Zollbericht Kanada Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und -beschränkungen

Bestimmte Chemikalien, Lebensmittel oder lebende Tiere unterliegen strengen Kontrollen oder dürfen gar nicht eingeführt werden.

Dr. Melanie Jordan

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Einfuhrverbote

Einfuhrverbote für Waren sind in Kapitel 98 des Zolltarifs (Positionen 9897, 9898 und 9899) geregelt. Verboten sind in der Regel Waren, die eine potenzielle Gefahr für Menschen, Tiere oder Umwelt darstellen. Unter anderem folgende Waren unterliegen einem Einfuhrverbot und dürfen keinesfalls ein- oder ausgeführt werden: 

Verbote für Produkte mit Ursprung in Russland

Neben erhöhten Einfuhrzöllen für Waren aus Russland und Belarus gelten ebenfalls Ein- und Ausfuhrverbote für bestimmte Güter aus diesen Ländern. 

Weitere Informationen: Kanada verschärft Sanktionen gegen Russland

Einfuhrkontrollen und Mengenbeschränkungen

Gesetzliche Grundlage für die Ein- und Ausfuhrvorschriften vieler Waren ist der Export and Import Permits Act. Danach können besondere Einfuhrkontrollen und Mengenbeschränkungen für Waren definiert werden. Betroffene Waren sind in der zu dem Gesetz gehörigen Import Control List aufgeführt. Die Liste beinhaltet unter anderem zahlreiche Waffen, chemische Produkte, Textilprodukte, Fleisch, Milchprodukte, Eier, Margarine, Käse, Getreideprodukte, Nudeln und Brot.

Wenn abzusehen ist, dass Einfuhren bestimmter Produkte einheimischen Herstellern gleichartiger oder gleicher Waren ernsthaften Schaden zufügen oder zufügen würden, beispielsweise aufgrund zu niedriger Preise oder zu großer Einfuhrmengen, können diese Waren auf die Import Control List gesetzt werden.

Produktspezifische Einfuhrbeschränkungen

Konsumgüter

Konsumgüter wie Haushaltsprodukte oder Sportartikel dürfen nur dann importiert werden, wenn sie keine Gefahr für die menschliche Gesundheit und Sicherheit darstellen. Es sind die Vorschriften und Anforderungen des Canada Consumer Product Safety Act einzuhalten. Produktspezifische Anforderungen werden in Verordnungen erlassen, die die spezifischen Anforderungen an diese Waren festlegen (zum Beispiel: Toys Regulations)

Arzneimittel

Arzneimittel benötigen eine Marktzulassung (Marketing Authorization) der kanadischen Gesundheitsbehörde (Health Canada), bevor sie in Kanada vertrieben werden können. Vor Vergabe der Marktzulassung müssen Arzneimittelhersteller zunächst wissenschaftlich fundierte Nachweise über deren Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität erbringen.

Kanadische Unternehmen, die Arzneimittel herstellen, verpacken, etikettieren, verkaufen, einführen und testen, benötigen dafür eine Lizenz (Drug Establishment Licence).

Medizinprodukte werden nach Risikoklassen klassifiziert (I bis IV). Abhängig von der Höhe des Risikos für den Patienten benötigen Hersteller von Produkten der Klassen II, III und IV jeweils eine Produktlizenz (medical device licence) der Gesundheitsbehörde. Importeure, Hersteller und Händler von Medizinprodukten der Klasse I benötigen eine Lizenz für ihr Unternehmen (establishment licence), sofern sie ihre Produkte nicht über einen lizenzierten Händler oder Importeur vertreiben.

Kosmetik

Hersteller und Importeure von neuen kosmetischen Produkten, die noch nicht auf dem kanadischen Markt gehandelt werden, müssen diese zehn Tage nach dem ersten Verkauf bei Health Canada, Health Protection Branch, Bureau of Product Safety anmelden (cosmetics notification).

Lebensmittel

Lebensmittel dürfen in Kanada nur mit Zulassung der Gesundheitsbehörde verkauft werden. Ebenso benötigen Unternehmen, die Nahrungsmittel herstellen, bearbeiten, etikettieren, verpacken oder importieren, eine Lizenz. Zuständig ist die Canadian Food Inspection Agency (CFIA).

Für Fleisch und weitere Lebensmittel gelten konkrete Kontrollvorschriften (Safe Food for Canadians Regulations).

Fleisch darf nur aus Ländern importiert werden, die bestimmte von den kanadischen Behörden genehmigte Inspektionen durchführen (Liste aller Länder). Fleisch verarbeitende Unternehmen aus Deutschland, die nach Kanada exportieren, müssen dazu von der CFIA autorisiert sein. Eine Liste der dazu autorisierten Unternehmen hat die CFIA veröffentlicht.

(Gefährliche) Abfälle

Kanada ist Vertragsstaat des Basler Übereinkommens, nach dem die Einfuhr sowie die Entsorgung gefährlicher Abfälle im Voraus dem Transboundary Movement Branch of Environment and Climate Change Canada zu melden sind. Zudem ist bei der Verbringung gefährlicher Abfälle ein Begleitformular erforderlich, das umfassende Angaben zu den betreffenden Stoffen sowie zu deren Einfuhr enthält.

Kanada ist Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und wendet daher deren Regelungen zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zur Verwertung an. Das Kontrollsystem der OECD unterscheidet zwei Verfahren:

  • Grünes Verfahren: Für Abfälle mit geringem Risiko, die nur den üblichen Handelskontrollen unterliegen
  • Gelbes Verfahren: Für risikobehaftete Abfälle, die eine verstärkte Kontrolle erfordern

Gefährliche Stoffe

Vorschriften für die Überwachung gefährlicher Stoffe regeln der Hazardous Products Act und der Canadian Environmental Protection Act, 1999 (CEPA). Für die Überwachung gefährlicher Stoffe sind die Umwelt- und Gesundheitsminister zuständig; sie erstellen eine Liste potenziell giftiger Substanzen (Priority Substances List), bewerten diese binnen fünf Jahren und entscheiden über deren Aufnahme in die Liste gefährlicher Stoffe (Toxic Substances List). Lieferanten gefährlicher Stoffe sind verpflichtet, die mit ihren Produkten verbundenen Gefahren über Produktetiketten und Sicherheitsdatenblätter als Bedingung für den Verkauf und die Einfuhr zu kommunizieren.

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