Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Special | Indien | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Indien unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG)

Verboten ist die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, Religion, etc. (Diskriminierungsverbot).

Gesetzliche Grundlagen

Indien ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat sechs von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (ILO-Übereinkommen Nr. 111) und über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 100). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Das Verbot von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Kaste oder Geburtsort ist in der indischen Verfassung verankert. Zudem existieren einige Gesetze, die eine Diskriminierung am Arbeitsplatz zum Beispiel bei der Entlohnung verbieten. Dazu gehören der Equal Remuneration Act (1976) und der Code on Wages (2019). Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Eine Diskriminierung von Beschäftigten kann in Indien in vielerlei Form auftauchen. Häufige Gründe sind die regionale Herkunft, das Alter, das Geschlecht, die Religion oder die soziale Stellung. Zu letzterer kann die Kastenzugehörigkeit gezählt werden. Daneben gibt es zahlreiche weitere Gründe für Ungleichbehandlung, wie die sexuelle Orientierung. Ende 2022 hat die Nichtregierungsorganisation Oxfam einen Diskriminierungsbericht vorgestellt. Die Experten zeigen, dass Diskriminierung nicht nur bei der Arbeitsplatzvergabe, sondern auch in Bezug auf Lohnunterschiede vorhanden ist. Insbesondere Frauen und Gruppen auf unteren Stufen der sozialen Hierarchie werden benachteiligt. 

Noch immer werden in Indien, trotz des verfassungsmäßigen Verbots der Benachteiligung Angehöriger niederer Kasten und Kastenlose, sogenannte Dalits (16,6 Prozent der Bevölkerung), diskriminiert. Indigene Stammesgemeinschaften, sogenannte "Scheduled Tribes" (8,6 Prozent der Bevölkerung nach dem letzten Zensus von 2011) be­richten seit Jahren von oft entschädigungslosem Landesentzug durch Bergbauunternehmen und Industriepro­jekte. Der Forest Rights Act aus dem Jahr 2006 soll traditionelle Landrechte von Indigenen stärken und Wald­­gebiete vor Maßnahmen industrieller Erschließung und Forstpolitik bewahren. Problematisch er­weist sich jedoch der Eigentumsnachweis und oft komplizierte Verfahren. Offiziellen Statistiken zufolge gab es seit Inkrafttreten des Forest Rights Act über 4 Millionen Klagen von Angehörigen indigener Stämme, von denen weniger als 2 Millionen Erfolg hatten. 

Im Länderranking The Global Gender Gap von 2023 des Weltwirtschaftsforums liegt Indien beim Subindex Economic Participation and Opportunity auf Rang 142 unter insgesamt 146 Ländern weltweit. Bezüglich der genderspezifischen Ungleichbehandlung in Beschäftigung verdeutlichen Angaben der ILO einige der Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt: So lag die Erwerbsquote für Männer in 2022 bei 76,1 Prozent. Für Frauen betrug der Wert hingegen nur 28,3 Prozent. Seit Jahren nehmen immer weniger Frauen offiziell am Erwerbsleben teil. Ihr Einkommen liegt außerdem unter demjenigen von Männern. Das World Inequality Lab gibt im World Inequality Report 2022 an, dass Frauen in Indien nur 18 Prozent des gesamten Erwerbseinkommens erzielten. Im internationalen Vergleich ist das ein sehr niedriger Wert. Zudem erhielten laut ILO in 2020 nur 5,6 Prozent der Personen mit einer starken Behinderung Sozialschutzleistungen. Laut letztem Zensus aus dem Jahr 2011 lebten mindestens 27 Millionen Menschen mit Behinderungen in Indien; die tatsächliche Anzahl dürfte wesentlich höher ausfallen.

Aufgrund der mannigfachen Dimensionen von Diskriminierung ist es schwer, einzelne Branchen heranzuziehen. Die Analyse von Oxfam deutet ebenfalls darauf hin, dass Ungleichbehandlung ein grundlegendes und kein branchenspezifisches Problem ist.

Indien unterzeichnete im Dezember 2022 das Decent Work Country Programme (DWCP) for India 2023-27 der ILO. Durch diverse Programme versucht Indien Diskriminierung vorzubeugen. Dazu zählen beispielsweise das Beti Bachao Beti Padhao Scheme genauso wie das Swadhar Greh Scheme, beide zur Verbesserung der Lage von Frauen in Indien. Mit Programmen wie dem 2015 eingeführten Pradhan Mantri Kaushal Vikas Yojana (PMKVY) hofft die Regierung, das Ausbildungsniveau zu stärken und die Berufschancen aller Personen anzugleichen.

Um mögliche Risiken bei der Ungleichbehandlung in Beschäftigung in Indien zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die Deutsch-Indische Handelskammer (AHK Indien) befasst sich mit ihrem Geschäftsbereich SustainMarkets auch mit dem Thema Lieferketten. Darüber hinaus besteht beispielsweise die Möglichkeit, gezielt Schulungen für Zulieferer in Auftrag zu geben.

Die Handelsorganisation amfori ist ein weiterer möglicher Ansprechpartner vor Ort und berät Unternehmen. Außerdem ist der TÜV mit einer lokalen Niederlassung in Indien vertreten und bietet die Möglichkeit, dass Unternehmen sich nach dem Sozialstandard SA 8000 zertifizieren. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) kann ebenfalls kontaktiert werden. Zudem kann es sinnvoll sein, sich zum Thema einer Ungleichbehandlung in Beschäftigung mit dem Büro der ILO in Indien in Verbindung zu setzen. Auch Arbeitgeberorganisationen wie die Handelsvertretung Federation of Indian Chambers of Commerce & Industry (FICCI) oder der Industriedachverband Confederation of Indian Industry können Ansprechpartner sein. Gleiches gilt für unterschiedliche Gewerkschaftsverbände und Arbeitnehmerrechtsvertretungen.

Darüber hinaus engagieren sich zahlreiche Nichtregierungsorganisationen zu unterschiedlichen Ausprägungen von Ungleichheit. Zu ihnen zählt etwa Oxfam India, die Self Employed Women Organisation (SEWA) oder auch das International Dalit Solidarity Network.

Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Ungleichbehandlung in Beschäftigung können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Diskriminierung im Sorgfaltsprozess adressieren, Gleichstellung der Geschlechter im Sorgfaltsprozess adressieren und Rechte indigener Völker im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.