Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Hongkong und Macau

In den chinesischen Sonderwirtschaftszonen Hongkong und Macau gibt es weder Zölle noch Umsatzsteuern. Dennoch gilt es, einige Vorschriften und Regelungen zu beachten.

Klaus Möbius

Von Klaus Möbius | Bonn

  • Hongkong und Macau haben jeweils ein Freihandelsabkommen (FHA) mit China sowie untereinander ein bilaterales Freihandelsabkommen abgeschlossen. Hongkong unterhält noch weitere FHA.

    Mitgliedschaft in der WTO

    Hongkong und Macau sind Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO).

    Die beiden ehemals britischen bzw. portugiesischen Kolonien gehören zum Staatsgebiet der VR China, aber nicht zum Zollgebiet der VR China. Sie sind eigenständige Sonderverwaltungsregionen (SVR) mit jeweils eigenen Einfuhrbestimmungen. Die beiden Stadtstaaten kennen als Zollfreigebiete weder Zölle noch Umsatzsteuern. Auf alkoholische Getränke, Tabakwaren, Kraftstoffe und Kraftfahrzeuge werden Verbrauchsteuern erhoben.

    Zwischen China einerseits und den Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau andererseits sind jeweils zum 1. Januar 2004 Abkommen zur engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Kraft getreten. Diese "Closer Economic Partnership Arrangements" (CEPA) sollen den Warenverkehr vereinfachen und enthalten auch Bestimmungen zu Dienstleistungen und Investitionen. Bestimmte Waren mit Ursprung in Hongkong und Macau erhalten zollfreien Zugang zum chinesischen Markt. Hongkong und Macau erheben grundsätzlich keine Zölle.  Die Abkommen werden schrittweise erweitert. 

    Abkommen zwischen China und der SVR Hongkong in englischer Sprache.

    Kreis der Waren mit Ursprung in Hongkong, die zollfrei in China eingeführt werden können sowie die dazu gehörenden Ursprungsregeln.

    Abkommen zwischen China und Macau in englischer Sprache.

    Warenkreis und Ursprungsregeln.

    Bilaterales Freihandelsabkommen zwischen Hongkong und Macau

    Ein bilaterales Abkommen zwischen Hongkong und Macau ist am 27. Oktober 2017 in Kraft getreten.

    Übrige Abkommen Hongkongs

    Am 1. Januar 2011 trat ein Freihandelsabkommen zwischen Hongkong und Neuseeland in Kraft. Nach einem stufenweisen, jährlichen Abbau können sämtliche Waren mit Ursprung in Hongkong seit 1. Januar 2017 zollfrei in Neuseeland eingeführt werden.

    Hongkong unterhält seit 2012 ein FHA mit den Staaten der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA). Es trat mit Island, Liechtenstein und der Schweiz zum 1. Oktober 2012, gegenüber Norwegen zum 1. November 2012 in Kraft. Sofort mit dem Inkrafttreten gewährten die EFTA-Staaten Zollfreiheit für alle gewerblichen Waren, Fisch und bestimmte Meereserzeugnisse Hongkongs. Verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse erhielten Zollvorteile. Landwirtschaftliche Grunderzeugnisse sind Gegenstand eines eigenen Abkommens.

    Seit 9. Oktober 2014 ist ein FHA mit Chile in Kraft. Chile gewährt seitdem Zollfreiheit für 88% aller Warenlinien. Für weitere zehn Prozent der Warenlinien wird dies innerhalb von drei Jahren schrittweise erreicht. Getreide, Zucker und Eisen- und Stahlwaren bleiben von dem Abkommen ausgeschlossen.

    Ein bilaterales Abkommen zwischen Hongkong und Macau ist am 27. Oktober 2017 in Kraft getreten. Da beide Vertragspartner ohnehin keine Zölle erheben, beschränkt sich das Abkommen im Hinblick auf den Warenverkehr auf Nichttarifäre Handelshemmnisse. Das Abkommen verweist auf die üblichen Regeln der WTO.

    Am 13. Februar 2019 trat ein FHA mit Georgien in Kraft.

    Das Abkommen mit Australien trat 17. Januar 2020 in Kraft. Das Freihandelsabkommen mit den Staaten des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN) am 12. Februar 2021.

