Zollbericht Japan Verbrauchsteuern

Umsatz- und Verbrauchssteuer

Verbrauchsteuern werden auf Tabakwaren, Alkoholika und Kraftstoffe erhoben.

Von Dr. Achim Kampf | Bonn

Einfuhrumsatzsteuer

Sämtliche Waren unterliegen bei der Einfuhr neben den Zöllen der Mehrwertsteuer (Consumption Tax). Es bestehen lediglich einige wenige Ausnahmen für Wertmarken, für bestimmte Hilfsmittel für Körperbehinderte sowie für bestimmte Bücher. Einfuhren, deren Wert weniger als 10.000 Yen beträgt, sind von der Umsatzsteuer ausgenommen. Die Bemessungsgrundlage ist der CIF-Wert (Cost, Insurance and Freight) zuzüglich sämtlicher Einfuhrabgaben. Der Regelsteuersatz beträgt zehn Prozent. Für Nahrungsmittel und nicht alkoholische Getränke gilt ein ermäßigter Satz von acht Prozent.

Verbrauchsteuern

Tabakwaren

Die Tabaksteuer beträgt für 1.000 Zigaretten oder 1.000 Gramm andere Tabakwaren 15.244 Yen. 

Alkoholische Getränke

Das japanische Alkoholsteuerrecht kennt zahlreiche Steuersätze auf traditionelle japanische alkoholhaltige Getränke. Im Folgenden werden einige für europäische Exporteure relevante Sätze genannt. Bei Bieren erfolgt eine schrittweise Angleichung der unterschiedlichen Steuersätze. 

Alkoholsteuern

Kraftstoffe

Die Steuer auf Kraftstoffe besteht aus der Mineralöl- plus lokale Straßensteuer. Sie beträgt 53,8 Yen/Liter, im Fall von Flüssiggas 17,50 Yen/Kilogramm. 1.000 Yen entsprechen ca. 5,80 Euro (Stand 7. August 2025).

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