Zollbericht Uruguay Freizonen, Investitionsförderung

Freie Wirtschaftszonen

Freizonen gewähren tarifäre Handelserleichterungen. Unternehmen, die sich dort niederlassen, können ihre Waren zollfrei einführen.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Freizonen gehören dem uruguayischen Staatsgebiet, unterliegen jedoch besonderen Steuer- und Zollbestimmungen. Bei der Einfuhr von Waren fallen dort beispielsweise keine Zölle an. Grundsätzlich ist die Einfuhr aller Waren zulässig - ausgenommen sind Waffen, Schießpulver, Munition und sonstige für militärische Zwecke bestimmte Güter. Darüber hinaus sind die dort ausgeübten Tätigkeiten von gewissen nationalen Steuern wie zum Beispiel der Mehrwertsteuer befreit. In den Freizonen dürfen unter anderem Lager-, Handels-, Industrie- und Dienstleistungstätigkeiten durchgeführt werden. Ziel ist es, Investitionen zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und die Ausfuhren anzukurbeln.

Uruguay verfügt über folgende Freizonen: Parque de las Ciencias, WTC Free Zone, Zonamérica, UPM Fray Bentos, del Plata, Nueva Palmira, Colonia Suiza, CUECAR, Florida, Libertad, WTC Punta del Este Free Zone, Punta Pereira, Aguada Park und Grupo Continental Zona Franca. 

Nähere Informationen zu den Freizonen sind auf der Internetseite des uruguayischen Wirtschafts- und Finanzministeriums abrufbar.

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