    Ein Abkommen mit Peru wurde zwar am 15. November 2024 unterzeichnet, ist aber bislang noch nicht in Kraft getreten.

    Zwischen der EU-Kommission und den zuständigen Behörden Honkongs gibt es einen regelmäßigen Informationsaustausch über handelsrelevante Themen. Pläne für ein FHA sind derzeit nicht bekannt.

    Macau unterhält außer mit China und Hongkong keine weiteren Freihandelsabkommen.

    Klaus Möbius

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  • Obwohl in Hongkong und Macau keine Zölle erhoben werden, sind sämtliche Waren dennoch anzumelden.

    Zollanmeldung Hongkong

    Die Zollanmeldung ist grundsätzlich nur in elektronischer Form bei der Zollverwaltung über das "Trade Single Window" möglich. Dies kann auch mit Hilfe von Zollagenten oder Speditionen erfolgen. Der Anmelder muss seinen Geschäftssitz in Hongkong haben. Waren, die nach Hongkong eingeführt (und auch aus Hongkong exportiert) werden, sind vorab anzumelden. Binnen 14 Tagen nach der Einfuhr sind die Waren dann zu einem Zollverfahren anzumelden. Folgende Waren müssen nicht zu einem Zollverfahren angemeldet werden: Transitgut, Schiffs- und Flugzeugbedarf (Bordvorräte), persönliches Gepäck, persönliche Geschenke, Postsendungen mit einem Wert von weniger als 4.000 HK$ (ca. 445 Euro; Stand 24. November 2025), Werbematerial, Waren, die nur vorübergehend eingeführt werden sowie gültige Zahlungsmittel.

    Abfertigung zum freien Verkehr

    Die Zollverwaltung prüft, ob eventuelle Einfuhrverbote und -beschränkungen eingehalten werden. Zölle und Umsatzsteuer werden in Hongkong nicht erhoben.

    Vorübergehende Verwendung

    Waren, die nur vorübergehend in Hongkong verwendet werden sollen, zum Beispiel Muster, Messe- und Ausstellungswaren, Berufsausrüstungen, Waren zur Teilnahme an Sportveranstaltungen, Radio-, Fernsehproduktions- und Sendeausrüstung sowie besonders dafür hergerichtete Fahrzeuge und Transportmittel, können mit Carnet ATA ein- und wieder ausgeführt werden

    Warenbegleitpapiere

    Der Sendung ist eine Handelsrechnung in englischer Sprache beizufügen. Folgende Daten sowie die entsprechenden Nachweise werden benötigt: Name und Anschrift des Im- bzw. Exporteurs sowie des Empfängers, Ankunftsort- und Datum, Ort und Datum der Beladung, Luft- bzw. Seefrachtpapiere, Art, Wert und Menge sowie Tarifnummer der eingeführten Waren, Ursprungsland, Zahl und Beschriftung der Packstücke. Ein Ursprungszeugnis ist nur in Sonderfällen erforderlich.

    Bei der Einfuhr von Nahrungsmitteln beträgt die Gebühr pro Anmeldung 0,2 Hongkong-Dollar unabhängig vom Warenwert. Bei anderen Waren beträgt die Gebühr 0,2 Hongkong-Dollar für die ersten 46.000 Hongkong-Dollar Warenwert. Für jede weitere 1.000 Hongkong-Dollar werden zusätzlich 0,125 Hongkong-Dollar fällig.

    Bei Ausfuhren werden 0,2 Hongkong-Dollar für die ersten 46.000 Hongkong-Dollar Warenwert fällig. Für jede weitere 1.000 Hongkong-Dollar zusätzlich 0,125 Hongkong-Dollar.

    Zollanmeldung Macau

    Für Waren, die keinen Einfuhrbeschränkungen unterliegen, ist lediglich eine Einfuhranmeldung erforderlich. Sämtliche Anmeldungen können per elektronischem Datenaustausch abgewickelt werden. 

