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Zollbericht Japan Verbrauchsteuern

Umsatz- und Verbrauchssteuer

Verbrauchsteuern werden auf Tabakwaren, Alkoholika und Kraftstoffe erhoben.

Von Klaus Möbius | Bonn

Einfuhrumsatzsteuer

Sämtliche Waren unterliegen bei der Einfuhr neben den Zöllen der Mehrwertsteuer (Consumption Tax). Es bestehen lediglich einige wenige Ausnahmen für Wertmarken, für bestimmte Hilfsmittel für Körperbehinderte sowie für bestimmte Bücher. Einfuhren, deren Wert weniger als 10.000 Yen  beträgt, sind von der Umsatzsteuer ausgenommen. Die Bemessungsgrundlage ist der cif-Wert (Cost, Insurance and Freight) zuzüglich sämtlicher Einfuhrabgaben. Der Regelsteuersatz beträgt zehn Prozent. Für Nahrungsmittel und nicht alkoholische Getränke gilt ein ermäßigter Satz von acht Prozent.

Verbrauchsteuern

Tabakwaren

Die Tabaksteuer beträgt für 1.000 Zigaretten  oder 1.000 Gramm andere Tabakwaren 15.244 Yen. 

Alkoholische Getränke

Das japanische Alkoholsteuerrecht kennt zahlreiche Steuersätze auf traditionelle japanische alkoholhaltige Getränke. Im Folgenden werden einige für europäische Exporteure relevante Sätze genannt. Bei Bieren erfolgt eine schrittweise Angleichung der unterschiedlichen Steuersätze. 

Alkoholsteuern

Warenart

Steuersatz in Yen pro 1.000 Liter

aktuell

Ab 1. Oktober 2023

Ab 1. Oktober 2026

Bier, mit einem Malzgehalt von

-über 50 Prozent

200.000

181.000

155.000

-25-50 Prozent, Alkoholgehalt bis zu 10 Prozent

167.125

155.000

155.000

-bis zu 25 Prozent, Alkoholgehalt bis zu 10 Prozent

134.250

134.250

155.000

-Alkoholgehalt bis zu 10 Prozent

108.000

134.250

155.000

Wein

90.000

100.000

100.000

Spirituosen mit bis zu 37 Prozent Alkoholgehalt

370.000

370.000

370.000

-zusätzlich je Prozent Alkoholgehalt über 37 Prozent

10.000

10.000

10.000

1.000 Yen entsprechen ca. 6,76 Euro (Stand 25. April 2023Quelle: Japanische Steuerbehörde

Kraftstoffe

Die Steuer auf Kraftstoffe (Mineralöl- plus lokale Straßensteuer) beträgt 53,8 Yen/ Liter. Im Fall von Flüssiggas 17,50 Yen/Kilogramm.

 

1.000 Yen entsprechen ca. 6,08 Euro (Stand 25. Oktober 2024).

 

 

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