Zollbericht Indien Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung
Standards und Normen
Für den Vertrieb von Waren in Indien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Darunter auch technische Vorschriften und Normen.
07.09.2026
- BIS-ISI-Zertifizierung mit Werksaudit (Schema I)
- BIS-CRS-Registrierung (Schema II)
- Zertifizierungspflicht für Maschinen (Schema X) aufgehoben
- Telekommunikationsausrüstungen
- Textilien und Bekleidung
- Arzneimittel und Medizinprodukte
- Gebrauchtwaren
- Datenverarbeitungsmaschinen
- Gebrauchte Kraftfahrzeuge
- Metallschrott
Für zahlreiche Warengruppen gelten verbindliche Normen und technische Vorschriften. Diese sind in den Quality Control Orders (QCO) der zuständigen Fachministerien geregelt. Die indische Normenbehörde Bureau of Indian Standards (BIS) überwacht die Einhaltung dieser Normen. Zudem übernimmt sie die verpflichtende Produktzertifizierung für den indischen Markt. Regulierte Waren dürfen erst nach Erteilung einer gültigen BIS-Zertifizierung importiert, in Indien verkauft oder in Betrieb genommen werden. Die Zertifizierung erfolgt grundsätzlich in Indien. Welche BIS-Anforderungen gelten, hängt vom jeweiligen Produkt ab.
BIS-ISI-Zertifizierung mit Werksaudit (Schema I)
Von der verpflichtenden BIS-Zertifizierung mit ISI-Prüfzeichen sind derzeit rund 640 Produktkategorien betroffen. Zum Warenkreis zählen zahlreiche Industrie- und Konsumgüter, darunter Zement, Chemikalien, Reifen, bestimmte Stahlwaren, Küchen- und Haushaltsgeräte, Schalter, Sicherungen, Stromkabel, Schrauben, Gasflaschen, Sicherheitsglas, Textilien, Schuhe, Felgen, Möbel und Spielzeug. Der Hersteller muss für diese Waren eine Konformitätsbewertung und eine Registrierung beim BIS beantragen. Hat ein ausländischer Hersteller keinen Sitz in Indien, muss er einen indischen Repräsentanten (Authorized Indian Representative - AIR) benennen. Dieser reicht den Antrag ein und übernimmt die Kommunikation mit den Behörden vor Ort.
Der Zertifizierungsprozess umfasst ein Werksaudit durch das Foreign Manufacturers Certification Department (FMCD) des BIS sowie Produkttests in Indien. Die Tests müssen in einem vom BIS akkreditierten Prüflabor durchgeführt werden. Bei erfolgreicher Zertifizierung erteilt das FMCD die Lizenz zur Kennzeichnung des Produkts mit dem ISI-Logo. Das Prüfzeichen ist gut sichtbar auf dem Produkt oder der Verpackung anzubringen.
BIS-CRS-Registrierung (Schema II)
Für Elektronik, IT-Produkte und Leuchten sind eine Registrierung und eine Konformitätsbewertung unter dem "Compulsory Registration Scheme" (CRS) des BIS vorgeschrieben. Auch hier sind Tests in den vom BIS akkreditierten Prüflaboren in Indien verpflichtend. Ein Werksaudit ist hingegen nicht erforderlich. Zu den betroffenen Produkten gehören Mobiltelefone, Laptops, Kameras, Netzteile, Drucker, LED-Lampen, Fernsehgeräte, Reiskocher und Photovoltaikanlagen. Nach Erhalt des Zertifikats ist das Produkt mit dem CRS-Logo zu kennzeichnen.
Zertifizierungspflicht für Maschinen (Schema X) aufgehoben
Das indische Ministerium für Schwerindustrie hat seine Verordnung zur Sicherheit von Maschinen und elektrischen Ausrüstungen vom August 2024 am 14. Januar 2026 offiziell zurückgenommen. Die Verordnung sah eine umfassende Zertifizierungspflicht für zahlreiche Maschinen, Anlagen und elektrische Geräte der HS-Kapitel 84 und 85 vor. Exportunternehmen sollten dennoch prüfen, ob einzelne Komponenten oder Ersatzteile ihrer Maschinen unter andere bestehende BIS-Regelungen fallen.
