Zollbericht Irak Zolltarif, Einfuhrzoll

Irak führt neue Regeln zur Zollwertermittlung ein

Die irakische Zollbehörde hat neue Regeln zur Ermittlung des Zollwertes eingeführt. Die Maßnahmen gelten an allen Zollstellen des Landes.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Die Behörde betont, dass die neuen Verfahren die Transparenz erhöhen, die Zollabwicklung vereinheitlichen und ein stabiles Handelsumfeld unterstützen sollen. Grundlage sind das geänderte Zollgesetz Nr. 23/1984 sowie der Kabinettsbeschluss Nr. 569/2025.

Neue Vorgaben im Überblick

  1. Zollwert laut Handelsrechnung:
    Bei Vorabanmeldungen wird der Zollwert auf Grundlage eingereichter Handelsrechnungen festgelegt. Diese müssen durch entsprechende Banküberweisungen belegt sein.
  2. Fehlende Vorabanmeldung oder Banküberweisung:
    Liegen keine Nachweise vor, greifen die Behörden auf hinterlegte Referenzwerte zurück.
  3. Überprüfung durch Banken:
    Irakische Banken kontrollieren unter Aufsicht der Zentralbank die Richtigkeit der Angaben in Handelsrechnungen.
  4. Anträge auf Neubewertung:
    Anträge zur Überprüfung oder Änderung des Zollwertes sind möglich, sofern offizielle Dokumente vorliegen. Die Entscheidung muss innerhalb von drei Arbeitstagen erfolgen.

Pflichtangaben bei der Vorabanmeldung

Seit Dezember 2025 muss eine Vorabanmeldung beim irakischen Zoll eingereicht werden. Die Anmeldung ist Voraussetzung für finanzielle Transfers und die Zollabfertigung. 

Die eingereichten Handelsrechnungen müssen folgende Angaben beinhalten:

  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
  • Rechnungswert und Währung
  • Zahlungs- und Lieferbedingungen
  • Detaillierte Warenbeschreibung
  • Vollständige Adresse des Exporteurs und des Importeurs
  • Ursprung und Marke der Ware
  • HS Code (mindestens sechs Stellen)
  • Menge, Maßeinheit, Stückpreis, Gesamtpreis.