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Indien erlaubt Tätigkeit ausländischer Rechtsanwälte
Auf Grundlage der Gegenseitigkeit dürfen in Indien nun ausländische Kanzleien und Anwälte in bestimmten Rechtsgebieten beratend tätig werden.
22.05.2023
Von Julia Merle | Bonn
Neben der Rechtsberatung in internationalen Schiedsverfahren in Indien dürfen ausländische Anwälte nach den neuen "Bar Council of India Rules for Registration and Regulation of Foreign Lawyers and Foreign Law Firms in India, 2022" im ausländischen Recht tätig sein.
Zum einen müssen hierfür bestimmte Anforderungen erfüllt sein und zum anderen ist die gebührenpflichtige Registrierung beim Bar Council of India (BCI) nebst Einreichung bestimmter Unterlagen grundsätzlich erforderlich (siehe dazu Kapitel 2 der Rules). Einzige Ausnahme hiervon ist eine vorübergehende Beratungstätigkeit von insgesamt maximal 60 Tagen innerhalb eines 12-Monatszeitraumes (sogenannte "Fly-in-and-fly-out-Basis").
Zu den erlaubten Bereichen zählen nach den Rules gesellschaftsrechtliche Themen wie M&A und Joint Ventures, Fragen zum Thema geistiges Eigentum oder auch Vertragsgestaltung. Ausländische Kanzleien dürfen hinsichtlich des Rechts ihres jeweiligen Landes beraten. Die Vertretung vor indischen Gerichten (litigation) bleibt ausländischen Rechtsanwälten allerdings verwehrt (siehe dazu Art. 8 der Rules).
Eine Übersicht der Registrierungsgebühren findet sich im Anhang der Regelungen. Die BCI-Eintragung gilt zunächst für fünf Jahre.
Zum Thema:
- "Bar Council of India Rules for Registration and Regulation of Foreign Lawyers and Foreign Law Firms in India, 2022" (Hindi/Englisch)
- Informationen des indischen Justizministeriums zu den BCI-Regelungen (Englisch)
- GTAI-Rechtsbericht "Rechtsverfolgung in Indien"