Telekommunikationsausrüstungen
Für den Import von Telekommunikationsprodukten ist vorab eine Konformitätsbewertung durch das Telecommunication Engineering Centre (TEC) des indischen Ministeriums für Telekommunikation erforderlich. Für verschiedene Produkte ist zusätzlich eine BIS-Registrierung vorgeschrieben. Für drahtlose Geräte ist zudem eine Zulassung der indischen Rundfunkbehörde Wireless Planning and Coordination (WPC) notwendig.
Textilien und Bekleidung
Für die Einfuhr von Textilien und Bekleidung ist ein Prüfzeugnis eines anerkannten Prüflabors im Ursprungsland vorzulegen. Es muss nachweisen, dass die Waren keine gesundheitsschädlichen oder verbotenen Textilfarbstoffe enthalten. Für bestimmte Länder ist ein Prüfzeugnis nicht erforderlich, zum Beispiel für Ursprungswaren aus der EU, Australien und Kanada.
Arzneimittel und Medizinprodukte
Einfuhren von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Geräten und Kosmetik sind vorab bei der Central Drug Standard Control Organization (CDSCO), einer Behörde des indischen Gesundheitsministeriums, zu registrieren. Außerdem muss eine Importlizenz der CDSCO vorliegen.
Gebrauchtwaren
Für die Einfuhr von Gebrauchtwaren ist grundsätzlich eine Genehmigung der Außenhandelsbehörde DGFT erforderlich. Ausgenommen sind gebrauchte Investitionsgüter (capital goods) einschließlich instandgesetzter Ersatzteile sowie Gebrauchtwaren, die durch einen entsprechenden Eintrag in der Einfuhrliste oder durch eine Notification/Notice der DGFT einfuhrfähig sind. Für instandgesetzte Ersatzteile ist durch ein "Chartered Engineer Certificate" (CEC) nachzuweisen, dass die Nutzungsdauer des gebrauchten Ersatzteils mindestens 80 Prozent der Nutzungsdauer des entsprechenden Neuteils entspricht. Das CEC ist von einer von der indischen Regierung zugelassenen Prüf- und Zertifizierungsstelle im Exportland auszustellen. Für die Einfuhr von Gebrauchtmaschinen wird regelmäßig ein CEC gefordert. Es dient als Nachweis zur Ermittlung des Zollwerts sowie der Restnutzungsdauer von mindestens fünf Jahren.
Datenverarbeitungsmaschinen
Die Einfuhr gebrauchter Datenverarbeitungsmaschinen und ihrer Einheiten ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Gebrauchte Kraftfahrzeuge
Gebrauchte Kraftfahrzeuge dürfen zum Zeitpunkt der Einfuhr, gerechnet ab dem Herstellungsdatum, nicht älter als drei Jahre sein. Vorzulegen ist ein Prüfzeugnis einer von der indischen Regierung im Exportland anerkannten Prüfstelle. Die Einfuhr dieser Waren ist ausschließlich über den Hafen von Mumbai zulässig.
Metallschrott
Für die Einfuhr von Metallschrott ist eine Vorversandkontrolle (Preshipment Inspection) durch ein von der indischen Regierung zugelassenes Inspektionsunternehmen im Exportland erforderlich. Der Schrott darf keine gefährlichen, giftigen oder radioaktiven Materialien, Waffen, Munition oder Sprengstoffreste enthalten. Die Einfuhr ist nur über bestimmte Zolldienststellen erlaubt. Die Waren sind unmittelbar aus dem Exportland nach Indien zu befördern und nur im Rahmen von Akkreditivgeschäften einfuhrfähig.