    Vorübergehende Einfuhr

    Macau nimmt am Carnet ATA - Verfahren teil. Das Carnet ATA ist ein Versandpapier, das von der Ausgangszollstelle des Versendungslandes bis zur Einfuhrzollstelle des Verwendungslandes und wieder zurück verwendet wird. Es gilt im Fall von Berufsausrüstungen nur für Foto- und Filmausrüstungen. In Deutschland werden Carnets ATA von den Industrie- und Handelskammern ausgegeben. 

    Warenbegleitpapiere

    Folgende Unterlagen sind für die Einfuhrabfertigung vorzulegen:

    • Frachtpapiere (Bill of lading/Airway Bill),
    • Handelsrechnung (erforderliche Angaben: Name und Anschrift des Exporteurs und des Empfängers, Art, Wert und Menge der eingeführten Waren),
    • Packlisten bei mehreren Packstücken,
    • Gesundheitszeugnisse, sofern erforderlich.
    Klaus Möbius

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  • Verbrauchsteuern werden auf Alkoholika, Tabakwaren und auf Kraftfahrzeuge erhoben.

    Hongkong

    Alkohol
    WarenartSteuersatz
    Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 30 Prozent

    100 Prozent auf die ersten 200 Hongkong-Dollar 

    des Warenwertes plus 10 Prozent auf den Rest des Warenwertes

    andere alkoholische Getränkesteuerfrei
    Methylalkohol und dessen Mischungen

    840 Hongkong-Dollar pro 100 Liter und zusätzlich

    28,10 Hongkong-Dollar pro 100 Liter für jedes vol% Alkohol über 30 Prozent

    Quelle: Zollverwaltung Hongkong

     

    Tabakwaren
    WarenartSteuersatz
     Zigaretten3.306 Hongkong-Dollar pro 1.000 Stück
     Zigarren4.258 Hongkong-Dollar pro kg
     Feinschnitt4.005 Hongkong-Dollar pro kg
    Quelle: Zollverwaltung Hongkong

     

    Kraftstoffe
    WarenartHongkong-Dollar pro Liter
    Flugbenzin6,51
     Dieselkraftstoff2,89 
     Vergaserkraftstoff (unverbleit)6,06 
     Vergaserkraftstoff (verbleit)6,82 
    Quelle: Zollverwaltung Hongkong

     

    Erstzulassungssteuer für Kraftfahrzeuge
    Warenart

    Steuersatz 

    in Prozent des Fahrzeugwertes

    Privat-Pkw 
     für die ersten 150.000 Hongkong-Dollar46
     für die nächsten 150.000 Hongkong-Dollar86
     für die nächsten 200.000 Hongkong-Dollar115
     auf den restlichen Wert132
    Motorräder und Trikes35
    Taxis3,7
    Busse und Kleinbusse3,7
    Nutzfahrzeuge 
    bis 1,9 t zul. Gesamtgewicht 
     für die ersten 150.000 Hongkong-Dollar35
     für die nächsten 150.000 Hongkong-Dollar65
     auf den restlichen Wert85
    über 1,9 t zul. Gesamtgewicht17
    Spezialfahrzeuge3,7
    Quelle: Zollverwaltung Hongkong

     


    100 Hongkong-Dollar entsprechen ca. 11,02 Euro (Stand: 19. Januar 2026)

    Für eingeführte Waren, die einer Verbrauchsteuer unterliegen und nicht sofort vermarktet werden, stehen Zolllager zur Verfügung.

    Freimengen im Reiseverkehr
    WarenartMenge
    Tabakwaren19 Zigaretten oder
     25 Gramm Zigarren oder
     25 Gramm andere Tabakwaren
    Alkoholische Getränke (mehr als 30 Vol.%)1 Liter
    Die Freimengen gelten für Personen ab 18 Jahren.Quelle: Zollverwaltung Hongkong

     

    Macau

    Alkoholische Getränke
    WarenartSteuersatz
    Getränke mit einem Alkoholgehalt von 30 Prozent oder mehr20 Patacas pro Liter plus 10 Prozent  des cif-Wertes (cost, insurance, freight)
    anderefrei
    Quelle: Regierungsportal Macau

     

    Tabakwaren
    WarenartSteuersatz
    Zigarren und Zigarillos4.326 Patacas pro kg
    Zigaretten1,5 Patacas pro Stück
    anderer verarbeiteter Tabak600 Patacas pro kg
    Quelle: Regierungsportal Macau

