Special | Griechenland | Start-ups
Der Kreis der Geldgeber öffnet sich
Kapitalgeber blicken optimistisch auf die griechische Gründerszene. Steuererleichterungen und Golden-Visa-Programme sollen die Investitionen fördern.
02.06.2026
Die jüngsten Erfolge und das anhaltende Interesse ausländischer Investoren stimmen griechische Risikokapitalgeber für das Gesamtjahr 2026 verhalten optimistisch, heißt es im Bericht "FWD Greece Innovation Pulse 2025-2026" der Innovations-Plattform Found.ation.
In Griechenland sind etwa 18 Wagniskapitalgesellschaften (VC) aktiv, so der Found.ation-Bericht. Auch Business Angels haben den griechischen Markt inzwischen auf dem Schirm. Von zehn Geldgebern waren 2025 etwa drei private Investoren.
Neben Business Angels und VC engagieren sich im Ökosystem auch Kapitalfonds, Family Offices und andere private Gesellschaften beispielsweise aus der Medienlandschaft. Diese Akteure bringen neben Kapital, Mentoring und Branchenexpertise ein.
Auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, beispielsweise Boehringer Ingelheim und Siemens Healthineers, zeigen großes Interesse an der griechischen Start-up-Szene. Neben unternehmenseigenen F&E-Abteilungen können die Jungunternehmen eine Quelle für technologische Innovation sein.
Auswahl an griechischen Risikokapitalgebern
Investitionen griechischer Kapitalgeber unterliegen Bedingungen
Griechische Risikokapitalgeber, die zu einem Mehrheitsanteil öffentliche Gelder verwalten, können unter folgenden Bedingungen in ausländische Start-ups investieren, wenn:
- das Unternehmen in Griechenland gegründet wurde,
- der Gründer oder Mitarbeitende in Griechenland ansässig sind,
- es eine lokale Niederlassung gibt.
Bei privaten Investoren fallen diese Bedingungen weg.
Alle Start-ups, die von öffentlichen Geldern finanziert werden oder sich für Förderprogramme bewerben wollen, müssen sich im nationalen Register "Elevate Greece" eintragen lassen. Die griechische Regierung erstellte diese Start-up-Plattform im Jahr 2021. Um die Vernetzung von Start-ups vor Ort und international effizienter zu fördern, hat das griechische Entwicklungsministerium die Plattform im Jahr 2023 in eine privatrechtliche Gesellschaft der öffentlicher Hand überführt.
Golden Visa für Investitionen in Start-ups
Investoren aus Drittstaaten, die ab Januar 2025 mehr als 250.000 Euro in griechischen Start-ups investierten, bekommen im Rahmen des Golden Visa Programms eine Aufenthaltserlaubnis für Griechenland, gemäß Gesetz 5162/2024. Marktkenner raten dazu, über Risikogesellschaften in Start-ups zu investieren und sich nicht direkt zu engagieren. Das ist ihrer Einschätzung nach für Außenstehende weniger risikoreich.
Neben den privaten Geldgebern profitieren griechische Start-ups auch von großzügigen Fördermitteln aus dem Aufbaufonds der Europäischen Union und dem EU-Partnerschaftsvertrag 2021 bis 2027. Die griechische Entwicklungsbank für Investitionen (HDBI) stellt über Risikokapitalgesellschaften öffentliche Finanzmittel bereit.
Der Europäische Investitionsfonds (EIF) verwaltet Fördermittel in Höhe von rund 200 Millionen Euro des Dachfonds EquiFund II. Über ausgewählte Risikokapitalgesellschaften fließen diese Mittel anschließend in griechische Start-ups unter anderem aus den Sektoren Life Sciences und Nachhaltigkeit. Die Investitionsperiode läuft bis 2029.
Regierung lockt Investoren mit Steueranreizen
Um Investitionen von Business Angels in Start-ups anzuregen, verabschiedete die griechische Regierung das Gesetz 5162/2024. Danach gilt: Bei einer Investition in Start-ups von bis zu 900.000 Euro wird die Hälfte der investierten Summe vom zugrundeliegenden einkommensteuerpflichtigen Betrag des Investors abgezogen. Der Anleger profitiert somit von einer geringeren Einkommensteuer auf seine gesamten Einkünfte im Investitionsjahr. Wichtige Voraussetzung dabei ist, dass die Start-ups im nationalen Register "Elevate Greece" registriert sind.
Außerdem gibt es Sonderregelungen für Start-ups, die internationale Patente eintragen (Patent-Box-Regime). Die Gewinne, die aus der Nutzung der Patente entstehen, sind in den ersten drei Jahren nach der Eintragung steuerfrei gemäß Gesetz 5162/2024. Für die nächsten sieben Jahre gilt eine Steuerbefreiung von 10 Prozent.