Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Special | Indien | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Indien unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 LkSG)

Verbot der Beschäftigung eines Kindes unter dem zulässigen Mindestalter. Das zulässige Mindestalter richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Beschäftigtenortes und darf ein Alter von 15 Jahren nicht unterschreiten. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 LkSG). Darüber hinaus sind schlimmste Formen der Kinderarbeit verboten. Hier sind vor allem Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken sowie Arbeiten gemeint, die für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit des Kindes schädlich sind.

Gesetzliche Grundlagen

Indien ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat sechs von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO-Übereinkommen Nr. 138) und über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 182). Die jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben für das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung der Mitgliedstaaten des ILO-Übereinkommens Nr. 138 sind in der Datenbank NORMLEX abrufbar: Übersicht. Das gesetzlich festgelegte Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung liegt in Indien bei 14 Jahren. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

In Indien existieren eine Reihe von Policies and Gesetzen zum Schutz von Kindern. Dazu gehört neben der National Policy on Child Labour (1987) unter anderen der The Child and Adolescent Labour (Prohibition and Regulation) Act, 1986 und seine Novellen, der Juvenile Justice (Care and Protection of Children) Act 2015, der The Right of Children to Free and Compulsory Education Act (2009), der Apprentices Act  (1961), der Mines Act (1952) und der Plantation Labour Act (1951). Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Kinderarbeit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Indien belegt nach dem Children's Rights Atlas von 2018 den Workplace Index 4,9/10 Punkten. Bewertet werden rechtliche Rahmenbedingungen, deren administrative Durchsetzung und Ergebnisindikatoren, darunter Anteil und Prävalenz von Kinderarbeit. Der Children's Rights and Business Atlas orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Je höher der Länder-Score ausfällt, desto höhere Anforderungen sind an die gebotene Sorgfalt von Unternehmen zu stellen, um die Rechte der Kinder zu respektieren und zu unterstützen. Unternehmen wird für Indien ein erhöhtes Maß (Kategorie: "enhanced") an Sorgfalt empfohlen, um mögliche nachteilige Auswirkungen des eigenen Engagements auf die Rechte von Kindern zu identifizieren und zu vermeiden.

Der Bewertung liegt unter anderem eine erhebliche Anzahl von Kinderarbeit, mangelnde Durchsetzung beim Mindestalter sowie ein geringes Familieneinkommen zugrunde. Indien wird anhand des Workplace Index ähnlich eingeschätzt wie die regionalen Vergleichsländer Indonesien (4,9/10), Malaysia (4,6/10) und Nepal (5,5/10). Der Subkontinent schneidet jedoch besser als China ab, das einen Wert von 5,6/10 Punkten erreicht.

Im Bereich rechtliche Rahmenbedingungen erzielt Indien eine Bewertung von 2,8/10 Punkten und schneidet damit erheblich besser ab, als der weltweite Durchschnitt (3,5/10). Grund für die vergleichsweise gute Bewertung sind unter anderem nationale Regelungen und Gesetze, die ein Mindestalter für leichte Arbeit oder auch ein Recht auf Schulbildung verankern. So führten Gesetzesänderungen in den Jahren 2016/2017 ein grundsätzliches Beschäfti­gungsverbot für Kinder unter 14 Jahren ein. Negativ wirkt sich beispielsweise der geringe Schutz von Wanderarbeitern und ihren Familien aus.

Bei der administrativen Durchsetzung und auch den Ergebnisindikatoren (Outcomes) schneidet der Subkontinent jedoch schlechter als der Rest der Welt im Durchschnitt ab. Hier erreicht das Land Werte von 6,3/10 Punkten (weltweiter Durchschnitt 5,5/10) beziehungsweise 5,2/10 Punkten (4,3/10). Gründe für das schlechte Abschneiden bei der administrativen Durchsetzung sehen die Experten beispielsweise in Ausnahmeregelungen und mangelhafter Umsetzung  des Beschäfti­gungsverbotes für Kinder unter 14 Jahren und in den geringen Sozialausgaben (insbesondere für Kinder). Einen besseren Wert erreicht Indien beispielsweise im Hinblick auf gefährliche Arbeitsbedingungen von Heranwachsenden.  

