Zollbericht Japan Verbrauchsteuern
Umsatz- und Verbrauchssteuer
Verbrauchsteuern werden auf Tabakwaren, Alkoholika und Kraftstoffe erhoben.
21.05.2026
Von Dr. Achim Kampf, Dr. Melanie Jordan | Bonn
Einfuhrumsatzsteuer
Sämtliche Waren unterliegen bei der Einfuhr neben den Zöllen der Mehrwertsteuer (Consumption Tax). Es bestehen lediglich einige wenige Ausnahmen für Wertmarken, für bestimmte Hilfsmittel für Körperbehinderte sowie für bestimmte Bücher. Einfuhren, deren Wert weniger als 10.000 Yen beträgt, sind von der Umsatzsteuer ausgenommen. Dies soll sich ggf. zum 1. April 2028 ändern.
Die Bemessungsgrundlage ist der CIF-Wert (Cost, Insurance and Freight) zuzüglich sämtlicher Einfuhrabgaben. Der Regelsteuersatz beträgt zehn Prozent. Für Nahrungsmittel und nicht alkoholische Getränke gilt ein ermäßigter Satz von acht Prozent.
Verbrauchsteuern
Tabakwaren
Die Tabaksteuer beträgt für eine Zigarette 15 Yen und für 1.000 Gramm Pfeifen- oder Zigarrentabak 15.244 Yen. Weitere Informationen zur Tabaksteuer können Sie auf der Seite der japanischen Zollverwaltung einsehen.
Alkoholische Getränke
Das japanische Alkoholsteuerrecht kennt zahlreiche Steuersätze auf traditionelle japanische alkoholhaltige Getränke. Im Folgenden werden einige für europäische Exporteure relevante Sätze genannt.
Warenart | Steuersatz in Yen pro 1.000 Liter |
|---|---|
Bier | 181,000 |
Wein | 100.000 |
Spirituosen mit bis zu 37 Prozent Alkoholgehalt | 370.000 |
Spirituosen mit über 37 Prozent Alkoholgehalt (zusätzlich je Prozent) | 10.000 |
Kraftstoffe
Japan verfügt über ein vielschichtiges System aus Basissteuern und langjährigen temporären Zuschlägen auf Kraftstoffe, das 2026 umfassend reformiert wurde. So wurde die provisorische Steuer auf Benzin in Höhe von 25,1 Yen/Liter bereits am 31. Dezember 2025 abgeschafft, während die Steuer auf die Lieferung von Diesel zum 1. April entfiel. Die Basissteuer von 28,7 Yen/Liter soll bestehen bleiben.