Rechtsmeldung Italien Versicherungsrecht
Italien führt Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen ein
So reagiert Italien auf die zunehmende Gefährdung durch extreme Naturereignisse wie Erdbeben und Überschwemmungen, die auch in der Wirtschaft erhebliche Schäden anrichten.
23.05.2025
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Das italienische Haushaltsgesetz für 2024 (Legge 30 dicembre 2023, Nr. 213) sieht in Art. 1 Ziffer 101 unter anderem eine Pflichtversicherung für alle im italienischen Handelsregister eingetragenen Unternehmen vor. Zweck ist der Schutz der Produktionsmittel bei gleichzeitiger Entlastung der Staatsfinanzen.
Das Gesetz und das Ministerialdekret 18/2025 legen fest, welche Vermögenswerte gegen Katastrophenrisiken versichert werden müssen, und beziehen sich dabei auf die in Art. 2424 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Codice civile) genannten Güter. Dazu gehören zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen, Industrie- und Gewerbegeräte, aber auch Elektro- und Heizungsanlagen.
Diese Verpflichtung, die ursprünglich für den 31. März letzten Jahres geplant war, wurde durch das Gesetzesdekret Nr. 39 vom 28. März 2025 – nach Größe der Unternehmen gestaffelt – verschoben. Insbesondere mittelständische Unternehmen haben bis zum 1. Oktober 2025 Zeit, während kleine und kleinste Unternehmen bis zum 1. Januar 2026 Zeit haben. Für große Unternehmen blieb die Verpflichtung am 1. April 2025 unverändert, aber es wird 90 Tage lang keine Strafen geben, wodurch eine Pufferzeit für die Organisierung geschaffen wird.
Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.