Zollbericht Israel Einfuhrverbote
Einfuhrbeschränkungen und Einfuhrverbote
Einfuhrverbote sind selten. Sie dienen vor allem der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit. Allerdings ist das Einfuhrverbot für nicht koscheres Fleisch religiöser Natur.
08.10.2025
Von Wladimir Struminski | Israel
Im Großen und Ganzen spielen Einfuhrverbote keine bedeutende Rolle im israelischen Außenhandel. Zwar ist die Einfuhr zahlreicher Waren genehmigungspflichtig, oft unter strengen Auflagen (s. "Marktzugangsvoraussetzungen“). Absolute Verbote sind jedoch selten.
Verbote sollen öffentliche Gesundheit und Sicherheit schützen
Die Einfuhr nach Israel kann aus einer Reihe von Gründen verboten werden. Einer davon ist das Verbot des Handels mit Feindstaaten. Zu dieser Kategorie gehören derzeit der Iran, der Irak, der Libanon und Syrien. Korea (Demokratische Volksrepublik) gilt als ein Staat, der Massenvernichtungswaffen verbreitet. Deswegen ist der Handel mit diesem Land ebenfalls untersagt.
Ferner gilt eine Reihe von Einfuhrverboten, die sich auf die öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Moral, den Artenschutz sowie den Schutz geistigen Eigentums beziehen. Damit orientieren sie sich an internationalen Gepflogenheiten. Laut der israelischen Zollverordnung (Importverbot) gehören zu den verbotenen Waren:
- Alkoholische Getränke mit falschen geografischen Herkunftsangaben
- Tabakerzeugnisse, auf deren Verpackung Tabakwerbung erscheint, die in Israel verboten ist
- Sprays zum Unkenntlichmachen von Nummernschildern
- Handfeuerwaffenähnliche Pfefferspray-Behälter
- Waren mit obszönen oder sittenwidrigen Inhalten
- Waren, die zu Gewalt, Terrorismus oder Rassismus anstiften oder anzustiften drohen
- Waren, die Verbraucher irreführen
- Elfenbein.
Nur koscheres Fleisch darf importiert werden
Die Einfuhr von Lebens- und Nahrungsmitteln ist ein Sonderkapitel. Dabei ist zwischen Fleisch und Fleischprodukten einerseits und nicht fleischhaltigen Produkten andererseits zu unterscheiden.
Die Einfuhr von nicht koscherem Fleisch und Fleischprodukten ist untersagt. Das Verbot ist im 1994 verabschiedeten Gesetz über Fleisch und Fleischprodukte (Meat and Meat Products Law) verankert. Als nicht koschere Produkte gelten nicht nur solche, die von nicht koscheren Tieren wie etwa Schweinen stammen. Vielmehr bezieht sich das Verbot auf alle Fleischprodukte, die nicht über ein vom israelischen Oberrabbinat anerkanntes Koscher-Zertifikat verfügen – auch wenn sie von koscheren Tieren, beispielsweise Rindern, stammen.
Dieses Verbot stellt durchaus eine Schlechterstellung ausländischer Hersteller dar, weil die Erzeugung nicht koscherer Fleischerzeugnisse in Israel selbst nicht verboten ist. Dennoch hat sich diese Praxis etabliert.
Der Markt bevorzugt koschere Nahrungsmittel
Anders verhält es sich mit der Einfuhr von nicht fleischhaltigen Nahrungsmitteln. Für diese gilt kein Einfuhrverbot. In der Praxis beherrschen koschere Produkte jedoch auch diesen Markt. Der Grund dafür liegt in den Verbraucherpräferenzen. Rund 70 Prozent der jüdischen Verbraucher halten sich an die religiösen Speisegesetze. Ein großer Teil von ihnen würde Lebensmittelgeschäfte, die auch nicht koschere Erzeugnisse anbieten, meiden. Demgegenüber haben säkulare Juden nichts dagegen, koschere Produkte zu kaufen. Wer gezielt bestimmte nicht koschere Nahrungsmittel sucht, kann sie in Geschäften finden, die auf religiöse Kunden verzichten.
In gewisser Hinsicht sind ausländische Nahrungsmittelhersteller durch die Dominanz koscherer Produkte auch bei nicht fleischhaltigen Produkten gegenüber israelischen Konkurrenten schlechter gestellt. Für die einheimische Nahrungsmittelindustrie ist koschere Produktion der Normalfall. Dagegen müssen ausländische Unternehmen, die darauf nicht eingestellt sind, separate koschere Produktionslinien aufbauen, was mit organisatorischem und finanziellem Mehraufwand verbunden ist. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Konstellation kommerzieller und nicht rechtlicher Natur.