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Rahmenbedingungen
Bei der Produktion und beim Handel mit Lebensmitteln gelten in Tschechien überwiegend die EU-Regeln. Für Getränke ist die Einführung eines Pfandsystems geplant.
30.05.2025
Von Gerit Schulze | Prag
Für Lebensmittelsicherheit und das Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel ist das tschechische Landwirtschaftsministerium zuständig. Bei der Behörde müssen sich auch Lebensmittelhersteller, Händler und Importeure registrieren, die Biolebensmittel anbieten.
Neue Mehrwertsteuersätze für Lebensmittel
Zum 1. Januar 2024 wurden die Umsatzsteuersätze für Lebensmittel in Tschechien geändert. Statt der bisher zwei ermäßigten Sätze von 15 oder 10 Prozent gilt nun ein einheitlicher Satz von 12 Prozent für Nahrungsmittel wie Brot, Fleisch, Obst, Gemüse und Milchprodukte.
Erfrischungsgetränke wie Limonaden, Cola und Eistee fallen seit dem 1. Januar 2024 nur noch unter den Standardsteuersatz von 21 Prozent. Das gilt auch für alkoholische Getränke, zum Beispiel Bier, Wein und Spirituosen. Fassbier, das während der Covid-Pandemie zu einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz verkauft werden durfte, fällt jetzt ebenfalls wieder unter den Standardsteuersatz. Ermäßigungen (12 Prozent) gelten für Milchgetränke, pflanzliche Milchalternativen (Soja-, Hafer- oder Mandelmilch) sowie aromatisierte Varianten dieser Getränke, sofern sie den Charakter von Milch behalten.
Schrittweise sollen in Tschechien die Verbrauchsteuern für alkoholhaltige Getränke und Tabak angehoben werden. Das Gesetz 353/2003 Sb. sieht zum Beispiel bei Bier ab 1. Januar 2025 einen Satz von 32 Kronen (rund 1,30 Euro) pro Hektoliter für jedes volle Masseprozent der Stammwürze vor.
Bald keine Energy-Drinks mehr für Minderjährige
Der Verkauf von Energy-Drinks an Personen unter 15 Jahren könnte in Tschechien bald verboten werden. Das Parlament hat im März 2025 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag unterstützt. Die Getränke sollen nicht mehr in Schulen, Gesundheitseinrichtungen, sozialen Einrichtungen oder bei Veranstaltungen für Kinder verkauft werden dürfen. An Automaten und bei Online-Shops soll ein Altersnachweis nötig sein. Ebenso wird die Werbung für Energy-Drinks eingeschränkt. Das Gesetz befindet sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren, bekommt aber breite politische Unterstützung.
Starker Widerstand gegen Pfandsystem für Getränke
Nur wenig Aussichten auf Erfolg hat derzeit eine Gesetzesinitiative zur Einführung eines Pfandsystems für Getränkeverpackungen. Nach dem Vorschlag des tschechischen Umweltministeriums soll für alkoholfreie Getränke in Plastikflaschen mit einem Volumen von 0,1 bis 3 Litern und für alkoholische Getränke bis zu 15 Prozent Alkoholgehalt ein Einwegpfand gezahlt werden. Außerdem würde die Neuregelung für Getränkedosen bis zu 1 Liter Fassungsvermögen gelten. Im Gespräch ist ein Pfand von 4 Kronen (rund 16 Eurocent). Ausgenommen wären Milch und Milchprodukte.
Gegen das Gesetz gibt es aber starken Widerstand der Kommunen, der Wirtschaftsverbände und im Parlament. Es ist daher fraglich, ob das Vorhaben noch in der laufenden Legislaturperiode bis Herbst 2025 umgesetzt werden kann.
In Tschechien kommen jährlich 1,8 Milliarden Stück PET-Flaschen und 800 Millionen Getränkedosen auf den Markt. Etwa 20 Prozent der PET-Flaschen und 25 Prozent der Dosen landen unsortiert auf dem Müll. Laut EU-Verordnung muss bei PET-Flaschen und Dosen bis 2026 eine Sammel- und Recyclingquote von 80 Prozent und bis 2029 von 90 Prozent erreicht werden.
Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.