In Indien sind 29 Prozent der Bevölkerung (360 Millionen) unter 15 Jahren. Laut indischem Zensus von 2011 gab es im Land 10,1 Millionen Kinder im Alter zwischen 5 und 14, die arbeiteten (circa 5,6 Millionen Jungen und 4,5 Millionen Mädchen). Das waren 3,9 Prozent der gesamten Bevölkerung in dieser Altersgruppe. Im Vergleich mit dem Zensus aus dem Jahr 2001 sank die Anzahl von Kindern, die einer Arbeit nachgingen, um 2,6 Millionen. Die Lage von Kindern hat sich jedoch während der Coronapandemie noch einmal verschärft. Nach dem UNDP Report 2022 und Angaben des Global Multidimensional Poverty Index gibt es in Indien beim Thema Schulabstinenz (Out-of-School Children) einen deutlichen Unterschied zwischen Stadt und Land. Demnach lebten in urbanen Regionen lediglich 2 Prozent (8,2 Millionen) der Menschen mit einem nicht zur Schule gehenden Kind, während auf dem Land der prozentuale Anteil bei 4,8 Prozent (46,3 Millionen) lag.

Kinderarbeit ist zwar in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden, aber die folgenden Sektoren weisen in Indien ein besonders hohes Risiko auf: Textil- und  Bekleidungsindustrie, Landwirtschaft, Bergbau.

Mit nationalen Programmen geht Indien ebenfalls gegen das Problem vor. So gibt es beispielsweise seit 1988 auf Ebene der Zentralregierung das National Child Labour Project (NCLP) Scheme. Es soll Kinderarbeit eingrenzen und die Folgen abmildern. Weiterhin unterzeichnete Indien im Dezember 2022 das Decent Work Country Programme (DWCP) for India 2023-27 der ILO. Bis 2025 möchte Indien die nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDG) erreichen. Darunter fällt das Ziel 8.7, welches die Abschaffung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel vorsieht. Allerdings ist Indien weder Pathfinder Country, noch offizieller Partner der Alliance 8.7. Stattdessen versucht das Land, das Ziel mithilfe des NCLP und der Platform for Effective Enforcement for No Child Labour (PENCIL) zu erreichen.

Risiken in ausgewählten Branchen 

Kinder arbeiten in unterschiedlichen Bereichen. Dazu gehört zum Beispiel die Landwirtschaft. Insbesondere bei der Ernte von Zuckerrohr und der Produktion hybrider Baumwollsamen sollen Kinder tätig sein. 

Bei der Rohstoffgewinnung kann Kinderarbeit ebenfalls eine Rolle spielen, speziell beim Abbau von Sandstein und Granit sowie der Förderung von Kohle und Mica (Glimmer). Vor allem die Kosmetikindustrie nutzt Mica, aber auch die Elektro- und Haushaltsgeräteindustrie hat Bedarf an dem Mineral. In der Herstellung von speziellen Farben und Lacken kommt Mica ebenfalls zum Einsatz. Indien war laut US Geological Survey 2022 mit einer Fördermenge von 16.000 Tonnen der sechstgrößte Produzent dieses wertvollen Rohstoffes, gleichauf mit Kanada.

Branchen mit einem großen Teil an Heimarbeit haben ebenfalls ein erhöhtes Risiko für Kinderarbeit. Dazu zählt beispielsweise die Textilindustrie oder die Produktion von Räucherstäbchen. Die Kinder werden bei Auftragsspitzen schlicht als zusätzliche Arbeitskräfte in den Haushalten herangezogen. Bei Filigranarbeiten wie beispielsweise Stickereien kann es ebenfalls zu Kinderarbeit kommen.

Um mögliche Kinderarbeitsrisiken in anderen Branchen in Indien zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die Deutsch-Indische Handelskammer (AHK Indien) befasst sich mit ihrem Geschäftsbereich SustainMarkets auch mit dem Thema Lieferketten. Darüber hinaus besteht beispielsweise die Möglichkeit, gezielt Schulungen für Zulieferer in Auftrag zu geben.

Die Handelsorganisation amfori ist ein weiterer möglicher Ansprechpartner vor Ort und berät Unternehmen. Außerdem ist der TÜV mit einer lokalen Niederlassung in Indien vertreten und bietet die Möglichkeit, dass Unternehmen sich nach dem Sozialstandard SA 8000 zertifizieren. Die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) kann ebenfalls angesprochen werden. Auch das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) engagiert sich zum Thema Kinderarbeit. Hinzu kommen zahlreiche wichtige Nichtregierungsorganisation (NGO). Dazu zählen unter anderem Save the Children, PLAN India oder auch die vom Nobelpreisträger Kailash Satyarthi gegründete Kailash Satyarthi Children’s Foundation (KSCF).

Für Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Bereich Kinderarbeit in Unternehmen steht die Eliminating and Preventing Child Labour: Checkpoints app der ILO zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten und dem Aufsetzen gemeinsamer Programme bietet sich die Child Labour Plattform an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots von Kinderarbeit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter "Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren" eingesehen werden.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.