     

    Kraftfahrzeuge
    WarenartSteuersatz in Prozent des Warenwertes
    Automobile mit einem cif-Preis in Patacas 
    • bis 100.000 
    frei
    •  von 100.001 bis 200.000 
    40
    •  von 200.001 bis 300.000 
    65
    •  von 300.001 bis 500.000
    70
    •  darüber
    frei
    Motorräder mit einem cif-Preis in Patacas 
    • bis 15.000 
    frei
    • von 15.001 bis 25.000
    35
    • von 25.001 bis 40.000
    40
    • von 40.001 bis 70.000
    45
    • darüber
    frei
    Quelle: Regierungsportal Macau

     

    100 Pataca entsprechen ca. 10,69 Euro (Stand: 19. Januar 2026)

    Reisefreimengen

    Warenart

     
    Tabakwaren(insgesamt höchstens 25 Gramm)
     19 Zigaretten
     1 Zigarre (max. 3 Gramm)
    Alkoholische Getränke 
    mit über 30 Prozent Alkoholgehalt1 Liter
    Die Freimengen gelten für Personen ab 18 Jahren.Quelle: Zollverwaltung Macau

     

     

    Klaus Möbius

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  • Für bestimmte Waren gibt es Einfuhrverbote oder -beschränkungen.

    Hongkong

    Für folgende Waren gelten besondere Einfuhrvorschriften: Verbrauchsteuerpflichtige Waren, Tiere und Pflanzen, bestimmte Chemikalien und Medikamente, Waffen, Munition, und Explosivstoffe, Nahrungsmittel, infektiöse Stoffe, Maschinen zur Herstellung und Vervielfältigung von CDs, ozonabbauende Stoffe, radioaktive Substanzen und Strahlenquellen, Rundfunkausrüstungen, Sand, rauchfreie Tabakwaren, Rohdiamanten, Abfälle und strategische Güter. Die genannten Waren können mit entsprechenden Genehmigungen eingeführt werden. 

    Zusammenfassende Übersicht der Zollverwaltung Hongkongs.

    Lebensmittel

    Zur Einfuhr von Lebensmitteln hat die zuständige Aufsichtsbehörde in Hongkong zahlreiche Informationen im Internet veröffentlicht. Besondere Bestimmungen gelten insbesondere für Tiefkühlwaren, sowie für Milch und Milchprodukte. Fleisch und Geflügel sowie weiterverarbeitete Waren daraus dürfen nur von bestimmten, zuvor zugelassenen Erzeugungsbetrieben stammen. 

    Die Kennzeichnung von Lebensmitteln kann in englischer oder chinesischer Sprache erfolgen. Werden beide Sprachen auf der Verpackung verwendet, so sind auch die Inhalts- und Nährwertangaben zweisprachig aufzudrucken. Zahlen sind in arabischen Ziffern darzustellen. Folgende Angaben sind zwingend erforderlich: Name des Nahrungsmittels, Zutatenliste, Name und Adresse des Herstellers/Abfüllers, Füllmenge nach Volumen bzw. Gewicht. Nährwertangaben wie Energiegehalt, Proteine, Kohlenhydrate, Fettgehalt insgesamt, gesättigte Fettsäuren, Transfettsäuren, Natrium und Zucker.

    Detaillierte Informationen zur Lebensmittelkennzeichnung stellt die Lebensmittelaufsichtsbehörde zur Verfügung.

    Gefährdete Tier- und Pflanzenarten

    Die Ein- und Ausfuhr sowie der Besitz von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und daraus hergestellten Waren ist nur mit einer entsprechenden Erlaubnis gestattet. Diese werden vom Landwirtschaftsministerium erteilt. Antragsformulare sind hier abrufbar.

