Zollbericht Island Veredelung
Zollverfahren
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. In Island erfolgen Zollanmeldungen elektronisch.
27.06.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden. Möglich sind folgende Verfahren:
- Zolllagerverfahren
- Vorübergehende Verwendung
- Versandverfahren
Zolllager
Waren können in einem Zolllager oder in einer Freizone aufbewahrt werden. In dieser Zeit werden keine Einfuhrabgaben erhoben. Zölle und Einfuhrumsatzsteuer werden fällig, wenn die Ware aus dem Zolllager entfernt und in den freien Verkehr überführt wird. Es gibt verschiedene Arten von Zolllagern, die alle eine Bewilligung voraussetzen:
- Zolllager zur Abfertigung, die von Transportunternehmen oder lizensierten Zollagenten betrieben werden. Waren können dort bis zu sechs Monate gelagert werden
- Zolllager, in dem unbedeutende Maßnahmen erlaubt sind, die den Charakter der Ware nicht verändern. Hierzu zählen etwa Umverpacken, Labelling oder Reinigung
- Zolllager für Transitwaren
- Freizonen, in denen es erlaubt ist, Waren weiterzuverarbeiten
- Zolllager für Duty Free Shops
- Zolllager für die Lagerung von Duty Free Ware für internationale Schiffe und Flugzeuge
Versandverfahren
Island ist Vertragsstaat des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren und nutzt das internationale elektronische Transitsystem NCTS (New Computerised Transit System). Im Versandverfahren kann eine Ware innerhalb des Zollgebiets befördert werden, ohne dass dabei Zölle oder andere Einfuhrsteuern berechnet werden. Es gibt spezielle Zolllager für Transitwaren. Weiterführende Informationen stellt der isländische Zoll zur Verfügung.
Vorübergehende Verwendung
Dieses Verfahren kann genutzt werden, um Waren nur vorübergehend in Island einzuführen, ohne dass Einfuhrabgaben entrichtet werden müssen. Es ist eine Sicherheit zu hinterlegen, die einbehalten wird, wenn die Wiederausfuhr nicht nachgewiesen werden kann. Das Verfahren setzt eine Genehmigung voraus.
Für folgende Waren ist die vorübergehende Einfuhr möglich:
Messe- und Ausstallungswaren
Waren zur Verwendung bei Konferenzen und Veranstaltungen, beispielsweise Computer oder Werbematerialien
Ausrüstungen und Geräte von Athleten, die zum Training oder für Wettkämpfe nach Island reisen
Musikinstrumente, Requisiten und andere Ausrüstung von Künstlern, die in Island an Konzerten oder Kunstausstellungen teilnehmen.
Wissenschaftliche Instrumente und Ausrüstung
Ausrüstung für Filmaufnahmen
Rettungsausrüstungen
Berufsausrüstung
Maschinen und Ausrüstungen für Testzwecke
Produkte zur Reparatur
Carnet ATA
Waren können zur vorübergehenden Verwendung auch mit einem Carnet ATA eingeführt werden. Das Zollpassierscheinheft vereinfacht die Abfertigung. Das Carnet ATA kann in Island für Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut sowie Warenmuster verwendet werden. Zuständig für die Ausstellung ist die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die isländische Zollverwaltung stellt ausführliche Informationen zur vorübergehenden Verwendung zur Verfügung.