Zollbericht Indien Freizonen, Investitionsförderung

Freie Wirtschaftszonen

Indische Exportzonen und Sonderwirtschaftszonen sehen für Importeure zahlreiche Begünstigungen vor.

Von Jürgen Huster, Andrea Mack | Bonn

Exportzonen

Die Begünstigungen für Exportzonen sind im Außenhandelsregime (Foreign Trade Policy and Procedures) festgeschrieben. Demnach können exportorientierte Industrieunternehmen bei den zuständigen Ministerien und Behörden den Status einer entsprechenden Zone beantragen. In der Außenhandelspolitik sind folgende Zonen vorgesehen:

  • Export Oriented Unit (EOU)
  • Electronics Hardware Technology Park (EHTP)
  • Software Technology Park (STP)
  • Bio-Technology Park (BTP)

Die Zonen sind nicht Teil des Zollgebietes (Domestic Tariff Area - DTA). Waren können unter Abgabenbefreiung aus dem Zollausland dorthin verbracht werden. Die gesamte Produktion ist grundsätzlich ins Zollausland zu verbringen. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch in den Zonen produzierte Waren zu begünstigten Abgabensätzen in das indische Zollgebiet eingeführt werden.

Die Begünstigungen gelten nach den Vorschriften des Außenhandelsregimes ausschließlich für Industrieunternehmen. Handelshäuser erhalten keine entsprechende Lizenz. Detaillierte Informationen zu den Exportzonen enthält Kapitel 6 der Foreign Trade Policy 2023. 

Sonderwirtschaftszonen

Rechtsgrundlagen für die Errichtung von und die Tätigkeiten in Sonderwirtschaftszonen (Special Economic Zones, SEZ) sind der "Special Economic Zones Act, 2005" und die Durchführungsbestimmungen "Special Economic Zones Rules, 2006" in der jeweils geltenden Fassung. Demnach gehören sie nicht zum indischen Zoll- und Steuergebiet. Unternehmen können dort Industrie- und Dienstleistungstätigkeiten ausüben. Waren aus dem Zollausland können ohne Erhebung von Abgaben in die SEZ verbracht werden. Lieferungen aus dem indischen Zollgebiet sind steuerfrei. Darüber hinaus werden Unternehmen umfangreiche Begünstigungen bei den direkten Steuern gewährt.

Die Begünstigungen gelten auch für die als Unterkategorie der SEZ geltenden "Free Trade and Warehousing Zones" des Landes. Ziel ist die Errichtung entsprechender Handels- und Lagerfreizonen in der Nähe von See- und Flughäfen.

Das indische Department of Commerce im Ministerium für Wirtschaft und Industrie veröffentlicht regelmäßig eine Liste der zugelassenen Sonderwirtschaftszonen. Mit Stand März 2026 sind 277 Sonderwirtschaftszonen mit mehr als 7.000 Unternehmen in Betrieb.

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