    Medikamente

    Hinweise zum Einfuhrverfahren wurden vom Gesundheitsministerium in Hongkong veröffentlicht. Zunächst benötigt der Importeur mit Sitz in Hongkong eine Erlaubnis zum Import (und Export) von Medikamenten. Unter der genannten Internetadresse finden sich sowohl ein Verzeichnis der bereits zugelassenen Importeure als auch Informationen und Formulare zur Beantragung der Lizenz. Sofern das Medikament, welches nach Hongkong importiert werden soll, dort noch nicht zugelassen und registriert worden ist, ist ein formgebundenes Zulassungsverfahren erforderlich. Ein Verzeichnis der in Hongkong bereits zugelassenen Arzneimittel ist ebenfalls über obige Internetadresse einsehbar.

    Chemikalien

    Für die Ein- und Ausfuhr von psychotropen Substanzen (Acetanhydrid, Acetylchlorid, Acetylbromid, Ephedrin, Ergotamin, Ergometrin, Pseudoephedrin, Lysergsäure, 1-Phenyl-2-Propanon, N-Acethylanthralinsäure, 3, 4-Methylenedioxy-phenyl-2-propanon, Safrol, Isosafrol, Piperonal, Anthranilsäure, Phenylessigsäure, Piperidin, Kaliumpermanganat, Norephedrine und die jeweiligen Salze), ist eine Genehmigung der Zollverwaltung erforderlich. Methylethylketon, Toluol, Schwefelsäure, Aceton, Ethylether und Salzsäure und ihre Salze dürfen nur mit Genehmigung in bestimmte südamerikanische und asiatische Länder exportiert werden.

    Holzverpackung

    Holzverpackungen müssen gegenwärtig keinen besonderen Behandlungen unterzogen werden. Der ISPM 15 Standard wird nicht verlangt. Verpackungsmaterial aus Holz muss aber trotzdem frei von Schädlingen sein und darf auch keine Anhaftungen von Erde aufweisen.

    Macau

    Nicht eingeführt werden dürfen gebrauchte Kraftfahrzeuge sowie Erdboden aus anderen Ländern als der VR China.

    Agrarsektor

    Bedrohte Tier- und Pflanzenarten gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, Lebende Tiere und Pflanzen, Fleisch und Fisch, Krustentiere, Fischeier, Pilze und essbare Pflanzen dürfen nur mit Genehmigung des Civic and Municipal Affairs Bureau eingeführt werden. 

    Tiere und Lebensmittel tierischen Ursprungs benötigen ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis. Lebende Pflanzen, essbare Pflanzen und Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs müssen von einem amtlichen Pflanzengesundheitszeugnis begleitet sein. Die genannten Waren können einer sanitären Prüfung unterzogen werden.

    Lebensmittel müssen in Portugiesisch, Chinesisch oder Englisch gekennzeichnet sein. Anzugeben sind der Name des Produkts, Inhaltsstoffe, Verfalldatum, Name und Adresse des Herstellers oder des Importeurs, Nettoinhalt und Chargennummer.

    Pharmazeutische Produkte, chemische Erzeugnisse

    Zuständige Behörde für diese Produkte ist das Department of Health.

    Pharmazeutische Produkte müssen in chinesischer und portugiesischer Sprache mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein: Handelsname, pharmazeutische Zusammensetzung, Hersteller und Ursprungsland bzw. Versendungsland sowie Lagerungserfordernisse. Auf der äußeren Verpackung sind Angaben über Anwendung und Dosierung, Verschreibungspflicht und der Warnhinweis: "Für Kinder unzugänglich aufbewahren" anzubringen (Portugiesisch und Chinesisch).

    Übermittlungs- Radar und Navigationstechnik

    Die Einfuhr ist nur möglich, wenn zuvor eine Genehmigung der zuständigen Telekommunikationsbehörde eingeholt wurde.

    Holzverpackungen

    Besondere Vorschriften sind nicht bekannt, sofern Holz verwendet wird, muss es frei von Rinde, Erde und sichtbaren Fraßspuren (Wurmlöcher etc.) sein.

    Klaus Möbius

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  • Hongkong und Macau haben zum Teil eigene, landesspezifische Normen.

    Hongkong

    Informationen über technische Standards können beim  Product Standards Information Bureau (PSIB) bezogen werden. 

    Macau

    Macau greift auf international übliche Standards zurück. Eigene Standards gibt es nur für Glücksspielautomaten.

     

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

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  • Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll und Rechtsfragen.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.