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Rechtsbericht | Indien | Mediation

Neues Mediationsgesetz in Indien

Indien hat ein erstes separates Gesetz über Mediationsverfahren erlassen. Es bezweckt insbesondere die Förderung der institutionellen Mediation als Streitbeilegungsmechanismus.

Von Julia Merle | Bonn

Das neue Mediationsgesetz (Mediation Act, 2023) vereint nicht nur die zuvor in einer Vielzahl von Gesetzen enthaltenen Regelungen bezüglich der Mediation. 

In Sec. 5 sieht das Gesetz einen dem Weg zum Gericht vorgeschalteten freiwilligen Versuch der Parteien vor, ihre Zivil- oder Handelsstreitigkeiten mittels Mediation gütlich beizulegen. 

Anwendung findet das Gesetz nach Sec. 2 bei Durchführung des Mediationsverfahrens in Indien und unter anderem, wenn: 

  • nur inländische Parteien involviert sind; oder
  • mindestens eine ausländische Partei an einer Handelsstreitigkeit beteiligt ist ("internationale Mediation", siehe dazu: Sec. 3 lit. g des Gesetzes); oder
  • eine entsprechende Mediationsvereinbarung zur Anwendung des Gesetzes vorliegt. 

Die Parteien können den Mediator frei wählen oder sich von Anbietern von Mediationsdienstleistungen einen Mediator zuteilen lassen (Sec. 8 des Gesetzes). Die maximale Dauer eines Mediationsverfahrens beträgt nach dem neuen Gesetz 120 Tage, wobei die Parteien diese um höchstens 60 Tage verlängern können, Sec. 18. 

Das Gesetz erkennt auch in Sec. 30 die grundsätzliche Möglichkeit einer Online-Mediation an. 

Für bestimmte Streitgegenstände, wie etwa der Betroffenheit von Rechten Dritter, Grunderwerb, Steuererhebung oder Strafverfolgung, ist eine Mediation nicht möglich (Sec. 6 des Gesetzes i.V.m. Anhang 1). 

Ferner ist die Einrichtung eines Mediation Council of India vorgesehen, Kapitel VIII, Sec. 31 ff. des Gesetzes. Dieser Rat soll nach Sec. 38 des Gesetzes unter anderem zuständig sein für die Registrierung von Mediatoren sowie Anerkennung von Mediationsinstituten. 

Die in Indien im Rahmen der Mediation erzielte Vereinbarung (mediated settlement agreement) ist wie ein Gerichtsurteil nach dem indischen Zivilprozessgesetz durchsetzbar, Sec. 27 und 28 des Gesetzes. 

Indien hat die sogenannte "Singapur-Konvention über Mediation" zur Durchsetzung von Vergleichsvereinbarungen aus internationalen Mediationsverfahren zwar unterzeichnet, jedoch bislang nicht ratifiziert. Die Konvention wurde nicht in das neue Gesetz integriert. 

Das Anfang August 2023 vom Parlament erlassene Mediationsgesetz erhielt am 14. September 2023 die Zustimmung der indischen Staatspräsidentin. Am 9. Oktober 2023 gab das indische Justizministerium das Inkrafttreten einzelner Bestimmungen des Gesetzes bekannt.

Die "Mediation Bill, 2021" hatte sich seit 20. Dezember 2021 im Gesetzgebungsverfahren befunden.

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