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Indonesien: Produzentenhaftung

Das Verbraucherschutzgesetz bleibt das wichtigste Rechtsinstrument zur Produzentenhaftung in Indonesien. (Stand: 26.06.2026)

Dr. Julio Pereira

Von Dr. Julio Pereira, Julia Merle, Frauke Schmitz-Bauerdick

Das wichtigste Gesetz zum Verbraucherschutz in Indonesien ist das Gesetz Nr. 8 von 1999 (Undang-Undang Nomor 8 Tahun 1999 tentang Perlindungan Konsumen), das am 20. April 2000 in Kraft getreten ist. Das Gesetz bildet weiterhin die zentrale Rechtsgrundlage für die Produzentenhaftung. Ergänzend sind insbesondere das Gesetz Nr. 27 von 2022 über den Schutz personenbezogener Daten (Undang-Undang Nomor 27 Tahun 2022 tentang Pelindungan Data Pribadi), das Gesetz Nr. 1 von 2024 zur Änderung des Gesetzes über elektronische Informationen und Transaktionen (ITE-Gesetz) sowie die Verordnung des Handelsministers Nr. 31 von 2023 über den Handel über elektronische Systeme (Peraturan Menteri Perdagangan Nomor 31 Tahun 2023) zu beachten.

Umsetzung des Verbraucherschutzgesetzes

Das Verbraucherschutzgesetz verfolgt das Ziel, Verbraucher wirksam vor unsicheren oder mangelhaften Waren und Dienstleistungen zu schützen sowie einen fairen Wettbewerb zu fördern. Unternehmer sind verpflichtet, Waren und Dienstleistungen nach Treu und Glauben anzubieten, richtige und vollständige Informationen bereitzustellen und die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten. Die Nationale Verbraucherschutzstrategie nach der Präsidialverordnung Nr. 50 von 2017 (Peraturan Presiden Nomor 50 Tahun 2017) bildet weiterhin den strategischen Rahmen der staatlichen Verbraucherschutzpolitik.

Wichtigste Aspekte des Verbraucherschutzgesetzes

Verbraucher haben insbesondere Anspruch darauf, Waren und Dienstleistungen sicher zu nutzen, vollständige und zutreffende Informationen über Produkte zu erhalten sowie bei Gesetzesverstößen Schadenersatz zu verlangen (Art. 4 und Art. 19 Verbraucherschutzgesetz). Unternehmen haften grundsätzlich für Schäden, die durch von ihnen hergestellte oder vertriebene Waren oder Dienstleistungen verursacht werden. Importeure haften nach Art. 21 des Verbraucherschutzgesetzes grundsätzlich dann, wenn die Waren oder Dienstleistungen nicht über einen Vertreter oder Agenten des ausländischen Unternehmens eingeführt wurden. Die Durchsetzung des Gesetzes erfolgt weiterhin sowohl vor den ordentlichen Gerichten als auch vor den Verbraucherstreitbeilegungsstellen (Badan Penyelesaian Sengketa Konsumen – BPSK).

Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 18 des Verbraucherschutzgesetzes enthält weiterhin einen umfangreichen Katalog unzulässiger Standardklauseln. Unwirksam sind insbesondere Vertragsklauseln, mit denen Unternehmer ihre gesetzliche Haftung ausschließen oder beschränken, die Rückgabe mangelhafter Waren ausschließen oder dem Unternehmer ein einseitiges Recht zur Änderung des Vertragsinhalts einräumen.

Auch im elektronischen Geschäftsverkehr gelten diese Beschränkungen uneingeschränkt. Elektronische Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) müssen zusätzlich den Anforderungen des ITE-Gesetzes und der hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen entsprechen.

Online- und Fernabsatzgeschäfte

Mit der zunehmenden Digitalisierung des Handels haben elektronische Geschäftsmodelle erheblich an Bedeutung gewonnen. Betreiber elektronischer Handelsplattformen sowie Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen über elektronische Systeme anbieten, unterliegen neben dem Verbraucherschutzgesetz insbesondere den Vorschriften des ITE-Gesetzes in der Fassung des Gesetzes Nr. 1 von 2024 sowie der Verordnung des Handelsministers Nr. 31 von 2023. Diese enthält unter anderem Vorgaben zur Registrierung elektronischer Händler, zu Informationspflichten gegenüber Verbrauchern sowie zur Verantwortung von Betreibern elektronischer Handelsplattformen.

Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Nr. 27 von 2022 über den Schutz personenbezogener Daten Unternehmen beim elektronischen Geschäftsverkehr zur rechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zur Umsetzung technischer und organisatorischer Datenschutzmaßnahmen. Die Vorschriften ergänzen den Verbraucherschutz insbesondere im Bereich des E-Commerce und digitaler Dienstleistungen.

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