte aus Ländern, 

  • mit strengen Gesundheitsauflagen (Europäische Union, USA, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland, Israel, Schweiz und Großbritannien) 
  • die den Kodex der Welternährungsorganisation (FAO) anwenden, oder
  • mit Handelsabkommen oder gegenseitigen Gesundheitsabkommen, nach Überprüfung der Lebensmittelkontrollen im Herkunftsland. 

Einfuhren von Lebensmitteln und Lebensmittelbehältnissen aus diesen Herkunftsländern gelten automatisch als CAA-konform. Importeure müssen lediglich eine eidesstattliche Einfuhrerklärung zusammen mit einer Marktzulassung oder einem ähnlichen Dokument der Gesundheitsbehörde des Herkunftslandes vorlegen. 

Für Exporte gelten weiterhin die Anforderungen der Bestimmungsländer, sodass sich die Verfahren für Verkäufe in die EU grundsätzlich nicht ändern. Die argentinischen Gesundheitsbehörden dürfen jedoch keine weiteren Auflagen mehr fordern. 

Ziel dieser Maßnahmen ist es, Doppelkontrollen für Lebensmittel aus Ländern mit ähnlichen oder höheren Gesundheitsstandards zu vermeiden, ohne den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung außer Acht zu lassen. 

Zwar fehlen noch die erforderlichen Durchführungsbestimmungen von Seiten der dem Gesundheitsministerium unterstehenden Administration Nacional de Medicamentos, Alimentos y Tecnología Médica (ANMAT) und des für Lebensmittelregistrierungen zuständigen Instituto Nacional de Alimentos (INAL). Doch nach ersten Gesprächen mit Importeuren wertet die EU-Delegation in Buenos Aires die Änderungen als äußerst positiv. Mit dem Wegfall der bisher erforderlichen Registrierungen für Produkte aus den genannten Ländern sparen sie Genehmigungsverfahren und die damit verbundenen hohen Kosten. Diese dauerten bisher - nach unterschiedlichen Angaben - laut Cámara de Industriales de Productos Alimenticios (CIPA) zwischen vier- und zwölf Monaten, nach Einschätzung der EU-Delegation mitunter aber bis zu zwei Jahren.

Tipps für den Markteinstieg

  • Das Einzige, was in Argentinien konstant ist, ist der Wandel - wer nicht flexibel und pragmatisch agiert, ist hier falsch.
  • Präsenz, Präsenz, Präsenz!
  • Lokale Partner suchen!
  • Kurzfristig läuft in Argentinien nichts - langer Atem ist gefragt!
  • Gegen Konkurrenz aus China mit gutem und schnellem Service vor Ort und individuellen Lösungen punkten!  
  • Für viele Angebote muss die Nachfrage erst noch geschaffen werden.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.